Du bist verheiratet, habt gemeinsame Kinder und ein eigenes Haus — das ist die häufigste Konstellation in Deutschland, wenn es ums Erben geht. Das Berliner Testament erscheint dabei auf den ersten Blick perfekt: Ihr setzt euch gegenseitig als Alleinerben ein, das Haus bleibt im Familienbesitz, und die Kinder erben später alles. Doch gerade bei Immobilienbesitz lauern Steuerfallen, die viele Familien Zehntausende Euro kosten — oder im schlechtesten Fall sogar den Hausverkauf erzwingen.
In diesem Ratgeber erfährst du alles, was du als Hausbesitzer über das Berliner Testament wissen musst: Wie die Erbschaftssteuer bei Immobilien wirklich funktioniert, warum das Berliner Testament bei teuren Häusern doppelt besteuert, welche Alternativen wie Nießbrauch infrage kommen — und wie du mit testamentschreiber.de ein rechtssicheres Testament erstellst, das zur Situation deiner Familie passt.
Was ist das Berliner Testament? (§ 2269 BGB)
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten, bei dem sich beide Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 2265 BGB (gemeinschaftliches Testament) und § 2269 BGB (Berliner Testament als Einheitserbschaft). Erst wenn der zweite Partner stirbt, erben die gemeinsam bestimmten Schlusserben — in der Regel die gemeinsamen Kinder.
Der Vorteil ist klar: Der überlebende Ehepartner wird vollständig abgesichert. Er erbt alles, kann im Haus wohnen bleiben und über das Vermögen frei verfügen. Die Kinder müssen nicht sofort ihren Erbanteil einfordern.
Der Nachteil, den viele übersehen: Diese Konstruktion kann bei Hausbesitz zur Steuerfalle werden. Warum — dazu gleich mehr.
Die 3 häufigsten Konstellationen bei Hausbesitz
Konstellation 1: Alleineigentum eines Ehepartners
Das Haus gehört nur einem Partner — etwa weil er oder sie es vor der Ehe geerbt oder gekauft hat. Beim Tod des Eigentümers erbt der überlebende Ehepartner das gesamte Haus (beim Berliner Testament). Der Freibetrag für Ehegatten nach § 16 ErbStG beträgt 500.000 Euro. Liegt der Hauswert darunter, fällt keine Erbschaftssteuer an.
Zudem gilt für selbstgenutztes Wohneigentum eine Steuerbefreiung nach § 13 ErbStG: Wenn der überlebende Ehepartner mindestens zehn Jahre im Haus wohnen bleibt, ist der Erwerb vollständig steuerfrei — unabhängig vom Wert.
Konstellation 2: Beide Ehepartner sind Miteigentümer
Am häufigsten: Beide Eheleute sind zu je 50 % Eigentümer des Hauses. Beim Berliner Testament erbt der überlebende Partner die andere Hälfte. Auch hier greift der 500.000-Euro-Freibetrag für Ehegatten und ggf. die Selbstnutzungsbefreiung.
Problematisch wird es im zweiten Erbfall — also wenn der zweite Partner stirbt und das Haus an die Kinder übergeht. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Konstellation 3: Haus aus erster Ehe
Eine der kompliziertesten Situationen: Partner A bringt ein Haus aus einer früheren Ehe mit, Partner B hat eigene Kinder. Beim klassischen Berliner Testament würden die gemeinsamen Schlusserben alles erben — was Kinder aus der ersten Ehe benachteiligt. Ohne Gestaltung greift die Bindungswirkung (§ 2271 BGB): Nach dem ersten Todesfall kannst du kaum noch etwas ändern. Hier ist anwaltliche Beratung dringend empfehlenswert.
Die große Steuerfalle: Berliner Testament verdoppelt die Erbschaftssteuer
Das ist der Punkt, über den die meisten Familien zu wenig nachdenken. Beim Berliner Testament erben die Kinder das Haus in zwei Stufen — und das hat steuerliche Konsequenzen.
Wie die Freibeträge funktionieren
Nach § 16 ErbStG hat jedes Kind gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro. Das bedeutet: Ein Kind kann von Mutter und Vater jeweils bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben — insgesamt also 800.000 Euro.
Beim Berliner Testament wird der Freibetrag des erstversterbenden Elternteils jedoch nicht genutzt. Wenn Mutter zuerst stirbt, erbt Vater alles. Das Kind erbt beim ersten Todesfall nichts und verbraucht auch keinen Freibetrag. Stirbt dann Vater, erbt das Kind alles — aber nur noch mit dem einmaligen Freibetrag von 400.000 Euro gegenüber Vater.
Der Freibetrag von 400.000 Euro gegenüber Mutter ist verfallen. Das Berliner Testament hat dazu geführt, dass ein möglicher Steuervorteil von bis zu 400.000 Euro pro Kind nicht genutzt wurde.
Konkret: Was das bedeutet
Bei einem Haus im Wert von 800.000 Euro und einem Kind würde die Familie ohne Berliner Testament von je 400.000 Euro pro Elternteil profitieren — also insgesamt 800.000 Euro steuerfrei. Mit dem Berliner Testament hat das Kind nur noch den Freibetrag gegenüber dem zweiten Elternteil: 400.000 Euro. Die anderen 400.000 Euro sind voll steuerpflichtig.
Der Steuersatz für Kinder liegt je nach Betrag zwischen 7 % und 30 % (Steuerklasse I, § 19 ErbStG). Bei 400.000 Euro steuerpflichtigem Erbe und einem Steuersatz von 15 % wären das 60.000 Euro Erbschaftssteuer, die hätten vermieden werden können.
Rechenbeispiele: Steuer mit und ohne Berliner Testament
Beispiel 1: Haus im Wert von 500.000 Euro, ein Kind
Ohne Berliner Testament (alternativ: Erbteil an Kinder beim 1. Todesfall):
Kind erbt beim Tod von Elternteil A: 250.000 Euro (die Hälfte). Freibetrag: 400.000 Euro. Steuerpflichtig: 0 Euro. Steuer: 0 Euro.
Kind erbt beim Tod von Elternteil B: 250.000 Euro. Freibetrag: 400.000 Euro. Steuerpflichtig: 0 Euro. Steuer: 0 Euro.
Gesamtsteuer: 0 Euro.
Mit Berliner Testament:
Kind erbt beim Tod von Elternteil A: nichts (Freibetrag ungenutzt).
Kind erbt beim Tod von Elternteil B: 500.000 Euro. Freibetrag: 400.000 Euro. Steuerpflichtig: 100.000 Euro. Steuersatz 11 %: 11.000 Euro Steuer.
Fazit: Bei 500.000 Euro macht das Berliner Testament 11.000 Euro Mehrsteuer.
Beispiel 2: Haus im Wert von 1.000.000 Euro, ein Kind
Ohne Berliner Testament:
Je Elternteil 500.000 Euro Erbanteil. Freibetrag 400.000 Euro. Steuerpflichtig: 100.000 Euro × 2. Steuersatz 11 %: 22.000 Euro gesamt.
Mit Berliner Testament:
Kind erbt 1.000.000 Euro vom letzten Elternteil. Freibetrag 400.000 Euro. Steuerpflichtig: 600.000 Euro. Steuersatz 19 %: 114.000 Euro Steuer.
Fazit: Bei 1 Mio. Euro Haus macht das Berliner Testament 92.000 Euro Mehrsteuer.
Beispiel 3: Haus im Wert von 2.000.000 Euro, zwei Kinder
Ohne Berliner Testament:
Je Elternteil 1.000.000 Euro, je Kind 500.000 Euro pro Erbfall. Freibetrag 400.000 Euro. Steuerpflichtig: 100.000 Euro pro Kind pro Erbfall = 400.000 Euro gesamt. Steuersatz 11 %: 44.000 Euro gesamt.
Mit Berliner Testament:
Jedes Kind erbt 1.000.000 Euro vom letzten Elternteil. Freibetrag 400.000 Euro. Steuerpflichtig: 600.000 Euro pro Kind. Steuersatz 19 %: 228.000 Euro gesamt.
Fazit: Bei 2 Mio. Euro Haus und zwei Kindern macht das Berliner Testament 184.000 Euro Mehrsteuer.
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Pflichtteilsstrafklausel — ein Muss bei Hausbesitz
Wenn du ein Berliner Testament aufsetzt, solltest du unbedingt eine Pflichtteilsstrafklausel aufnehmen. Was steckt dahinter?
Beim Berliner Testament erben die Kinder beim ersten Todesfall nichts — sie sind auf den zweiten Erbfall verwiesen. Das ist ihr gutes Recht. Aber nach § 2303 BGB haben Kinder einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50 % ihres gesetzlichen Erbteils. Ein Kind könnte also beim Tod des ersten Elternteils sofort seinen Pflichtteil einfordern.
Wenn das passiert, muss der überlebende Ehepartner diesen Pflichtteil aus dem laufenden Vermögen auszahlen. Bei einem Haus als Hauptvermögen kann das bedeuten: Der überlebende Partner muss das Haus beleihen oder verkaufen, um die Auszahlung zu finanzieren.
Die Pflichtteilsstrafklausel schützt davor. Sie legt fest: Wer seinen Pflichtteil beim ersten Todesfall einfordert, wird beim zweiten Erbfall von der Erbschaft ausgeschlossen oder erhält nur den Pflichtteil. Das Muster findest du weiter unten. Die rechtliche Grundlage ist § 2336 BGB (Pflichtteilsentziehung) und § 2271 BGB (Bindungswirkung).
Bei Hausbesitz gilt: Die Pflichtteilsstrafklausel ist kein optionales Extra — sie ist Pflicht. Du brauchst sie nicht bei enterbten oder ausdrücklich auf den Pflichtteil beschränkten Kindern, aber in allen anderen Fällen unbedingt.
Mehr zu diesem Thema findest du in unserem Artikel Pflichtteil berechnen: So viel steht deinen Kindern zu.
Die Wiederverheiratungsklausel — wenn der Überlebende neu heiratet
Was passiert, wenn dein Partner nach deinem Tod erneut heiratet? Ohne eine entsprechende Klausel im Testament erbt im Zweifelsfall auch der neue Ehepartner mit — und damit am Ende auch ein fremder Mensch von dem Vermögen, das ihr gemeinsam aufgebaut habt.
Die Wiederverheiratungsklausel regelt genau das. Sie kann verschiedene Formen annehmen:
- Auflösende Bedingung: Bei Wiederverheiratung verliert der überlebende Partner die Stellung als Alleinerbe und die Kinder erben direkt.
- Beschränkung: Der überlebende Partner behält das Alleinerbe, aber die Schlusserben-Einsetzung bleibt bestehen und kann nicht zugunsten des neuen Partners geändert werden.
- Nießbrauchsvorbehalt: Das Haus geht direkt an die Kinder über, der überlebende Partner erhält ein lebenslanges Wohnrecht (Nießbrauch).
Welche Variante für euch passt, hängt von eurer konkreten Situation ab. Bei Hausbesitz empfehlen viele Notare die Nießbrauchslösung — dazu gleich mehr.
Nießbrauch als Alternative zum klassischen Berliner Testament
Die eleganteste Lösung bei Hausbesitz ist häufig die Nießbrauchskonstruktion. Dabei gehört das Haus bereits beim ersten Todesfall direkt den Kindern — aber der überlebende Elternteil hat ein lebenslanges Wohnrecht (Nießbrauch nach § 1030 BGB).
Steuerliche Vorteile des Nießbrauchs
Der Nießbrauch wird beim Wert des Hauses steuerlich abgezogen. Je jünger der überlebende Elternteil ist, desto höher der Nießbrauchwert — und desto geringer der steuerliche Wert des Hauses für die Kinder. Das kann die Erbschaftssteuer drastisch senken oder auf null bringen.
Beispiel: Haus 800.000 Euro, überlebender Elternteil 60 Jahre alt. Der Nießbrauchwert beträgt ca. 400.000–500.000 Euro. Der steuerpflichtige Erwerb der Kinder sinkt auf 300.000–400.000 Euro — innerhalb des Freibetrags von 400.000 Euro pro Kind.
Nachteile des Nießbrauchs
Der Nießbrauch muss notariell beurkundet werden — das kostet Geld (Notargebühren nach GNotKG). Außerdem ist der überlebende Elternteil nicht mehr Eigentümer des Hauses, was bei einem späteren Verkauf oder einer Beleihung Einschränkungen mit sich bringt. Und: Die Kinder müssen zustimmen, wenn das Haus verkauft werden soll.
Wann ist Nießbrauch besser als das Berliner Testament?
In der Regel gilt: Bei Häusern über 800.000 Euro und zwei oder mehr Kindern lohnt sich die Nießbrauchskonstruktion fast immer. Bei einfacheren Verhältnissen — Haus unter 500.000 Euro, nur gemeinsame Kinder, kein Patchwork — reicht ein gut gestaltetes Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel.
Nachteile des Berliner Testaments bei Hausbesitz
1. Bindungswirkung (§ 2271 BGB)
Das gravierendste Manko: Nach dem Tod des ersten Ehepartners kann der Überlebende die Verfügungen über die Schlusserben nicht mehr einfach ändern. Das Testament ist wechselbezüglich — beide Verfügungen bedingen sich gegenseitig. Wenn du nach dem Tod deines Partners die Situation neu bewerten willst (anderer Schlusserbe, veränderte Familiensituation), bist du grundsätzlich gebunden. Nur mit ausdrücklich vorbehaltenen Änderungsrechten im Testament ist mehr Flexibilität möglich.
2. Pflichtteil der Kinder beim ersten Todesfall
Wie oben beschrieben: Kinder können ihren Pflichtteil einfordern. Ohne Pflichtteilsstrafklausel ist der überlebende Ehepartner schutzlos und muss auszahlen. Das kann beim Hausbesitz existenzielle Folgen haben.
3. Doppelte Besteuerung
Die Freibeträge der Kinder gegenüber dem erstversterbenden Elternteil verfallen. Bei teuren Immobilien führt das zu erheblicher Mehrsteuer, wie die Rechenbeispiele oben zeigen. Mehr zur Erbschaftssteuer und Freibeträgen erfährst du in unserem Artikel Erbschaftssteuer-Freibeträge 2026: Alles, was du wissen musst.
4. Keine optimale Nutzung von Steuergestaltungen
Das klassische Berliner Testament gibt wenig Raum für individuelle Steuerplanung. Schenkungen zu Lebzeiten, Nießbrauchskonstruktionen oder die schrittweise Übertragung des Hauses sind schwerer umzusetzen, wenn das Berliner Testament bereits bindend wirkt.
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Wann das Berliner Testament SINNVOLL ist
Das Berliner Testament ist trotz seiner Nachteile eine gute Wahl, wenn:
- Das Haus weniger als 800.000 Euro wert ist und der Freibetrag der Kinder damit nicht überschritten wird
- Ihr ausschließlich gemeinsame Kinder habt (keine Patchwork-Situation)
- Die gegenseitige Absicherung des Ehepartners absolut Vorrang hat
- Ihr eine Pflichtteilsstrafklausel einbaut
- Ihr eine Wiederverheiratungsklausel einbaut
In diesem Fall schützt das Berliner Testament den überlebenden Partner optimal und die steuerliche Mehrbelastung hält sich in Grenzen. Alles, was du für Ehepaare beim Testament wissen musst, findest du in unserem Ratgeber Testament als Ehepaar: Die 7 häufigsten Fehler.
Wann eine alternative Gestaltung besser ist
Überdenke das klassische Berliner Testament in folgenden Situationen:
- Haus über 1.000.000 Euro: Die steuerliche Mehrbelastung durch verlorene Freibeträge wird erheblich. Nießbrauch oder andere Gestaltungen prüfen.
- Patchwork-Familie: Kinder aus verschiedenen Ehen haben unterschiedliche Interessen. Das Berliner Testament kann Kinder aus der ersten Ehe benachteiligen.
- Kinder aus Erst-Ehe: Du möchtest sowohl deinen aktuellen Partner als auch deine Kinder aus früherer Ehe absichern. Das klassische Berliner Testament ist hier ungeeignet.
- Unterschiedliche Vermögenssituationen: Ein Partner ist deutlich vermögender als der andere — das Berliner Testament kann zu ungewollten steuerlichen Konsequenzen führen.
- Großes Vermögen: Bei Gesamtvermögen über 2 Mio. Euro lohnt sich immer eine individuelle Steuerplanung mit einem Steuerberater oder Notar.
Muster: Berliner Testament bei Hausbesitz (mit Pflichtteilsstrafklausel)
Das folgende Muster ist ein Ausgangspunkt. Es muss vollständig handschriftlich von einem Partner geschrieben und von beiden unterschrieben werden, um ohne Notar gültig zu sein. Bei Immobilien empfehlen wir grundsätzlich eine notarielle Beurkundung.
Gemeinschaftliches Testament [Ort], den [Datum] Wir, [Name Partner 1], geb. [Datum], und [Name Partner 2], geb. [Datum], wohnhaft in [Adresse], errichten folgendes gemeinschaftliche Testament: § 1 — Gegenseitige Erbeinsetzung Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Der Überlebende von uns soll unbeschränkter Alleinerbe sein. § 2 — Schlusserben Nach dem Tod des Letztversterbenden sollen unsere Kinder [Name Kind 1] und [Name Kind 2] zu gleichen Teilen Schlusserben sein. § 3 — Pflichtteilsstrafklausel Macht eines unserer Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden den Pflichtteilsanspruch gegen den Überlebenden geltend, so soll es auch nach dem Tod des Überlebenden nur den Pflichtteil erhalten. § 4 — Wiederverheiratungsklausel Im Falle einer erneuten Heirat des Überlebenden von uns sollen die unter § 2 eingesetzten Schlusserben vorzeitig erben. Der überlebende Ehepartner erhält in diesem Fall ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an der Immobilie [Adresse des Hauses]. [Ort, Datum] [Unterschrift Partner 1] [Unterschrift Partner 2]
Willst du ein Testament, das genau auf deine Situation — dein Haus, deine Kinder, deine Steuerkonstellation — zugeschnitten ist? Testamentschreiber.de führt dich Schritt für Schritt durch alle relevanten Fragen und erstellt dir ein rechtssicheres, personalisiertes Testament.
Die 6 häufigsten Fehler beim Berliner Testament mit Haus
- Keine Pflichtteilsstrafklausel: Ohne diese Klausel kann ein Kind den Pflichtteil beim ersten Todesfall einfordern — und der überlebende Elternteil muss das Haus möglicherweise verkaufen. Der häufigste und teuerste Fehler.
- Steuerliche Konsequenzen nicht berechnet: Viele Paare kennen die konkrete Mehrsteuer durch das Berliner Testament nicht. Erst die Zahlen sehen, dann entscheiden.
- Bindungswirkung unterschätzt: Nach dem ersten Todesfall lässt sich kaum noch etwas ändern. Wenn ihr heute nicht an alle Szenarien denkt, seid ihr später starr.
- Kein Nießbrauch bei teurem Haus: Bei Immobilien über 1 Mio. Euro lohnt sich die Nießbrauchskonstruktion fast immer — viele Familien kennen sie nicht.
- Keine Wiederverheiratungsklausel: Heiratet der Überlebende erneut, kann das zum Problem werden — ohne Klausel schützt das Testament nicht davor.
- Testament nicht notariell beurkunden: Bei Hausbesitz ist ein notariell beurkundetes Testament empfehlenswert, da es Erbscheinskosten spart und Streitigkeiten minimiert. Außerdem kann der Notar auf steuerliche Optimierungen hinweisen.
Ergänzend empfiehlt sich auch eine Vorsorgevollmacht, damit dein Partner im Pflegefall handlungsfähig bleibt — auch wenn das Haus bereits an die Kinder übertragen wurde.
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Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich für ein Berliner Testament zum Notar, wenn wir ein Haus haben?
Nein, rechtlich musst du nicht. Ein handschriftliches Berliner Testament ist auch bei Hausbesitz gültig. Allerdings ist ein notariell beurkundetes Testament empfehlenswert: Es spart später den Erbschein (kostspielig bei Immobilien), der Notar weist auf steuerliche Fallstricke hin, und es ist schwerer anfechtbar. Bei komplexen Situationen (Nießbrauch, Patchwork) ist die notarielle Form Pflicht.
Was passiert mit dem Haus beim Berliner Testament, wenn der erste Partner stirbt?
Der überlebende Partner erbt das Haus vollständig. Er wird Alleineigentümer, kann darin wohnen bleiben und darüber verfügen. Die Kinder erben erst beim Tod des zweiten Partners.
Kann der Überlebende das Haus verkaufen?
Grundsätzlich ja — der überlebende Ehepartner ist Alleineigentümer und kann das Haus verkaufen, verschenken oder belasten. Nur wenn ihr im Testament entsprechende Beschränkungen (z.B. Testamentsvollstreckung) festgelegt habt, ist das eingeschränkt.
Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?
Der Nießbrauch (§ 1030 BGB) ist umfassender: Der Nießbrauchberechtigte kann die Immobilie selbst nutzen oder vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Das Wohnrecht (§ 1093 BGB) erlaubt nur die persönliche Nutzung — keine Vermietung. Bei der Absicherung des Ehepartners in einem Testament ist der Nießbrauch die stärkere Variante.
Können wir das Berliner Testament nach der Heirat noch ändern?
Solange beide Partner leben, können sie das Berliner Testament jederzeit gemeinsam aufheben oder ändern. Nach dem Tod des ersten Partners ist das nur noch eingeschränkt möglich — die Bindungswirkung nach § 2271 BGB greift. Daher ist es wichtig, das Testament gut zu durchdenken, bevor einer der Partner stirbt.
Was passiert, wenn das Haus mehr wert ist als der Freibetrag der Kinder?
Dann fällt Erbschaftssteuer an. Bei einem Berliner Testament verfallen die Freibeträge der Kinder gegenüber dem erstversterbenden Elternteil, was die Steuerlast erhöht. Alternativen: Schenkung zu Lebzeiten (alle 10 Jahre neuer Freibetrag), Nießbrauchskonstruktion oder Übertragung eines Erbteils beim ersten Todesfall.
Ist die Selbstnutzungsbefreiung auch beim Berliner Testament möglich?
Ja. Wenn der überlebende Ehepartner nach dem Berliner Testament das Haus erbt und dort mindestens zehn Jahre selbst wohnt, ist der Erwerb komplett steuerfrei — unabhängig vom Wert (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG). Das gilt für die Erbschaft beim ersten Todesfall. Beim zweiten Todesfall gilt die Steuerbefreiung für Kinder ebenfalls — aber nur für Wohnflächen bis 200 Quadratmeter.
Können wir im Berliner Testament festlegen, wer das Haus bekommt?
Ja. Ihr könnt im Berliner Testament bestimmen, dass ein bestimmtes Kind das Haus als Vorausvermächtnis bekommt, während andere Kinder andere Vermögenswerte erhalten. Das vermeidet spätere Streitigkeiten und Zwangsversteigerungen wegen uneiniger Miterben. Es empfiehlt sich, dabei auch eine Ausgleichspflicht festzulegen, wenn das Haus mehr oder weniger wert ist als der entsprechende Erbanteil.
Was kostet ein notarielles Berliner Testament bei Hausbesitz?
Die Notargebühren richten sich nach dem Geschäftswert (in der Regel das Gesamtvermögen beider Partner). Bei einem Haus von 500.000 Euro und weiterem Vermögen von 100.000 Euro (Gesamtvermögen 600.000 Euro) fallen für das gemeinschaftliche Testament ca. 1.000–1.500 Euro an Notargebühren an. Das ist wenig im Vergleich zu einer möglichen Erbschaftssteuer von 50.000–100.000 Euro, die bei falscher Gestaltung anfällt.
Dein nächster Schritt
Ein Berliner Testament bei Hausbesitz braucht mehr Sorgfalt als ein einfaches gemeinschaftliches Testament. Die steuerlichen Auswirkungen können je nach Hauswert erheblich sein. Das Wichtigste ist: Informiere dich, rechne durch — und dann entscheide mit Bedacht.
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