Notar / Anwalt
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Rechtssicheres Testament erstellen: Schritt für Schritt geführt, kostenlose Vorschau, juristisch geprüfte Vorlage zum Abschreiben — ohne Notar gültig.

Ablauf
Drei klare Schritte. Keine Wartezeit. Kein Account.
Beantworte einfache Fragen zu deiner Lebenssituation — Familienstand, Erben, Vermögen.
Schritt 1
Erhalte dein persönliches Testament als formatierte Abschreib-Vorlage — formgültig nach § 2247 BGB.
Schritt 2
Schreibe die Vorlage per Hand ab und unterschreibe — fertig ist dein gültiges Testament.
Schritt 3
Vorteile
Beantworte einfache Fragen zu deiner Lebenssituation — wir erstellen daraus eine personalisierte Testament-Vorlage. Keine Fachkenntnisse nötig, keine komplizierten Formulare.
Die Vorlage enthält alle rechtlich erforderlichen Bestandteile für ein wirksames handschriftliches Testament. Ort, Datum, Testierwille und Unterschriftsfeld sind korrekt platziert.
Du erhältst eine klar formatierte Vorlage, die du nur noch von Hand abschreiben musst. Mit Handschrift-Leitfaden: welcher Stift, wie korrigieren, wie nummerieren.
Kein Abo, keine versteckten Kosten. Einmal bezahlen, Vorlage herunterladen, fertig. Deutlich günstiger als ein Notar (ab 150 EUR) oder Anwalt (ab 300 EUR).
Kostenvergleich
Juristisch geprüfte Vorlage als Basis — bis zu 95 % weniger Kosten. Sofort statt Wochen.
Termin in 1 – 4 Wochen
bis zu 40× teurer
Fertig in 10 Minuten
2 – 3 Stunden Recherche
Ohne Testament entscheidet das Gesetz, wer dein Erbe bekommt. Das ist oft nicht das, was du dir wünschst.
In Deutschland regelt das BGB die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner erben je nach Güterstand zwischen einem Viertel und der Hälfte, der Rest geht an die Kinder. Unverheiratete Partner gehen komplett leer aus — egal wie lange die Beziehung bestand. Erbengemeinschaften führen häufig zu Konflikten.
"Mein Ehepartner erbt automatisch alles" — falsch. Bei Zugewinngemeinschaft mit Kindern erbt der Ehepartner nur die Hälfte.
Der TestamentSchreiber erstellt eine personalisierte Abschreib-Vorlage nach BGB § 2247 — in 10 Minuten, ohne Notar.
Formatierte Vorlage die du nur noch von Hand abschreiben musst — BGB-konform.
Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Kinder erben erst danach.
Berechnung und Hinweise zum Pflichtteil — keine bösen Überraschungen.
Welcher Stift, wie korrigieren, wie nummerieren — damit nichts schiefgeht.
Freibeträge nutzen, Vermächtnisse clever verteilen — deine Erben danken es.
Verheiratet mit Kindern, klares Vermögen — du willst sicherstellen, dass alles geregelt ist.
Kinder aus früheren Beziehungen, neue Partner — hier ist ein Testament besonders wichtig.
Ohne Testament erbt dein Partner nichts. Ein Testament ist der einzige Schutz.
Tiefer eintauchen
Jeder 2. Deutsche hat kein Testament — und öffnet damit der gesetzlichen Erbfolge die Tür. Wer bestimmen will, wer was erbt, muss ein gültiges Testament hinterlegen. Das geht auch ohne Notar, wenn man die Formvorschriften kennt.
Ein eigenhändiges Testament nach § 2247 BGB ist komplett vom Erblasser handschriftlich verfasst, unterschrieben, datiert — kostenlos und rechtsgültig. Notariell ist pflicht nur bei: Grundstückszuwendungen in manchen Fällen, Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft in komplexen Fällen. Notarkosten richten sich nach Nachlasswert (ca. 200-1000 EUR bei 100k-500k Vermögen). Unser Tool erstellt dir den Text rechtsgültig — du schreibst ihn dann eigenhändig ab und unterschreibst.
Eigenhändig + Unterschrift + Datum = rechtsgültig. Maschinen- oder Computer-getippt = UNGÜLTIG (außer in Notarform).
Ehepartner, Kinder und Eltern haben einen Pflichtteil — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Selbst wenn du sie komplett enterbst, können sie diesen Pflichtteil einfordern. Beispiel: Verheiratet, 2 Kinder, 500k EUR Vermögen. Gesetzlich würden die Kinder je 125k bekommen; Pflichtteil je 62.500 EUR. Das Pflichtteil ist immer eine Geldforderung — nicht Sachwert. Pflichtteilsentziehung nur bei schweren Vergehen (Tötungsversuch, Mord am Erblasser). Pflichtteilsverzicht per Notarvertrag möglich.
Das Berliner Testament setzt den überlebenden Ehepartner als Alleinerbe ein, die Kinder erst beim 2. Todesfall. Vorteil: finanzielle Sicherheit des Partners. Nachteil 1: Kinder können trotzdem Pflichtteil fordern (Pflichtteilsstrafklausel hilft — wer fordert, bekommt beim 2. Erbfall nur noch Pflichtteil). Nachteil 2: Steuerlich oft ungünstig, weil Freibeträge beim ersten Erbfall ungenutzt bleiben (Ehegatten haben 500k Freibetrag, Kinder 400k — nicht kombinierbar).
Berliner Testament prüfen bei Vermögen >600k EUR: Vermächtnis-Lösung spart oft >50k EUR Erbschaftsteuer.
Drei Optionen: (1) Zu Hause in Unterlagen — Risiko, dass es verschwindet oder der Finder das Testament vernichtet, weil er enterbt wird. (2) Amtliche Hinterlegung beim Nachlassgericht (einmalig 75 EUR) — wird im Erbfall automatisch geöffnet. (3) Notariell hinterlegt — beim Notar-Nachlassgericht gemeldet. Empfehlung: immer amtliche oder notarielle Hinterlegung. Zusätzlich kannst du eine Kopie bei einer Vertrauensperson oder im Zentralen Testamentsregister eintragen lassen.
Du kannst dein Testament jederzeit ändern oder ganz widerrufen — solange du geschäftsfähig bist. Änderung: neues eigenhändiges Testament aufsetzen („Dies ist mein neues Testament. Mein vorheriges Testament vom [Datum] hebe ich hiermit auf."). Widerruf: altes Testament vernichten. Bei amtlich verwahrtem Testament musst du es zurückfordern. Wichtig: gemeinschaftliche Testamente (Ehepaare) können einseitig oft nur eingeschränkt widerrufen werden — je nach Bindungsgrad.
Fall 1: Unternehmensvermögen oder Anteile. Fall 2: Immobilien im Ausland. Fall 3: Kinder aus unterschiedlichen Beziehungen. Fall 4: Behindertentestament — Erbe für Menschen mit Behinderung ohne Anrechnung auf Sozialleistungen. Fall 5: Vor- und Nacherbschaft („erst Partner, dann Kinder aus erster Ehe"). Unser Tool erkennt diese Komplexität aus deinen Angaben und empfiehlt dir rechtzeitig eine notarielle Beratung — bevor du ein ungültiges oder ungünstiges Testament aufsetzt.
FAQ
Antworten auf die meistgestellten Fragen — kurz und verständlich.
Ja, vollumfänglich — sofern du den letzten Schritt korrekt umsetzt. Unser Tool erstellt eine fertige, an § 2247 BGB orientierte Vorlage, die du anschließend komplett von Hand abschreibst und eigenhändig unterschreibst. Genau diese Form verlangt § 2247 BGB für ein gültiges eigenhändiges Testament — ohne Notar, ohne Zeugen, vor jedem deutschen Nachlassgericht anerkannt. Bei sehr komplexen Vermögensverhältnissen (Auslandsvermögen, Firmenanteile, mehrere Immobilien) empfehlen wir zusätzlich eine anwaltliche oder notarielle Beratung. Für 95 % aller Privatpersonen reicht das handgeschriebene Testament jedoch völlig aus und spart dir 60 bis 300 EUR Notarkosten plus stundenweise Anwaltsberatung.
Das deutsche Recht verlangt für ein eigenhändiges Testament zwingend, dass der gesamte Text vom Erblasser persönlich von Hand geschrieben und unterschrieben wird — ein computergedrucktes oder mit Schreibmaschine erstelltes Dokument ist auch mit eigenhändiger Unterschrift ungültig (§ 2247 Abs. 1 BGB). Hintergrund: Die Handschrift ist ein wichtiges Echtheitsmerkmal, anhand dessen Gerichte die Urheberschaft prüfen können — gerade bei späteren Streitigkeiten zwischen Erben. Unsere Vorlage ist deshalb so formatiert, dass du sie einfach Wort für Wort abschreiben kannst, ohne Inhalte umstellen oder reformulieren zu müssen. Wir liefern dir zusätzlich einen Handschrift-Leitfaden mit Tipps zu Stiftwahl, Korrekturen und Datierung, damit garantiert nichts schiefgeht.
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB — und die entspricht oft nicht dem, was du dir wünschst. Bei Ehepaaren mit Kindern erbt der Ehepartner nur die Hälfte, die andere Hälfte teilen sich die Kinder; bei kinderlosen Ehepaaren erbt der Partner nur drei Viertel, das letzte Viertel geht an deine Eltern oder Geschwister. Unverheiratete Partner, Freunde, Patenkinder oder gemeinnützige Organisationen gehen komplett leer aus — egal wie lange die Beziehung bestand oder wie nahe sie dir standen. Bei Patchworkfamilien führt die gesetzliche Erbfolge regelmäßig zu Streit, weil Stiefkinder und Stiefeltern nicht erbberechtigt sind. Mit einem Testament regelst du genau das, was dir wichtig ist — und vermeidest jahrelange Erbstreitigkeiten unter deinen Hinterbliebenen.
Ja, du kannst jede Person im Testament von der Erbfolge ausschließen — allerdings haben Ehepartner, Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen Eltern einen unentziehbaren Pflichtteilsanspruch (§ 2303 BGB). Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in bar fällig, was in der Praxis oft zum Verkauf von Immobilien zwingt, wenn nicht genug Liquidität vorhanden ist. Eine vollständige Pflichtteilsentziehung ist nur in Extremfällen möglich (§ 2333 BGB) — etwa bei schweren Straftaten gegen den Erblasser oder dauerhafter grober Pflichtverletzung. Realistischer ist ein Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten (notariell, gegen Abfindung) oder eine vorgezogene Schenkung mit 10-Jahres-Frist (§ 2325 BGB), die den späteren Pflichtteil reduziert. Im Premium-Paket erklären wir dir alle drei Wege detailliert.
Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: Beide setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, und die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils als sogenannte Schlusserben (§ 2269 BGB). Der große Vorteil: Der überlebende Partner ist finanziell vollständig abgesichert, kann frei über das Vermögen verfügen und muss sich nicht mit den Kindern auseinandersetzen. Der Nachteil: Kinder können nach dem ersten Todesfall trotzdem ihren Pflichtteil einfordern, was zu Liquiditätsproblemen beim überlebenden Partner führen kann — dagegen hilft die sogenannte „Pflichtteilsstrafklausel" (im Premium-Paket erklärt). Außerdem ist das Berliner Testament nach dem ersten Todesfall nicht mehr einseitig änderbar, was sich bei Wiederheirat des Überlebenden problematisch auswirken kann. Für Ehepaare mit gemeinsamen Kindern ist es trotzdem die bewährteste Lösung.
Die sicherste Variante ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht (Amtsgericht deines Wohnsitzes) für einmalig 75 EUR. Das Testament wird zusätzlich im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst, das von Standesämtern bei jedem Sterbefall automatisch abgefragt wird — so kann dein Testament nach deinem Tod garantiert nicht übersehen oder unterschlagen werden. Alternativ kannst du das Testament zu Hause an einem sicheren Ort aufbewahren und mindestens eine Vertrauensperson über den genauen Standort informieren — Bankschließfach ist ungeeignet, weil dort nach dem Tod oft erst nach Erbschein zugegriffen werden darf. Im Standard- und Premium-Paket erklären wir dir den Hinterlegungsvorgang Schritt für Schritt und liefern dir das passende Antragsformular mit. Wir empfehlen die amtliche Verwahrung für jedes Testament mit Vermögen über 50.000 EUR.
Ja, vollständig DSGVO-konform. Deine Angaben werden TLS-verschlüsselt zu unseren Servern in Deutschland übertragen, dort temporär verarbeitet und nach 7 Tagen automatisch vollständig gelöscht. Wir speichern weder Testament-Texte noch Erbinformationen dauerhaft, betreiben keine Analytics auf Inhalten und geben keine Daten an Dritte weiter. Du kannst jederzeit eine vorzeitige Löschung per E-Mail bei uns anfordern — Kontaktdaten findest du am Ende der FAQ.
Ratgeber
Recherche statt Stammtisch — verständlich erklärt, ohne Beratungs-Floskeln.
Stand: Mai 2026
EmpfehlungWenn du ein Haus besitzt und ein Berliner Testament planst, lauern teure Steuerfallen. Dieser Ratgeber zeigt dir konkret, wann sich das Berliner Testament lohnt — und wann du besser auf Nießbrauch oder andere Gestaltungen setzen solltest.

Das Berliner Testament klingt einfach und fair — doch hinter der scheinbar unkomplizierten Lösung lauern bis zu 7 gravierende Fallstricke, die viele Paare erst nach dem ersten Todesfall erkennen. Wir erklären, was schiefgehen kann und wann Alternativen sinnvoller sind.

Das Berliner Testament ist die beliebteste Form des gemeinschaftlichen Ehegattentestaments in Deutschland — aber es hat auch Tücken. Hier erfährst du alles, was du wissen musst: Vorlage, Muster, Vor- und Nachteile.
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Schritt 1 von 4
Damit wir das Testament richtig aufsetzen, brauchen wir ein paar grundlegende Angaben.