Erbschaftssteuer 2026: Das Wichtigste in Kürze
Wer in Deutschland erbt, muss Erbschaftssteuer zahlen — aber nur, wenn der geerbte Wert den persönlichen Freibetrag übersteigt. Die Freibeträge sind je nach Verwandtschaftsgrad sehr unterschiedlich: Ein Ehepartner erbt 500.000 € steuerfrei, ein entfernter Cousin nur 20.000 €.
In diesem Ratgeber findest du alle aktuellen Freibeträge, die drei Steuerklassen mit ihren Steuersätzen, Rechenbeispiele für typische Familienkonstellationen und legale Gestaltungswege, um die Steuer zu reduzieren. Stand: 2026, gültig auf Basis des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG).
Wer zahlt Erbschaftssteuer?
Grundsätzlich jeder Erbe in Deutschland, dessen geerbter Wert den persönlichen Freibetrag übersteigt. Die Steuer wird auf den Nettonachlass berechnet — also nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten (Schulden, Beerdigungskosten, eventuell Pflichtteilen). Zuständig ist das Finanzamt am Wohnsitz des Verstorbenen.
Anzeige- und Erklärungspflicht: Jeder Erbe muss den Erbfall binnen drei Monaten beim Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG). Erst auf Anforderung des Finanzamts ist eine vollständige Erbschaftsteuererklärung einzureichen.
Die drei Steuerklassen im Überblick
Das ErbStG kennt drei Steuerklassen — nicht zu verwechseln mit der Einkommensteuer. Die Klasse richtet sich ausschliesslich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen.
Steuerklasse I — engste Familie
Hierher gehören: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder (eheliche, nichteheliche, adoptierte), Enkel und Urenkel, Eltern und Grosseltern (bei Erbschaft von oben nach unten, also Eltern erben von Kindern).
Steuerklasse I hat die niedrigsten Steuersätze (7-30 %) und die höchsten Freibeträge. Wer in dieser Klasse erbt, zahlt in den meisten Fällen gar nichts oder nur wenig.
Steuerklasse II — weitere Verwandte
Hierher gehören: Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner.
Steuerklasse II hat mittlere Steuersätze (15-43 %) und einen einheitlichen Freibetrag von 20.000 €. Der Sprung zu Klasse I ist erheblich — ein Geschwister zahlt deutlich mehr Steuern als ein Kind.
Steuerklasse III — alle anderen
Hierher gehören: alle sonstigen Erben — Lebensgefährten (nicht verheiratet), Freunde, entferntere Verwandte, juristische Personen (Stiftungen, Vereine — ausser gemeinnützige).
Steuerklasse III hat die höchsten Steuersätze (30-50 %) und nur 20.000 € Freibetrag. Unverheiratete Paare fallen in diese Klasse — eine der grössten Fallen der deutschen Erbschaftssteuer.
Freibeträge 2026 — die aktuelle Tabelle
Die persönlichen Freibeträge sind seit 2010 unverändert und gelten auch für 2026. Jeder Erbe erhält seinen eigenen Freibetrag — Eltern können also pro Kind bis zu 400.000 € steuerfrei vererben (aus zwei Richtungen: 800.000 € je Kind von beiden Eltern zusammen).
| Verwandtschaftsgrad | Steuerklasse | Persönlicher Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehepartner / eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kinder (inkl. Adoptiv-, Stiefkinder) | I | 400.000 € |
| Enkel (wenn Elternteil verstorben) | I | 400.000 € |
| Enkel (Eltern leben noch) | I | 200.000 € |
| Urenkel | I | 100.000 € |
| Eltern / Grosseltern (bei Erbe von Kindern) | I | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen | II | 20.000 € |
| Schwiegerkinder, Schwiegereltern | II | 20.000 € |
| Geschiedene Ehepartner | II | 20.000 € |
| Lebensgefährten, Freunde, Sonstige | III | 20.000 € |
Zusätzliche Versorgungsfreibeträge
Über den persönlichen Freibetrag hinaus gewährt der Staat zwei besondere Versorgungsfreibeträge — sie sind oft unterschätzt, aber wichtig:
- Ehepartner: zusätzlich 256.000 € Versorgungsfreibetrag. Wird aber um Hinterbliebenenrenten gekürzt.
- Kinder bis 27 Jahre: zusätzlich 10.300 € bis 52.000 € (abhängig vom Alter). Wird ebenfalls um Renten reduziert.
Heisst konkret: Eine Witwe ohne Hinterbliebenenrente erbt bis zu 500.000 € + 256.000 € = 756.000 € steuerfrei.
Die Steuersätze 2026 — wie viel zahlst du wirklich?
Übersteigt das Erbe den Freibetrag, berechnet sich die Steuer nach gestaffelten Sätzen — je nach Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs.
Steuersätze Klasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern)
| Steuerpflichtiger Erwerb bis | Steuersatz |
|---|---|
| 75.000 € | 7 % |
| 300.000 € | 11 % |
| 600.000 € | 15 % |
| 6.000.000 € | 19 % |
| 13.000.000 € | 23 % |
| 26.000.000 € | 27 % |
| über 26.000.000 € | 30 % |
Steuersätze Klasse II (Geschwister, Nichten, Neffen)
| Steuerpflichtiger Erwerb bis | Steuersatz |
|---|---|
| 75.000 € | 15 % |
| 300.000 € | 20 % |
| 600.000 € | 25 % |
| 6.000.000 € | 30 % |
| 13.000.000 € | 35 % |
| 26.000.000 € | 40 % |
| über 26.000.000 € | 43 % |
Steuersätze Klasse III (Lebensgefährten, Freunde)
| Steuerpflichtiger Erwerb bis | Steuersatz |
|---|---|
| 75.000 € | 30 % |
| 300.000 € | 30 % |
| 600.000 € | 30 % |
| 6.000.000 € | 30 % |
| 13.000.000 € | 50 % |
| über 13.000.000 € | 50 % |
Jetzt Testament erstellen → zum Testamentschreiber
Rechenbeispiele: Erbschaftssteuer in typischen Familienkonstellationen
Beispiel 1: Ehepaar mit Haus und Ersparnissen
Anna und Ben sind verheiratet. Ben stirbt und hinterlässt: Eigentumswohnung im Wert von 450.000 €, Ersparnisse 180.000 €, Hausrat 30.000 €. Gesamtnachlass: 660.000 €. Anna ist Alleinerbin.
Rechnung:
- Erwerb: 660.000 €
- Beerdigungskosten und Nachlasspauschale: −10.300 €
- Persönlicher Freibetrag Ehepartner: −500.000 €
- Versorgungsfreibetrag: −256.000 € (unter Annahme, Anna bekommt keine Hinterbliebenenrente)
- Steuerpflichtiger Erwerb: 0 €
Erbschaftssteuer: 0 € — Anna zahlt nichts.
Beispiel 2: Vater vererbt an erwachsenen Sohn
Carl stirbt und hinterlässt seinem Sohn David: Haus 550.000 €, Wertpapiere 280.000 €, Bargeld 50.000 €. Gesamtnachlass: 880.000 €.
Rechnung:
- Erwerb: 880.000 €
- Beerdigungskosten pauschal: −10.300 €
- Persönlicher Freibetrag Kind: −400.000 €
- Steuerpflichtiger Erwerb: 469.700 €
- Steuerklasse I, Stufe bis 600.000 €: 15 %
Erbschaftssteuer: 70.455 € — David muss diesen Betrag an das Finanzamt zahlen.
Beispiel 3: Unverheirateter Partner erbt
Emma und Frank leben seit 20 Jahren zusammen, sind nicht verheiratet. Frank stirbt und setzt Emma testamentarisch als Alleinerbin ein. Nachlass: 250.000 €.
Rechnung:
- Erwerb: 250.000 €
- Beerdigungskosten: −10.300 €
- Persönlicher Freibetrag Lebensgefährtin (Klasse III): −20.000 €
- Steuerpflichtiger Erwerb: 219.700 €
- Steuerklasse III: 30 %
Erbschaftssteuer: 65.910 € — mehr als 30 % des Nachlasses geht ans Finanzamt. Als Ehepartnerin wäre Emma komplett steuerfrei geblieben.
Beispiel 4: Geschwister-Erbe
Greta erbt von ihrer Schwester Hilde 120.000 €. Keine Ehepartner, Eltern der Schwestern verstorben.
Rechnung:
- Erwerb: 120.000 €
- Beerdigungskosten: −10.300 €
- Persönlicher Freibetrag Schwester (Klasse II): −20.000 €
- Steuerpflichtiger Erwerb: 89.700 €
- Steuerklasse II, Stufe bis 300.000 €: 20 %
Erbschaftssteuer: 17.940 € — Greta zahlt rund 15 % des Nachlasses.
Immobilien: Steuerliche Besonderheiten
Immobilien sind oft der grösste Vermögensposten im Nachlass — und haben eigene steuerliche Regeln.
Familienheim-Privileg
Erbt der Ehepartner oder ein Kind die selbstgenutzte Immobilie (Familienheim), ist sie komplett steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b-c ErbStG). Voraussetzungen:
- Der Erblasser hat die Immobilie bis zum Tod selbst bewohnt.
- Der Erbe zieht selbst ein und nutzt sie mindestens 10 Jahre als Hauptwohnsitz.
- Bei Kindern: die Wohnfläche ist auf 200 qm begrenzt — was darüber hinausgeht, wird nach Verkehrswert angesetzt.
Wer das Familienheim innerhalb der 10-Jahres-Frist verkauft oder vermietet, verliert die Steuerbefreiung rückwirkend.
Bewertung von Immobilien
Das Finanzamt bewertet Immobilien nach dem Sachwert- oder Ertragswertverfahren — orientiert sich aber oft am Verkehrswert. In den letzten Jahren sind die Bewertungen deutlich gestiegen, was viele Erben überrascht hat.
Tipp: Ein qualifiziertes Gutachten (durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen, 1.500-3.000 € Kosten) kann einen niedrigeren Wert nachweisen und deutlich Steuer sparen.
Legal Erbschaftssteuer reduzieren
Es gibt mehrere legale Wege, die Erbschaftssteuer zu minimieren — manche erfordern frühzeitige Planung, andere lassen sich noch im Erbfall anwenden.
1. Schenkungen zu Lebzeiten
Die Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu. Wer zu Lebzeiten Teile des Vermögens verschenkt, kann den Freibetrag mehrfach nutzen. Ein Kind kann von einem Elternteil alle 10 Jahre 400.000 € steuerfrei erhalten.
Beispiel: Carl überträgt seinem Sohn David mit 60 Jahren 400.000 € Haus-Miteigentum, mit 70 Jahren weitere 400.000 € Bargeld, mit 80 Jahren den Rest. Über 20 Jahre verschoben: bis zu 1,2 Mio. € steuerfrei.
2. Nutzniessung / Nießbrauch behalten
Beim Verschenken einer Immobilie kann der Schenker sich den Nießbrauch (lebenslange Nutzung oder Mieteinnahme) vorbehalten. Der Wert des Nießbrauchs wird vom Schenkungswert abgezogen — spart oft 30-50 % der Schenkungssteuer.
3. Güterstandswechsel bei Ehepaaren
Wechsel von Zugewinngemeinschaft zu Gütertrennung durch notariellen Ehevertrag — der Zugewinnausgleich wird dabei ausgezahlt und ist steuerfrei (§ 5 ErbStG). Anschliessend Rückwechsel zur Zugewinngemeinschaft. Komplex, aber legal.
4. Adoption als letzte Option
Ein nicht-verwandter Partner kann durch Erwachsenen-Adoption in Steuerklasse I wechseln (400.000 € statt 20.000 €). Wird vom Amtsgericht genehmigt, wenn ein "sittliches Interesse" vorliegt — z.B. langjährige Lebenspartnerschaft.
Achtung: Die Adoption ist lebenslang und unumkehrbar. Sie hat Folgen für alle anderen Erben (auch deren Pflichtteile).
5. Berliner Testament mit Vermächtnissen
Beim klassischen Berliner Testament bleibt das Vermögen komplett beim Ehepartner — die Kinder-Freibeträge bleiben ungenutzt. Durch Vermächtnisse an Kinder im ersten Todesfall lassen sich deren Freibeträge nutzen.
6. Unternehmensvermögen
Betriebsvermögen hat besondere Begünstigungen (§§ 13a, 13b ErbStG): Bei Fortführung des Betriebs durch die Erben für 7 Jahre sind bis zu 100 % steuerfrei. Nur für tatsächlich operativ tätige Unternehmen — keine reinen Vermögensverwaltungs-GmbHs.
Was passiert, wenn die Steuer nicht bezahlt werden kann?
Häufiges Problem: Der Erbe erbt ein Haus, hat aber keine Barmittel für die Steuer. Die Optionen:
- Stundung: Das Finanzamt kann die Steuer auf bis zu 10 Jahre verteilen (§ 28 ErbStG), meist zinslos bei Familienheim, sonst mit Zinsen.
- Verkauf von Nachlassteilen: Verkauf von Wertpapieren, Fahrzeugen oder Teilen der Immobilie zur Steuerbegleichung.
- Beleihung: Aufnahme eines Darlehens gegen die Immobilie.
- Erbausschlagung: Binnen 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls möglich (§ 1944 BGB) — dann entfällt auch die Steuerpflicht.
Jetzt Testament erstellen → zum Testamentschreiber
Fristen und Formalitäten
Erben haben klare zeitliche Pflichten:
- 3 Monate: Anzeige des Erbfalls beim Finanzamt (§ 30 ErbStG). Formlos möglich, aber besser schriftlich.
- 6 Wochen: Frist für Erbausschlagung (§ 1944 BGB).
- Nach Aufforderung: Abgabe der Erbschaftsteuererklärung. Das Finanzamt gibt meist 1-3 Monate Zeit.
- 1 Monat nach Steuerbescheid: Einspruchsfrist (§ 355 AO). Gegen Bewertungen der Immobilie oder Steuerberechnung.
Erbschaftssteuer optimal vorbereiten — mit Testament
Ein durchdachtes Testament kann die Erbschaftssteuer deutlich reduzieren — ohne komplexe Gestaltungen. Wichtige Punkte:
- Vermächtnisse an Kinder im ersten Todesfall (nutzt Kinder-Freibeträge).
- Nutzung des Familienheim-Privilegs durch klare Zuweisung.
- Testamentsvollstrecker für komplexe Nachlässe (Gebühren sind abzugsfähig).
- Klare Regelung für Patchwork-Familien: wer erbt was?
Der TestamentSchreiber führt dich durch alle wichtigen Fragen — einschliesslich steuerlicher Hinweise bei den Premium-Paketen. Du erhältst eine BGB-konforme Abschreib-Vorlage in 10 Minuten.
Häufige Fragen
Muss ich Erbschaftssteuer zahlen, wenn ich nur wenig erbe?
Nein, nicht wenn du unter dem Freibetrag bleibst. Ein Kind kann bis zu 400.000 € steuerfrei erben, ein Ehepartner 500.000 €. Erst was darüber hinausgeht, wird versteuert.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für Ehepartner?
Ehepartner haben 500.000 € persönlichen Freibetrag plus bis zu 256.000 € Versorgungsfreibetrag. In Steuerklasse I zwischen 7 % (bis 75.000 €) und 30 % (über 26 Mio. €). Ehepartner zahlen also am wenigsten.
Sind Beerdigungskosten absetzbar?
Ja. Tatsächliche Kosten sind vom Nachlass abziehbar. Ohne Nachweis gewährt das Finanzamt einen Pauschbetrag von 10.300 €. Wer höhere Kosten nachweist (Beerdigungsinstitut, Grabstein, Traueranzeige, Trauerfeier), kann den vollen Betrag abziehen.
Was passiert bei Schenkungen kurz vor dem Tod?
Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod werden dem Nachlass hinzugerechnet (§ 14 ErbStG). Der Freibetrag gilt also nicht zweimal innerhalb von 10 Jahren. Wer 400.000 € verschenkt und 5 Jahre später stirbt, hat den Kinderfreibetrag "verbraucht".
Zahlen auch Ausländer Erbschaftssteuer in Deutschland?
Ja, wenn der Verstorbene in Deutschland lebte oder inländisches Vermögen hatte (Immobilien, Betrieb). Doppelbesteuerungsabkommen verhindern, dass Erbschaften sowohl in Deutschland als auch im Heimatland versteuert werden.
Lohnt sich ein Steuerberater für den Erbfall?
Bei Nachlass unter 400.000 € an enge Angehörige meist nicht. Bei Immobilienbesitz, Betriebsvermögen, Auslandsbezug, Patchwork-Familien oder Nachlass über 1 Mio. € fast immer — die Ersparnis übersteigt die Beraterkosten meist deutlich.
Was ist, wenn ich den Nachlass ausschlage?
Du musst keine Erbschaftssteuer zahlen — aber auch nicht erben. Die Ausschlagung gilt für den GESAMTEN Nachlass, auch für sonst steuerfreie Teile. Sie muss binnen 6 Wochen nach Kenntnis beim Nachlassgericht erklärt werden.
Wie werden Wertpapiere bewertet?
Mit dem Kurswert am Todestag. Bei nicht börsennotierten Anteilen: Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren. Kursgewinne zwischen Tod und Versteuerung sind nicht relevant — nur der Todestag-Wert zählt.
Fazit: Erbschaftssteuer kennen hilft Steuern sparen
Die Erbschaftssteuer in Deutschland ist für die engste Familie durch die hohen Freibeträge meist gut zu handhaben. Kritisch wird es bei entfernteren Verwandten und besonders bei unverheirateten Partnern — hier können über 30 % des Nachlasses an das Finanzamt gehen.
Wer frühzeitig plant, hat viele Möglichkeiten zur legalen Reduzierung: Schenkungen, Vermächtnisse, Familienheim-Privileg, Güterstandswechsel. Der erste Schritt ist immer ein durchdachtes Testament, das die Vermögensverteilung klar regelt — und dabei die steuerlichen Aspekte berücksichtigt.
Dieser Ratgeber gibt einen Überblick zum Rechtsstand 2026. Bei grösseren Vermögen oder komplexen Verhältnissen empfehlen wir eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht.
Jetzt Testament erstellen → zum Testamentschreiber



