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TestamentSchreiber17 Min. Lesezeit13. April 2026

Digitaler Nachlass regeln: Online-Konten, Krypto & Passwörter (2026)

Smartphone und Laptop mit verschiedenen App-Icons als Symbol für den digitalen Nachlass

Inhalt

  1. Digitaler Nachlass: Warum du jetzt handeln solltest
  2. Rechtliche Grundlagen: Was gilt für den digitalen Nachlass?
  3. Die größten Risiken beim digitalen Nachlass
  4. Social Media: Was passiert mit deinen Profilen?
  5. E-Mail-Konten: Der Schlüssel zu allem
  6. Kryptowährungen: Das größte Verlustrisiko
  7. Passwort-Management für den Nachlass
  8. Der digitale Nachlassverwalter
  9. Digitalen Nachlass im Testament regeln
  10. Checkliste: Digitalen Nachlass regeln
  11. Besondere Fälle: Unternehmer und Freiberufler
  12. Häufige Fragen zum digitalen Nachlass
  13. Fazit: Digitaler Nachlass ist Pflichtaufgabe

Digitaler Nachlass: Warum du jetzt handeln solltest

Wir verbringen einen großen Teil unseres Lebens online. E-Mails, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Streaming-Abos, Online-Banking, Kryptowährungen — die Liste der digitalen Spuren, die wir hinterlassen, wächst mit jedem Jahr. Doch was passiert mit all diesen Daten und Konten, wenn wir sterben?

Die Antwort ist ernüchternd: Ohne klare Regelung stehen Hinterbliebene vor einem digitalen Chaos. Passwörter sind unbekannt, Verträge laufen weiter, Kryptovermögen geht verloren, und der Zugang zu wichtigen Dokumenten ist versperrt. Laut einer Bitkom-Studie haben nur 18 Prozent der deutschen Internetnutzer Regelungen für ihren digitalen Nachlass getroffen.

Dieser Ratgeber zeigt dir Schritt für Schritt, wie du deinen digitalen Nachlass organisierst, welche rechtlichen Grundlagen gelten und welche konkreten Maßnahmen du jetzt ergreifen solltest.

Rechtliche Grundlagen: Was gilt für den digitalen Nachlass?

Das deutsche Erbrecht stammt im Kern aus dem Jahr 1900 und kennt den Begriff „digitaler Nachlass" nicht. Trotzdem hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren wichtige Weichen gestellt.

Das Facebook-Urteil des BGH (2018)

Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) hat die Rechtslage grundlegend geklärt. Der Fall: Die Eltern eines verstorbenen Mädchens wollten Zugang zu deren Facebook-Konto, um die Todesumstände aufzuklären. Facebook verweigerte den Zugang und verwies auf den Datenschutz dritter Personen (Chatpartner).

Der BGH entschied eindeutig zugunsten der Erben und stellte dabei drei zentrale Grundsätze auf:

  1. Universalsukzession gilt auch digital: Der Erbe tritt nach §1922 BGB in alle Rechtspositionen des Erblassers ein — auch in die digitalen. Es gibt keinen Unterschied zwischen einem physischen Tagebuch und einem Facebook-Profil.
  2. Kein digitales Fernmeldegeheimnis gegen Erben: Das Fernmeldegeheimnis (§88 TKG) schützt die Kommunikation vor Dritten — aber Erben sind keine Dritten. Sie treten in die Rechtsposition des Verstorbenen ein und haben denselben Zugang wie der Erblasser zu Lebzeiten.
  3. AGB können Vererblichkeit nicht ausschließen: Nutzungsbedingungen von Online-Diensten, die den Zugang für Erben einschränken (wie Facebooks „Gedenkzustand"), sind unwirksam, soweit sie die Universalsukzession aushebeln.

Dieses Urteil ist ein Meilenstein, aber es löst nicht alle praktischen Probleme. Denn auch wenn Erben rechtlich Zugang haben — ohne Passwort kommen sie an viele Konten schlicht nicht heran.

EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und digitaler Nachlass

Die DSGVO schützt die Daten lebender Personen. Nach dem Tod erlischt der Datenschutz des Verstorbenen — Erben haben grundsätzlich Zugang. Allerdings können die Daten Dritter (z.B. Chatpartner) weiterhin geschützt sein. In der Praxis geben die meisten Anbieter trotzdem vollständigen Zugang, wenn ein Erbschein vorgelegt wird.

Vererblichkeit digitaler Inhalte

Grundsätzlich vererblich sind:

  • Vertragliche Ansprüche aus Online-Diensten (E-Mail, Cloud, Streaming)
  • Guthaben auf Online-Konten (PayPal, Amazon, App Stores)
  • Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte
  • Domains und Websites
  • Digitale Fotos, Videos und Dokumente
  • Online-Banking-Zugänge
  • Urheberrechtlich geschützte Inhalte (Blog-Texte, Musik, Software)

Nicht vererblich sind höchstpersönliche Rechte wie das Recht am eigenen Bild oder persönlichkeitsrechtlich geschützte Inhalte — allerdings können Erben Verletzungen dieser Rechte geltend machen.

Die größten Risiken beim digitalen Nachlass

Ohne Regelung drohen konkrete Gefahren und finanzielle Verluste. Hier die häufigsten Problemfelder:

1. Weiterlaufende Verträge und Abos

Streaming-Dienste, Cloud-Speicher, App-Abonnements, Zeitungs-Abos, Domain-Hosting — all diese Verträge laufen nach dem Tod automatisch weiter und werden weiter abgebucht. Ohne Kenntnis der Konten können Erben diese nicht kündigen. In der Praxis vergehen oft Monate, bis alle laufenden Verträge identifiziert und beendet sind.

Typisches Szenario: Ein Verstorbener hatte 15 verschiedene Streaming- und Software-Abos mit einem Gesamtvolumen von 120 Euro pro Monat. Die Erben erfahren erst nach sechs Monaten davon — über 700 Euro unnötige Kosten.

2. Verlorene Kryptowährungen

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Solana werden in digitalen Wallets gespeichert. Der Zugang erfolgt über private Schlüssel (Private Keys) oder Seed-Phrases — eine Folge von 12 oder 24 Wörtern, die als Master-Backup dienen. Ohne diese Zugangsdaten sind Kryptowährungen unwiederbringlich verloren.

Laut Schätzungen der Blockchain-Analysefirma Chainalysis sind bereits heute rund 20 Prozent aller jemals geschürften Bitcoins dauerhaft verloren — ein erheblicher Teil davon durch Todesfälle ohne Nachfolgeregelung. Bei einem Bitcoin-Kurs von über 80.000 Euro (Stand April 2026) kann das Vermögenswerte in sechsstelliger Höhe betreffen.

3. Identitätsdiebstahl

Ungesicherte Online-Konten von Verstorbenen sind ein beliebtes Ziel für Identitätsdiebstahl. Betrüger nutzen die Konten für Phishing, Spam oder betrügerische Transaktionen. Besonders gefährdet sind E-Mail-Konten, die als Schlüssel für Passwort-Resets anderer Dienste dienen.

4. Emotionaler Schaden

Social-Media-Profile von Verstorbenen können zu emotionalen Belastungen führen — etwa wenn am Geburtstag automatische Erinnerungen erscheinen oder wenn das Profil für Spam missbraucht wird. Gleichzeitig wünschen sich viele Hinterbliebene Zugang zu Fotos und Nachrichten als Erinnerung.

Social Media: Was passiert mit deinen Profilen?

Jede Plattform hat eigene Regelungen für den Todesfall. Hier ein Überblick über die wichtigsten Dienste:

Facebook und Instagram (Meta)

Meta bietet zwei Optionen:

  • Gedenkzustand: Das Profil wird in einen Gedenkzustand versetzt. „In Erinnerung an" erscheint vor dem Namen. Freunde können weiterhin Beiträge posten. Ein vorab benannter Nachlasskontakt kann bestimmte Änderungen vornehmen (Profilbild, angepinnter Beitrag), hat aber keinen Zugang zu Nachrichten.
  • Kontolöschung: Erben können die Löschung des Kontos beantragen. Dafür wird eine Sterbeurkunde benötigt.

Du kannst zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt in den Facebook-Einstellungen benennen oder festlegen, dass dein Konto nach dem Tod gelöscht werden soll.

Wichtig: Trotz des BGH-Urteils gibt Meta in der Praxis nicht immer vollständigen Zugang zu Nachrichten. Erben müssen häufig einen Erbschein vorlegen und den Rechtsweg beschreiten.

Google (Gmail, YouTube, Google Drive, Google Fotos)

Google bietet den „Kontoinaktivitätsmanager" — ein Werkzeug, das du zu Lebzeiten einrichten kannst. Du bestimmst:

  • Nach welcher Inaktivitätszeit das Konto als inaktiv gilt (3, 6, 12 oder 18 Monate)
  • Wer benachrichtigt wird (bis zu 10 Personen)
  • Welche Daten diese Personen herunterladen dürfen
  • Ob das Konto danach gelöscht werden soll

Ohne Kontoinaktivitätsmanager können Erben bei Google einen Antrag auf Zugang zum Konto eines Verstorbenen stellen. Google prüft jeden Fall einzeln und verlangt in der Regel Sterbeurkunde, Erbschein und einen Identitätsnachweis.

Apple (iCloud, Apple ID)

Apple hat seit iOS 15.2 eine Funktion namens „Digitaler Nachlass" eingeführt. Du kannst bis zu fünf Nachlasskontakte benennen, die nach deinem Tod einen Zugriffsschlüssel erhalten. Der Zugang ist auf drei Jahre befristet, danach wird das Konto gelöscht.

Ohne vorab benannten Nachlasskontakt müssen Erben einen gerichtlichen Beschluss vorlegen. Apple ist in der Praxis restriktiver als andere Anbieter und verlangt oft einen US-Gerichtsbeschluss — selbst von deutschen Erben.

X (ehemals Twitter), LinkedIn, TikTok

Diese Plattformen bieten in der Regel die Möglichkeit, Konten von Verstorbenen löschen zu lassen. Einen vollständigen Datenzugang gewähren sie Erben aber selten ohne gerichtlichen Beschluss. Die praktischste Lösung ist, die Zugangsdaten zu Lebzeiten zu hinterlegen.

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E-Mail-Konten: Der Schlüssel zu allem

Dein E-Mail-Konto ist der wichtigste digitale Vermögenswert — nicht wegen der E-Mails selbst, sondern weil es als Master-Schlüssel für fast alle anderen Online-Dienste fungiert. Wer Zugang zum E-Mail-Konto hat, kann über die „Passwort vergessen"-Funktion Zugang zu nahezu allen anderen Konten erlangen.

Priorität beim E-Mail-Zugang

Deshalb sollte der E-Mail-Zugang die höchste Priorität in deiner Nachlassplanung haben:

  1. Haupt-E-Mail-Adresse identifizieren: Die Adresse, die bei den meisten Online-Diensten hinterlegt ist
  2. Passwort und Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) dokumentieren: Nicht nur das Passwort, sondern auch den zweiten Faktor (Authenticator-App, SMS, Hardware-Key)
  3. Recovery-Optionen sichern: Recovery-E-Mail-Adresse, Recovery-Telefonnummer, Backup-Codes

Besonderheiten bei E-Mail-Anbietern

  • Gmail: Kontoinaktivitätsmanager einrichten (siehe oben)
  • Outlook/Microsoft: „Nächste Angehörige"-Funktion. Erben können nach Vorlage einer Sterbeurkunde und eines Erbscheins einen Antrag auf Zugang stellen. Microsoft liefert die Daten auf DVD oder als Download.
  • GMX/WEB.DE: Deutsche Anbieter, die nach Vorlage einer Sterbeurkunde und eines Erbscheins Zugang gewähren. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß vier bis acht Wochen.
  • ProtonMail: Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Ohne Passwort ist der Zugang technisch unmöglich — selbst für ProtonMail selbst. Hier ist die Dokumentation des Passworts alternativlos.

Kryptowährungen: Das größte Verlustrisiko

Kryptowährungen sind der Bereich, in dem ein fehlender digitaler Nachlassplan den größten finanziellen Schaden anrichten kann. Denn im Gegensatz zu Bankkonten gibt es bei Kryptowährungen keinen Anbieter, der Erben Zugang gewähren könnte — die Kontrolle liegt ausschließlich bei demjenigen, der die privaten Schlüssel besitzt.

Arten von Krypto-Wallets

Um die Nachlassplanung für Kryptowährungen zu verstehen, musst du die verschiedenen Wallet-Typen kennen:

  • Custodial Wallets (Börsen-Konten): Wallets bei Kryptobörsen wie Coinbase, Kraken oder Bitpanda. Die Börse verwaltet die privaten Schlüssel. Erben können mit Erbschein und Sterbeurkunde Zugang beantragen — ähnlich wie bei einer Bank. Dies ist der einfachste Fall.
  • Software Wallets (Hot Wallets): Apps auf dem Smartphone oder Computer (MetaMask, Trust Wallet, Phantom). Die privaten Schlüssel liegen auf dem Gerät. Zugang erfordert entweder das Gerätepasswort plus Wallet-Passwort oder die Seed-Phrase.
  • Hardware Wallets (Cold Wallets): Physische Geräte wie Ledger oder Trezor. Gelten als sicherste Aufbewahrung. Zugang erfordert das Gerät selbst plus PIN — oder die Seed-Phrase als Backup.
  • Paper Wallets: Private Schlüssel auf Papier gedruckt oder geschrieben. Maximale Offline-Sicherheit, aber bei Verlust oder Zerstörung ist das Vermögen weg.

Seed-Phrases: Der Master-Schlüssel

Die Seed-Phrase (auch Recovery-Phrase oder Mnemonic) ist eine Folge von 12 oder 24 englischen Wörtern, die als Master-Backup für eine Krypto-Wallet dient. Mit der Seed-Phrase kann das gesamte Wallet — und damit alle darin enthaltenen Kryptowährungen — auf jedem kompatiblen Gerät wiederhergestellt werden.

Die sichere Weitergabe der Seed-Phrase ist der kritischste Punkt im digitalen Nachlass. Folgende Methoden sind gängig:

Methode 1: Versiegelter Umschlag beim Notar

Du hinterlegst die Seed-Phrase in einem versiegelten Umschlag bei deinem Notar mit der Anweisung, ihn nur im Todesfall und nur an den im Testament benannten Erben herauszugeben. Vorteil: Hohe Sicherheit. Nachteil: Kosten (Notarhonorar für Verwahrung) und die Seed-Phrase muss bei Änderungen aktualisiert werden.

Methode 2: Shamir's Secret Sharing

Bei dieser kryptographischen Methode wird die Seed-Phrase in mehrere Teile aufgeteilt (Shares), von denen nur eine bestimmte Anzahl benötigt wird, um das Original wiederherzustellen. Beispiel: 3-von-5-Aufteilung — fünf Shares werden an fünf Vertrauenspersonen verteilt, drei davon reichen zur Wiederherstellung.

Vorteil: Keine einzelne Person hat vollen Zugang. Nachteil: Technisch komplex, erfordert Erklärung für die Empfänger der Shares.

Methode 3: Bankschließfach

Die Seed-Phrase wird in einem Bankschließfach hinterlegt. Der Erbe erhält die Vollmacht für das Schließfach oder es wird testamentarisch vermacht. Vorteil: Physisch sicher, keine technischen Hürden. Nachteil: Bankschließfächer werden bei Kenntnis des Todesfalls bis zur Vorlage eines Erbscheins gesperrt — was Wochen dauern kann.

Methode 4: Verschlüsseltes Dokument

Die Seed-Phrase wird in einem verschlüsselten Dokument (z.B. KeePass-Datenbank, VeraCrypt-Container) gespeichert. Das Master-Passwort wird getrennt aufbewahrt — beispielsweise im Testament oder bei einer Vertrauensperson. Vorteil: Flexibel und kostengünstig. Nachteil: Erben müssen technisch in der Lage sein, die Verschlüsselung zu öffnen.

Steuern auf vererbte Kryptowährungen

Vererbte Kryptowährungen unterliegen der Erbschaftsteuer. Der Wert wird zum Todeszeitpunkt ermittelt. Die normalen Freibeträge gelten (Kinder: 400.000 Euro, Ehepartner: 500.000 Euro). Wichtig: Die einkommensteuerliche Haltefrist von einem Jahr (§23 EStG) geht auf den Erben über. Wenn der Erblasser die Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten hat, kann der Erbe sie steuerfrei verkaufen.

Passwort-Management für den Nachlass

Ein Passwort-Manager ist das wichtigste Werkzeug für den digitalen Nachlass. Er speichert alle Zugangsdaten an einem zentralen Ort, geschützt durch ein einziges Master-Passwort.

Empfohlene Passwort-Manager

  • Bitwarden: Open Source, kostenlose Basisversion, Notfallzugang-Funktion für Vertrauenspersonen. Eine benannte Person kann nach einer Wartezeit (die du festlegst) Zugang zum Tresor erhalten.
  • 1Password: Notfall-Kit mit QR-Code und Secret Key. Kann ausgedruckt und sicher verwahrt werden.
  • KeePass: Lokal gespeicherte, verschlüsselte Datenbank. Keine Cloud, maximale Kontrolle. Die Datenbankdatei (.kdbx) plus Master-Passwort müssen separat aufbewahrt werden.

Notfallzugang einrichten

Die meisten modernen Passwort-Manager bieten eine Notfallzugang-Funktion. So richtest du sie ein:

  1. Vertrauensperson benennen: Wähle eine Person, die im Ernstfall Zugang zu deinen Passwörtern erhalten soll — idealerweise die Person, die auch im Testament als Erbe oder Testamentsvollstrecker benannt ist.
  2. Wartezeit festlegen: Bei Bitwarden und 1Password kannst du eine Wartezeit von 1 bis 30 Tagen festlegen. Wenn die Vertrauensperson Zugang anfordert, wirst du benachrichtigt und kannst den Zugang innerhalb der Wartezeit ablehnen. Reagierst du nicht, wird der Zugang gewährt.
  3. Regelmäßig testen: Teste den Notfallzugang mindestens einmal jährlich, um sicherzustellen, dass er funktioniert.

Das Master-Passwort weitergeben

Wenn dein Passwort-Manager keine Notfallzugang-Funktion hat oder du zusätzliche Sicherheit willst, musst du das Master-Passwort separat weitergeben. Bewährte Methoden:

  • Versiegelter Umschlag: Master-Passwort in einem versiegelten Umschlag bei einer Vertrauensperson oder dem Notar hinterlegen. Im Testament darauf verweisen.
  • Geteiltes Geheimnis: Das Master-Passwort in zwei Teile aufteilen. Teil 1 liegt im Testament, Teil 2 bei einer Vertrauensperson. Nur beide Teile zusammen ergeben das vollständige Passwort.
  • Hardware-Schlüssel: Einen Hardware-Security-Key (z.B. YubiKey) als zweiten Faktor verwenden und physisch weitergeben. Ohne den Key ist das Master-Passwort allein nutzlos — und umgekehrt.

Der digitale Nachlassverwalter

Ein digitaler Nachlassverwalter ist eine Person (oder ein Dienst), die du zu Lebzeiten bevollmächtigst, sich im Todesfall um deine digitalen Angelegenheiten zu kümmern. Anders als der Testamentsvollstrecker (der sich um den gesamten Nachlass kümmert) konzentriert sich der digitale Nachlassverwalter ausschließlich auf die digitale Welt.

Aufgaben des digitalen Nachlassverwalters

  • Zugang zu allen Online-Konten sicherstellen
  • Laufende Verträge und Abos identifizieren und kündigen
  • Social-Media-Profile in den Gedenkzustand versetzen oder löschen
  • Digitale Vermögenswerte (Kryptowährungen, Domain-Portfolios, digitale Produkte) sichern und an Erben übertragen
  • Wichtige Daten (Fotos, Dokumente) sichern und Erben zur Verfügung stellen
  • E-Mail-Konten überwachen und ggf. automatische Antworten einrichten
  • Digitale Geschäfte des Verstorbenen abwickeln (Online-Shops, Freelancer-Plattformen)

Wer eignet sich als digitaler Nachlassverwalter?

Die ideale Person für diese Rolle ist:

  • Technisch versiert genug, um mit Passwort-Managern, Krypto-Wallets und verschiedenen Online-Plattformen umzugehen
  • Vertrauenswürdig — sie erhält Zugang zu allen deinen digitalen Geheimnissen
  • Verfügbar — sie muss im Ernstfall zeitnah handeln können
  • Idealerweise jünger als der Erblasser, um die Wahrscheinlichkeit eines gleichzeitigen Todes zu minimieren

In vielen Fällen ist der Erbe selbst die beste Wahl. Wenn der Erbe jedoch technisch nicht versiert ist (z.B. ältere Ehepartner), solltest du eine separate technisch kompetente Person benennen.

Vollmacht für den digitalen Nachlassverwalter

Die Bevollmächtigung sollte schriftlich erfolgen und folgende Punkte enthalten:

  • Name und Kontaktdaten des Bevollmächtigten
  • Umfang der Vollmacht (alle digitalen Konten oder nur bestimmte)
  • Handlungsanweisungen (Konto löschen, archivieren, übertragen)
  • Hinweis auf den Aufbewahrungsort der Zugangsdaten (Passwort-Manager, Schließfach)
  • Datum und eigenhändige Unterschrift

Wichtig: Eine transmortale Vollmacht (die über den Tod hinaus gilt) ist für den digitalen Nachlass besonders empfehlenswert, da sie sofort nach dem Tod wirksam ist — ohne auf den Erbschein warten zu müssen.

Digitalen Nachlass im Testament regeln

Das Testament ist der richtige Ort, um grundlegende Anweisungen für den digitalen Nachlass zu verankern. Allerdings solltest du keine Passwörter oder Seed-Phrases direkt ins Testament schreiben — denn das Testament wird nach dem Tod vom Nachlassgericht eröffnet und kann von allen Beteiligten eingesehen werden.

Was ins Testament gehört

  • Benennung des digitalen Nachlassverwalters (falls nicht identisch mit dem Erben)
  • Allgemeine Anweisung zum Umgang mit digitalen Konten (löschen, archivieren, übertragen)
  • Hinweis auf den Aufbewahrungsort der detaillierten Anweisungen und Zugangsdaten
  • Vermächtnisse für bestimmte digitale Vermögenswerte (z.B. Kryptowährungen an bestimmte Person)

Was NICHT ins Testament gehört

  • Passwörter und PINs
  • Seed-Phrases für Krypto-Wallets
  • Detaillierte Kontolisten mit Zugangsdaten
  • Geheimfragen und Antworten

Diese Informationen gehören in ein separates, sicher aufbewahrtes Dokument (Passwort-Manager, versiegelter Umschlag), auf das im Testament verwiesen wird.

Formulierungsbeispiel für das Testament

„Für meinen digitalen Nachlass — insbesondere meine Online-Konten, E-Mail-Accounts, Social-Media-Profile und Kryptowährungen — benenne ich [Name, Geburtsdatum] als digitalen Nachlassverwalter. Die detaillierten Zugangsdaten und Handlungsanweisungen befinden sich in meinem Passwort-Manager (Bitwarden). Das Master-Passwort ist in einem versiegelten Umschlag bei [Notar/Vertrauensperson] hinterlegt. Mein digitaler Nachlassverwalter soll alle Abonnements kündigen, meine Social-Media-Profile löschen und meine Kryptowährungen an [Erbe] übertragen."

Checkliste: Digitalen Nachlass regeln

Diese Checkliste führt dich Schritt für Schritt durch die Einrichtung deines digitalen Nachlasses. Du musst nicht alles an einem Tag erledigen — aber du solltest jeden Punkt irgendwann abhaken.

Schritt 1: Bestandsaufnahme

  1. Alle Online-Konten auflisten: E-Mail, Social Media, Online-Banking, Shopping, Cloud, Streaming, Gaming, berufliche Plattformen, Domains und Hosting
  2. Finanzielle Konten identifizieren: PayPal, Kryptobörsen, Wallets, Online-Broker, Crowdfunding-Plattformen
  3. Laufende Verträge dokumentieren: Abos, Lizenzen, Mitgliedschaften, Domain-Registrierungen
  4. Digitale Vermögenswerte bewerten: Kryptowährungen, Domain-Portfolios, digitale Produkte, NFTs

Schritt 2: Passwort-Manager einrichten

  1. Passwort-Manager wählen: Bitwarden (empfohlen, kostenlos, Notfallzugang), 1Password, oder KeePass
  2. Alle Zugangsdaten eintragen: Systematisch alle Konten aus Schritt 1 mit Benutzername, Passwort und URL erfassen
  3. Notfallzugang einrichten: Vertrauensperson als Notfallkontakt mit angemessener Wartezeit konfigurieren
  4. Master-Passwort sichern: An separatem, sicherem Ort hinterlegen (Notar, Bankschließfach, versiegelter Umschlag)

Schritt 3: Kryptowährungen sichern

  1. Alle Wallets und Börsen-Konten dokumentieren: Art (Custodial/Non-Custodial), Plattform, ungefähre Werte
  2. Seed-Phrases sichern: Für jede Non-Custodial-Wallet eine Seed-Phrase an sicherem Ort verwahren
  3. Hardware-Wallets lokalisieren: Wo befinden sie sich physisch? PINs dokumentieren
  4. Anleitung für Erben schreiben: Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie die Kryptowährungen transferiert werden

Schritt 4: Social Media und E-Mail vorbereiten

  1. Facebook: Nachlasskontakt benennen oder Kontolöschung nach Tod festlegen (Einstellungen → Memorialization Settings)
  2. Google: Kontoinaktivitätsmanager einrichten (myaccount.google.com → Daten & Datenschutz)
  3. Apple: Nachlasskontakt in iCloud-Einstellungen benennen (Einstellungen → Apple-ID → Digitaler Nachlass)
  4. Weitere Plattformen: Prüfen, ob Nachlass-Funktionen existieren und einrichten

Schritt 5: Testament und Vollmacht

  1. Digitalen Nachlassverwalter benennen: Im Testament oder in einer separaten Vollmacht
  2. Handlungsanweisungen formulieren: Was soll mit welchen Konten passieren?
  3. Auf Zugangsdaten verweisen: Wo sind Passwort-Manager und Seed-Phrases hinterlegt?
  4. Transmortale Vollmacht erstellen: Für sofortige Handlungsfähigkeit nach dem Tod

Schritt 6: Regelmäßige Pflege

  1. Jährliche Überprüfung: Alle Konten und Zugangsdaten aktualisieren
  2. Neue Konten sofort eintragen: Jedes neue Online-Konto direkt im Passwort-Manager erfassen
  3. Vertrauensperson informieren: Sicherstellen, dass der Notfallzugang noch funktioniert
  4. Krypto-Bestände aktualisieren: Bei größeren Änderungen (neue Wallets, neue Coins) die Dokumentation anpassen

Besondere Fälle: Unternehmer und Freiberufler

Wenn du als Selbständiger oder Freiberufler arbeitest, ist der digitale Nachlass noch komplexer. Dein digitales Geschäft kann nach deinem Tod weiterlaufen — oder zusammenbrechen, wenn niemand Zugang hat.

Wichtige Punkte für Unternehmer

  • Website und Domain: Zugangsdaten zum Hosting-Provider und Domain-Registrar hinterlegen. Ohne Zugang kann die Website nicht gewartet oder übertragen werden.
  • E-Commerce: Zugang zu Shop-System, Zahlungsabwickler und Warenwirtschaft sicherstellen. Offene Bestellungen und Lieferungen müssen abgewickelt werden.
  • Freelancer-Plattformen: Upwork, Fiverr, 99designs — offene Aufträge und Guthaben dokumentieren.
  • Buchhaltungssoftware: Zugangsdaten für Lexoffice, sevDesk oder DATEV hinterlegen. Der Steuerberater braucht Zugang für die letzte Steuererklärung.
  • Geschäftliche E-Mail: Zugangsdaten und Weiterleitungsregeln dokumentieren, damit Geschäftspartner informiert werden können.

Häufige Fragen zum digitalen Nachlass

Muss ich meinen digitalen Nachlass im Testament regeln?

Nein, eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Aber ohne Regelung stehen deine Erben vor erheblichen praktischen Problemen. Insbesondere bei Kryptowährungen droht ein dauerhafter Verlust der Vermögenswerte. Eine Regelung — mindestens ein Passwort-Manager mit Notfallzugang — ist dringend empfohlen.

Können Erben wirklich auf alle meine Online-Konten zugreifen?

Rechtlich ja — nach dem BGH-Urteil von 2018 treten Erben in alle digitalen Rechtspositionen ein. Praktisch hängt es vom Anbieter ab. Große Anbieter (Google, Meta, Apple) haben mittlerweile Prozesse für Erben. Kleinere Anbieter kooperieren oft erst nach Vorlage eines Erbscheins oder gerichtlichen Beschlusses. In jedem Fall ist der Zugang mit Passwort deutlich schneller und einfacher.

Was kostet die Regelung des digitalen Nachlasses?

Die Grundausstattung ist kostenlos: Ein Passwort-Manager (Bitwarden Free) und eine handschriftliche Ergänzung im Testament kosten nichts. Wenn du einen Notar für die Verwahrung der Zugangsdaten einschaltest, rechne mit 50 bis 150 Euro. Ein umfassender Nachlassplan mit anwaltlicher Beratung kostet 300 bis 800 Euro.

Soll ich einen kommerziellen Dienst für den digitalen Nachlass nutzen?

Es gibt Anbieter, die sich auf den digitalen Nachlass spezialisiert haben. Diese Dienste speichern deine Zugangsdaten und geben sie im Todesfall an deine Erben weiter. Der Vorteil: Komfort und automatische Benachrichtigung. Der Nachteil: Du vertraust deine sensibelsten Daten einem Dritten an — und wenn der Dienst eingestellt wird, sind deine Daten weg. Für die meisten Menschen ist ein selbst verwalteter Passwort-Manager die bessere Wahl.

Was passiert mit meinen Kryptowährungen, wenn ich keine Seed-Phrase hinterlasse?

Sie sind unwiederbringlich verloren. Bei Non-Custodial-Wallets gibt es keine zentrale Stelle, die Erben Zugang gewähren könnte. Die Kryptowährungen existieren weiterhin auf der Blockchain, sind aber für niemanden zugänglich. Bei Custodial-Wallets (Börsen-Konten) können Erben mit Erbschein und Sterbeurkunde Zugang beantragen.

Fazit: Digitaler Nachlass ist Pflichtaufgabe

Dein digitales Leben ist genauso real wie dein physisches — und es verdient denselben Schutz in der Nachlassplanung. Die gute Nachricht: Die Einrichtung ist weder teuer noch besonders aufwendig. Ein Passwort-Manager mit Notfallzugang, eine klare Anweisung im Testament und eine informierte Vertrauensperson — damit hast du 90 Prozent der Probleme gelöst.

Die restlichen 10 Prozent betreffen spezielle Situationen wie Kryptowährungen in Non-Custodial-Wallets oder komplexe digitale Geschäftsmodelle. Hier lohnt sich eine individuelle Beratung.

Fang am besten heute an. Richte einen Passwort-Manager ein, trage deine wichtigsten Konten ein und benenne eine Vertrauensperson. Und vergiss nicht, diese Regelungen in deinem Testament zu verankern — damit deine Erben wissen, wo sie suchen müssen.

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