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TestamentSchreiber14 Min. LesezeitVeröffentlicht: 19. April 2026

Erbschein Kosten Tabelle 2026: GNotKG-Gebühren nach Nachlasswert berechnen

Von der TestamentSchreiber Redaktion·Geprüft auf Rechtsstand 2026
Taschenrechner, Erbschein-Dokument und aufgestapelte Münzen auf Holztisch — Erbschein Kosten Tabelle 2026

Erbschein Kosten 2026: So rechnet das Gericht

Der Erbschein ist eines der teuersten Dokumente im deutschen Erbrecht — je nach Nachlasswert kann er schnell mehrere hundert oder sogar tausend Euro kosten. Dabei richtet sich die Gebührenberechnung nicht nach Aufwand, sondern ausschließlich nach dem Wert des Nachlasses. Die Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), das seit 2013 die früheren KostO-Regeln abgelöst hat.

In diesem Artikel findest du die vollständige Gebührentabelle, eine klare Erklärung der relevanten Paragraphen, den Unterschied zwischen Einzel- und Gemeinschaftlichem Erbschein, 5 konkrete Rechenbeispiele und — am wichtigsten — wie du die Kosten in vielen Fällen komplett vermeidest.

Die Rechtsgrundlage: § 40, § 34 GNotKG und KV 12210

Drei Vorschriften bestimmen, was du für einen Erbschein zahlst:

  • § 40 GNotKG — Nachlasswert als Geschäftswert: Der Geschäftswert entspricht dem Verkehrswert aller Nachlassgegenstände (Bankguthaben, Immobilien, Wertpapiere, Fahrzeuge, Schmuck usw.) zum Todeszeitpunkt. Schulden des Verstorbenen werden abgezogen. Dieser Nettowert ist die Basis für alle Gebühren.
  • § 34 GNotKG — Tabelle B (Gebührentabelle): Aus dem Nachlasswert ermittelt § 34 i.V.m. Anlage 2 (Tabelle B) die konkrete Gebührenhöhe für eine 1,0-fache Gebühr. Die Tabelle ist progressiv — bei kleinen Nachlässen zahlt man prozentual mehr als bei großen.
  • KV 12210 GNotKG — Kostennummer für eidesstattliche Versicherung: Für die Entgegennahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 2356 BGB erhebt das Gericht eine 1,0-fache Gebühr nach Tabelle B. Hinzu kommt eine weitere 1,0-fache Gebühr für die Ausstellung des Erbscheins selbst (KV 12210). Zusammen ergibt das 2,0-fache Gebühr.

Das heißt in der Praxis: Jeder Erbschein kostet mindestens das Doppelte der Tabellenwerte aus § 34 GNotKG.

Die vollständige GNotKG-Gebührentabelle für Erbscheine

Die folgende Tabelle zeigt die Erbschein-Kosten für die häufigsten Nachlasswerte. Grundlage ist die 1,0-fache Gebühr nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), die Gesamtkosten ergeben sich aus der 2,0-fachen Gebühr (eidesstattliche Versicherung + Ausstellung).

Nachlasswert 1,0-fache Gebühr (§ 34 GNotKG) Gesamtkosten Erbschein (2,0-fach)
25.000 €139,50 €279 €
50.000 €199 €398 €
100.000 €273 €546 €
150.000 €354 €708 €
250.000 €409,50 €819 €
500.000 €562,50 €1.125 €
750.000 €747,50 €1.495 €
1.000.000 €867,50 €1.735 €
2.000.000 €1.567,50 €3.135 €
5.000.000 €3.442,50 €6.885 €

Hinweis: Zuzüglich kommen kleinere Auslagen (Porto, Kopien) von etwa 5–20 € hinzu. Alle Werte basieren auf GNotKG Tabelle B, Stand 2026.

Einzel-Erbschein vs. Gemeinschaftlicher Erbschein: Was kostet mehr?

Ein wichtiger Kostenfaktor ist die Art des Erbscheins, den du beantragst:

Einzel-Erbschein

Gibt es nur einen Erben (Alleinerbe), erhält dieser einen Einzel-Erbschein. Die Kosten richten sich nach dem gesamten Nachlasswert — die 2,0-fache Gebühr nach Tabelle B gilt für den vollen Betrag.

Gemeinschaftlicher Erbschein (§ 2357 BGB)

Gibt es mehrere Erben (Erbengemeinschaft), wird in der Regel ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt. Er weist alle Miterben und ihre Erbquoten aus. Die Kosten berechnen sich ebenfalls nach dem gesamten Nachlasswert — nicht anteilig pro Erbe. Ein gemeinschaftlicher Erbschein bei einem Nachlass von 300.000 € kostet also genauso viel wie ein Einzel-Erbschein bei 300.000 €.

Besonderheit: Wenn jeder Miterbe einen eigenen Erbschein für seinen Anteil beantragt (sogenannter Teilerbschein nach § 2364 BGB), wird die Gebühr nur auf den jeweiligen Anteilswert berechnet. Das kann günstiger sein, wenn die Miterben getrennte Angelegenheiten zu regeln haben.

Erbschein-Art Basis für Gebühr Beispiel: Nachlass 200.000 €, 2 Erben
Gemeinschaftlicher ErbscheinGesamter Nachlasswertca. 870 € (2×435 €)
Teilerbschein je MiterbeAnteilswert (je 100.000 €)ca. 546 € je Erbe = 1.092 € gesamt
Einzel-Erbschein (Alleinerbe)Gesamter Nachlasswertnicht anwendbar (nur 1 Erbe)

Als Erbengemeinschaft ist der gemeinschaftliche Erbschein in der Regel günstiger — außer ihr braucht tatsächlich getrennte Dokumente für verschiedene Transaktionen.

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Eidesstattliche Versicherung: +1,0 Gebühr nach KV 12210

Bevor das Nachlassgericht den Erbschein ausstellt, muss der Antragsteller eine eidesstattliche Versicherung (eV) nach § 2356 BGB abgeben. Darin versichert er alle erbschaftsrelevanten Umstände: dass der Verstorbene tatsächlich gestorben ist, wer die weiteren Angehörigen sind, ob ein Testament existiert usw.

Für die Entgegennahme dieser Versicherung erhebt das Gericht nach KV 12210 GNotKG eine eigenständige 1,0-fache Gebühr. Das ist einer der zwei Gebührenposten, die zusammen die Gesamtkosten ausmachen:

  • KV 12210: 1,0-fache Gebühr für eidesstattliche Versicherung
  • KV 12210 (zweite Gebühr): 1,0-fache Gebühr für Erbschein-Ausstellung
  • Summe: 2,0-fache Gebühr nach Tabelle B

Wichtig: Die eidesstattliche Versicherung kann nur persönlich beim Nachlassgericht oder einem Notar abgegeben werden. Eine Vollmacht reicht hierfür nicht — du oder ein anderer Erbe muss persönlich erscheinen.

5 konkrete Rechenbeispiele

Beispiel 1: Kleiner Nachlass — Sparkonto 28.000 €

Oma hinterlässt ein Sparkonto bei der Sparkasse mit 28.000 €. Es gibt keine weiteren Vermögenswerte, keine Schulden, kein notarielles Testament. Die Sparkasse verlangt einen Erbschein.

  • Nachlasswert: 28.000 €
  • 1,0-fache Gebühr nach Tabelle B: ca. 150 €
  • Gesamtkosten (2,0-fach): ca. 300 €

Das entspricht ca. 1,1 % des Nachlasswerts. Alternative: Wenn Oma eine transmortale Bankvollmacht bei der Sparkasse hinterlegt hätte, würden die Kosten komplett entfallen.

Beispiel 2: Mittlerer Nachlass — Immobilie + Konto

Der Nachlass besteht aus einem Einfamilienhaus (Verkehrswert 280.000 €) und einem Girokonto (20.000 €). Gesamtbetrag: 300.000 €. Zwei Kinder erben je zur Hälfte, kein notarielles Testament vorhanden.

  • Nachlasswert: 300.000 €
  • 1,0-fache Gebühr: ca. 435 €
  • Gesamtkosten gemeinschaftlicher Erbschein (2,0-fach): ca. 870 €

Für die Grundbuch-Umschreibung der Immobilie ist in diesem Fall ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll unumgänglich. Ein notarielles Testament hätte diesen Kostenfaktor eliminiert.

Beispiel 3: Großer Nachlass — Unternehmen + Immobilien

Ein Unternehmer verstirbt und hinterlässt GmbH-Anteile (600.000 €), eine Eigentumswohnung (180.000 €) und Bankguthaben (70.000 €). Nachlasswert: 850.000 €. Alleinerbe ist die Ehefrau.

  • Nachlasswert: 850.000 €
  • 1,0-fache Gebühr: ca. 815 €
  • Gesamtkosten Einzel-Erbschein (2,0-fach): ca. 1.630 €

Die GmbH verlangt für die Umschreibung der Gesellschaftsanteile einen Erbschein. Ein notarielles Testament mit Erbfolge-Regelung hätte diesen Aufwand reduziert — aber bei GmbH-Anteilen verlangen Gesellschaftsverträge oft explizit einen Erbschein.

Beispiel 4: Erbengemeinschaft — 4 Geschwister

Vier Geschwister erben ein Zweifamilienhaus (Wert: 450.000 €) und Bankguthaben (50.000 €). Gesamtnachlass: 500.000 €, jeder Erbe erhält 25 %.

  • Nachlasswert: 500.000 €
  • Option A — Gemeinschaftlicher Erbschein (2,0-fach): ca. 1.125 € (einmalig für alle)
  • Option B — 4 Teilerbscheine (je 125.000 €, 2,0-fach à ca. 436 €): ca. 1.744 €

Der gemeinschaftliche Erbschein ist hier klar günstiger. Allerdings müssen alle vier Erben gemeinsam handeln, was bei zerstrittenen Geschwistern zu Verzögerungen führen kann.

Beispiel 5: Sehr großer Nachlass — Immobilienportfolio

Eine vermögende Person hinterlässt Immobilien im Wert von 4,2 Mio. €, Wertpapiere (0,5 Mio. €) und Bankguthaben (0,3 Mio. €). Nachlasswert gesamt: 5 Mio. €. Ein Kind ist Alleinerbe.

  • Nachlasswert: 5.000.000 €
  • 1,0-fache Gebühr: ca. 3.442,50 €
  • Gesamtkosten Einzel-Erbschein (2,0-fach): ca. 6.885 €

Bei einem Nachlass dieser Größenordnung sind die Erbschein-Kosten relativ betrachtet gering (0,14 % des Nachlasswerts). Trotzdem lohnt es sich: Mit einem notariellen Testament wäre ein Teil dieser Kosten vermeidbar gewesen.

Kosten vermeiden: Bank-Vollmacht statt Erbschein

Der häufigste Grund, warum Erben einen Erbschein brauchen, ist der Bankzugang. Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken sperren Konten nach dem Tod des Inhabers und geben erst nach Vorlage eines Erbscheins wieder Zugang frei — es sei denn, eine transmortale Vollmacht liegt vor.

Transmortale Bankvollmacht

Eine transmortale Vollmacht (auch "postmortale Vollmacht") ist eine Kontovollmacht, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirkt. Der Bevollmächtigte kann das Konto nach dem Tod weiter nutzen — ohne Erbschein, ohne Wartezeit.

Sparkasse und Volksbank bieten entsprechende Formulare an. Die Einrichtung ist kostenlos oder kostengünstig. Bedingung: Die Vollmacht muss zu Lebzeiten erteilt werden.

Weg Kosten Dauer bis Zugang Besonderheiten
Erbschein beantragen300–6.000+ € (je nach Nachlass)6–16 WochenGilt überall als Nachweis
Transmortale Bankvollmacht0–50 € (einmalig)Sofort nach Vorlage der SterbeurkundeGilt nur bei der jeweiligen Bank
Notarielles Testament + Eröffnungsprotokoll150–600 € (je nach Testament)1–4 Wochen nach TestamentseröffnungViele Banken akzeptieren es

Wann reicht das notarielle Testament?

Wenn du ein notarielles Testament (oder ein gerichtliches Erbfolgezertifikat) hinterlässt, akzeptieren viele Banken dieses zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts als Nachweis — ohne Erbschein. Das gilt insbesondere für:

  • Girokonten, Sparkonten, Tagesgeldkonten
  • Wertpapierdepots (meistens)
  • Lebensversicherungen mit eingesetztem Erben

Für die Grundbuch-Umschreibung bei Immobilien ist ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll in den meisten Bundesländern ebenfalls ausreichend — ein Erbschein entfällt.

Break-Even: Erbschein vs. notarielles Testament

Ein notarielles Testament kostet je nach Nachlassgröße zwischen 150 € (kleiner Nachlass) und 1.500 € (Nachlass 1 Mio. €). Es stellt sich die Frage: Ab wann lohnt sich das notarielle Testament rein wirtschaftlich, um den Erbschein zu vermeiden?

Nachlasswert Erbschein-Kosten Notarielles Testament Ersparnis
50.000 €ca. 398 €ca. 200 €ca. 198 € gespart
100.000 €ca. 546 €ca. 273 €ca. 273 € gespart
250.000 €ca. 819 €ca. 410 €ca. 409 € gespart
500.000 €ca. 1.125 €ca. 563 €ca. 562 € gespart
1.000.000 €ca. 1.735 €ca. 868 €ca. 867 € gespart

Das Ergebnis ist eindeutig: Das notarielle Testament kostet in der Regel exakt die Hälfte des Erbscheins, weil für beide die gleiche Gebührentabelle gilt — aber beim notariellen Testament fällt die 1,0-fache Gebühr für die eidesstattliche Versicherung weg. Ein notarielles Testament amortisiert sich immer, wenn es den Erbschein tatsächlich ersetzt.

Zusätzlich spart es 6–16 Wochen Wartezeit, die beim Erbschein üblich sind. Für Erben, die schnell auf das Bankguthaben zugreifen müssen (z.B. zur Begleichung von Nachlassschulden), ist dieser Zeitvorteil oft wertvoller als die Geldersparnis.

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Der Erbschein-Antrag: Ablauf und Dauer

Für das Verständnis der Kosten ist es hilfreich, den Prozess zu kennen:

  1. Antrag beim Nachlassgericht: Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden.
  2. Vorlage der Unterlagen: Sterbeurkunde, Geburtsurkunde des Antragstellers, Heiratsurkunden, ggf. vorhandene handschriftliche Testamente.
  3. Eidesstattliche Versicherung (eV): Persönliche Erscheinen beim Gericht oder Notar ist erforderlich. Kostenpunkt: 1,0-fache Gebühr nach KV 12210.
  4. Prüfung durch das Gericht: Das Nachlassgericht prüft alle Angaben. Bei unklarer Erbfolge kann es Zeugen laden oder weitere Dokumente anfordern.
  5. Ausstellung und Zustellung: Der Erbschein wird ausgestellt und dem Antragsteller zugesandt. Weitere 1,0-fache Gebühr nach KV 12210.

Dauer: Im einfachen Fall (klare Erbfolge, vollständige Unterlagen) dauert es 4–8 Wochen. Bei strittiger Erbfolge, fehlendem Testament oder Auslandsbezug kann es 3–12 Monate dauern.

6 häufige Fragen zur Erbschein-Kostentabelle

1. Wie genau wird der Nachlasswert für die GNotKG-Tabelle ermittelt?

Der Nachlasswert ist der Verkehrswert aller Nachlassgegenstände zum Todeszeitpunkt abzüglich der Schulden des Verstorbenen. Du musst den Wert selbst angeben — das Gericht übernimmt ihn in der Regel ohne Prüfung. Angabe eines zu niedrigen Werts ist jedoch strafrechtlich riskant (Meineidsrisiko bei eidesstattlicher Versicherung). Immobilien werden mit dem Verkehrswert, nicht dem Einheitswert, angesetzt.

2. Muss ich für einen Ersatz-Erbschein erneut zahlen?

Ja. Geht der Erbschein verloren oder wird er kraftlos erklärt (z.B. weil sich herausstellt, dass der Erbschein unrichtig war), fallen erneut die vollen Gebühren an. Den alten Erbschein solltest du daher sicher aufbewahren.

3. Zahlt jeder Miterbe die Gebühr separat?

Nein. Beim gemeinschaftlichen Erbschein fällt die Gebühr einmal an — bezogen auf den gesamten Nachlasswert. Die Miterben teilen sich die Kosten üblicherweise entsprechend ihrer Erbquote.

4. Kann ich die Erbschein-Kosten von der Erbschaftssteuer abziehen?

Ja. Erbschein-Kosten sind Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG und können vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen werden. Du musst die Quittung des Gerichts aufbewahren.

5. Wie lange ist ein Erbschein gültig?

Ein Erbschein hat keine zeitliche Befristung — er gilt grundsätzlich unbegrenzt. Allerdings kann das Nachlassgericht einen unrichtigen Erbschein nach § 2361 BGB einziehen. In der Praxis verlangen manche Banken bei älteren Erbscheinen (über 1–2 Jahre) einen neueren Nachweis.

6. Gibt es eine Möglichkeit, die Gebühren zu reduzieren?

Die Gebühr selbst ist gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Reduzieren kannst du die Kosten nur durch Vermeidung: notarielles Testament, transmortale Bankvollmacht oder Bezugsberechtigung bei Versicherungen. Wer zum Zeitpunkt des Erbfalls Bezugsberechtigter (z.B. bei Lebensversicherungen) ist, erhält diese Leistungen am Nachlass vorbei — der Betrag zählt nicht zum Nachlasswert.

Zusammenfassung: Das Wichtigste zur Erbschein-Kostentabelle

  • Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Nachlasswert und ergeben sich aus der 2,0-fachen Gebühr nach GNotKG Tabelle B (§ 34 GNotKG).
  • Grundlage ist der Nettowert des Nachlasses nach § 40 GNotKG — Schulden werden abgezogen.
  • Die eidesstattliche Versicherung nach KV 12210 GNotKG kostet 1,0-fache Gebühr, die Ausstellung des Erbscheins nochmals 1,0-fache Gebühr.
  • Ein gemeinschaftlicher Erbschein für mehrere Erben kostet genauso viel wie ein Einzel-Erbschein — Basis ist immer der Gesamtnachlass.
  • Ein notarielles Testament kostet die Hälfte des Erbscheins und kann ihn in vielen Fällen vollständig ersetzen.
  • Eine transmortale Bankvollmacht bei Sparkasse oder Volksbank verhindert die häufigste Ursache für einen Erbschein — ohne Kosten.

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