Was ist ein Erbschein? (§ 2353 BGB)
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das das Nachlassgericht auf Antrag ausstellt. Er bescheinigt nach § 2353 BGB, wer Erbe ist und in welchem Umfang. In Deutschland gilt der Erbschein als der zentrale Legitimationsnachweis für Erben — eine Art „Erbenausweis", den Behörden, Banken und Grundbuchämter akzeptieren müssen.
Wichtig zu verstehen: Der Erbschein stellt keine Rechte erst her — er bescheinigt nur, was ohnehin durch Gesetz oder Testament gilt. Dennoch ist er in der Praxis unentbehrlich, wenn kein anderes Dokument als Nachweis anerkannt wird.
Das Nachlassgericht prüft vor der Ausstellung, ob der Antragsteller tatsächlich Erbe ist. Es nimmt eine sogenannte eidesstattliche Versicherung (eV) nach § 2356 BGB entgegen, in der der Antragsteller alle für die Erbfolge relevanten Umstände versichert.
Wann brauchst du einen Erbschein?
Nicht in jedem Erbfall ist ein Erbschein zwingend erforderlich. In vielen Fällen reicht ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll als Nachweis aus. Dennoch gibt es Situationen, in denen der Erbschein unausweichlich ist:
- Immobilien-Umschreibung im Grundbuch: Das Grundbuchamt verlangt in der Regel einen Erbschein oder ein notarielles Nachlasszeugnis, bevor es einen Eigentümerwechsel einträgt. Ausnahme: Bei notariellem Testament mit Eröffnungsprotokoll verzichten viele Grundbuchämter darauf.
- Bank- und Depotzugriff ohne Bankvollmacht: Ohne transmortale Vollmacht oder Kontovollmacht sperren Banken das Konto nach dem Tod. Sie geben Zugang erst nach Vorlage eines Erbscheins oder eines gerichtlich eröffneten notariellen Testaments.
- Versicherungsleistungen ohne Bezugsberechtigung: Wenn kein Bezugsberechtigter eingetragen ist, verlangen manche Versicherer einen Erbschein zur Auszahlung.
- Unternehmensanteile und Gesellschafterrechte: Bei GmbH-Anteilen oder Kommanditanteilen verlangen Gesellschafter oder Handelsregister häufig einen Erbschein.
- Auslandsvermögen in EU-Ländern: Hier greift das Europäische Nachlasszeugnis nach § 2369 BGB (bzw. EU-ErbVO), das dem Erbschein entspricht.
- Streit über die Erbfolge: Wenn mehrere Personen Erbansprüche geltend machen, gibt der Erbschein Rechtssicherheit.
Wenn du ein notarielles Testament hinterlässt und dein Nachlass hauptsächlich aus Bankguthaben besteht, können deine Erben oft ohne Erbschein auskommen — sofern die Bank das Testamentseröffnungsprotokoll anerkennt. Das spart viel Zeit und Geld.
Erbschein Kosten — die GNotKG-Gebührentabelle
Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Es fallen grundsätzlich zwei Gebühren an:
- KV 12210 GNotKG: Gebühr für die Entgegennahme der eidesstattlichen Versicherung (eV) nach § 2356 BGB — 1,0-fache Gebühr nach Tabelle B.
- KV 23300 GNotKG: Gebühr für die Ausstellung des Erbscheins selbst — 1,0-fache Gebühr nach Tabelle B.
Damit entstehen insgesamt zwei einfache Gebühren, also in der Summe 2,0-fache Tabellen-Gebühr. Hinzu kommen kleinere Auslagen (Porto, Kopien), die jedoch kaum ins Gewicht fallen.
| Nachlasswert | 1,0-fache Gebühr | Gesamtkosten (2,0-fach) |
|---|---|---|
| 3.000 € | 27 € | 54 € |
| 10.000 € | 75 € | 150 € |
| 25.000 € | 139,50 € | 279 € |
| 50.000 € | 199 € | 398 € |
| 100.000 € | 273 € | 546 € |
| 200.000 € | 435 € | 870 € |
| 250.000 € | 409,50 € | 819 € |
| 500.000 € | 562,50 € | 1.125 € |
| 750.000 € | 747,50 € | 1.495 € |
| 1.000.000 € | 867,50 € | 1.735 € |
Hinweis: Die Tabelle zeigt Richtwerte nach GNotKG Tabelle B. Die tatsächlichen Kosten können je nach Nachlassgericht und Auslagen leicht variieren.
Vollständige Kostentabelle nach Nachlasswert
Die GNotKG-Gebühren steigen progressiv mit dem Nachlasswert. Für kleinere Nachlässe unter 15.000 Euro ist eine Mindestgebühr von 30 Euro vorgesehen. Hier eine erweiterte Übersicht:
| Nachlasswert | Gesamtkosten (eV + Erbschein) | Gebühr pro 10.000 € Nachlasswert |
|---|---|---|
| bis 5.000 € | ca. 60 € | ~12 € |
| 10.000 € | 150 € | 15 € |
| 25.000 € | 279 € | 11,16 € |
| 50.000 € | 398 € | 7,96 € |
| 100.000 € | 546 € | 5,46 € |
| 200.000 € | 870 € | 4,35 € |
| 300.000 € | ca. 1.060 € | 3,53 € |
| 500.000 € | 1.125 € | 2,25 € |
| 750.000 € | 1.495 € | 1,99 € |
| 1.000.000 € | 1.735 € | 1,74 € |
Du siehst: Prozentual sinkt die Gebührenbelastung mit steigendem Nachlasswert. Bei einem Nachlass von 100.000 Euro fallen 0,546 % als Erbschein-Kosten an, bei 1 Million Euro nur noch 0,174 %.
Jetzt Testament erstellen → zum Testamentschreiber
Wie berechnen sich die Erbschein-Kosten?
Das GNotKG legt in Tabelle B die Gebührenhöhe für bestimmte Wertbereiche fest. Das Nachlassgericht setzt den Geschäftswert auf Basis des sogenannten Reinnachlasses fest — also dem Gesamtvermögen abzüglich der Schulden des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt.
Folgende Positionen fließen in den Nachlasswert ein:
- Bankguthaben, Tagesgeld, Festgeld
- Wertpapiere und Depots
- Immobilien (Verkehrswert)
- Unternehmensanteile
- Fahrzeuge, Schmuck, Hausrat (soweit werthaltig)
- Lebensversicherungen, die in den Nachlass fallen
Abzuziehen sind:
- Verbindlichkeiten des Erblassers (Kredite, offene Rechnungen)
- Beerdigungskosten (bis zu einem angemessenen Betrag)
Schenkungen oder Versicherungen mit eingetragenem Bezugsberechtigten (z.B. Ehepartner) fallen nicht in den Nachlass und erhöhen den Erbschein-Wert nicht.
Erbschein Kosten vermeiden — 5 legale Möglichkeiten
Es gibt durchaus legale Wege, den Erbschein ganz zu umgehen oder zumindest zu verzögern. Das spart nicht nur Kosten, sondern oft auch wochenlange Wartezeiten.
1. Bankvollmacht / Vorsorgevollmacht transmortal
Eine transmortale Vollmacht ist eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt. Wenn du deinem Ehepartner, einem Kind oder einer Vertrauensperson eine transmortale Vollmacht erteilst, kann diese Person nach deinem Tod sofort auf dein Bankkonto zugreifen — ganz ohne Erbschein.
Viele Banken bieten eigene Vollmachtsformulare an. Noch umfassender ist eine notarielle Vorsorgevollmacht, die zusätzlich Gesundheits- und Vermögensfragen regelt. Eine transmortale Vollmacht kostet beim Notar je nach Aufwand zwischen 70 und 150 Euro — oft weniger als ein einziger Erbschein.
2. Notarielles Testament
Wenn du ein notarielles Testament bei einem Notar beurkundest, wird es im Zentralen Testamentsregister (ZTR) hinterlegt und nach deinem Tod vom Nachlassgericht eröffnet. Das Eröffnungsprotokoll akzeptieren viele Banken und Grundbuchämter als Erbnachweis — ein Erbschein wird dann oft nicht mehr benötigt.
Informationen zu den Kosten eines notariellen Testaments findest du in unserem Artikel über Testament Kosten. Der Erbschein kostet nach dem Tod des Erblassers dasselbe wie ein notarielles Testament zu Lebzeiten — beim selben Nachlasswert. Nur: Das Testament erstellst du einmalig, der Erbschein muss jedes Mal neu beantragt werden.
3. Testamentseröffnungsprotokoll als Nachweis
Auch ein handschriftliches Testament, das das Nachlassgericht eröffnet und protokolliert hat, kann in manchen Fällen als Erbnachweis ausreichen. Banken und andere Stellen sind zwar nicht verpflichtet, das Eröffnungsprotokoll anzuerkennen, tun es aber häufig — insbesondere bei kleineren Nachlässen.
4. Verzicht auf Erbschein durch alle Beteiligten
Wenn alle Erben und alle Beteiligten (z.B. Banken, Behörden) einverstanden sind, kann auf den Erbschein verzichtet werden. Das funktioniert vor allem dann, wenn die Erbfolge eindeutig ist und keine Streitigkeiten drohen.
5. Erbausschlagung statt Erbschein bei Überschuldung
Wenn der Nachlass überschuldet ist, solltest du die Erbschaft ausschlagen (§ 1942 ff. BGB) — dann brauchst du keinen Erbschein, weil du kein Erbe wirst. Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (bei Auslandssachverhalten 6 Monate).
Wie sieht ein Erbschein aus?
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument auf DIN-A4-Papier, das das zuständige Amtsgericht (Nachlassgericht) ausstellt. Er enthält folgende Angaben:
- Briefkopf des Amtsgerichts mit offiziellem Siegel oder Stempel
- Name und Anschrift des Erblassers sowie Todesdatum und letzter Wohnsitz
- Namen der Erben mit Geburtsdatum und Wohnanschrift
- Erbteile jedes Erben (z.B. „zu 1/2", „alleinerbend")
- Grundlage der Erbfolge: gesetzliche Erbfolge oder Testament
- Etwaige Beschränkungen: Testamentsvollstreckung, Nacherbenschaft, Auflagen
- Datum der Ausstellung und Unterschrift des Rechtspflegers oder Richters
Der Erbschein ist kein Heft oder mehrseitiges Dokument — er passt in der Regel auf eine DIN-A4-Seite. Bei komplexen Erbengemeinschaften kann er jedoch mehrere Seiten umfassen.
Wichtig: Der Erbschein ist kein dauerhaft gültiges Dokument. Stellt sich später heraus, dass er inhaltlich falsch ist, muss er eingezogen und korrigiert werden (§ 2361 BGB).
Erbschein beantragen — Schritt für Schritt
Den Erbschein beantragst du beim Nachlassgericht. Das ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Hier ist der genaue Ablauf:
Schritt 1: Zuständiges Nachlassgericht ermitteln
Das zuständige Amtsgericht findest du über die Gerichtssuche deines Bundeslandes oder über die Website des Bundesministeriums der Justiz. Für München wäre das z.B. das Amtsgericht München — Nachlassgericht.
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen
Folgende Dokumente brauchst du:
- Sterbeurkunde des Erblassers
- Geburtsurkundes des Erblassers
- Familienstammbuch oder Heiratsurkunde (bei Ehegattenerbschaft)
- Geburtsurkunden der Erben
- Eventuell vorhandenes Testament oder Erbvertrag
- Personalausweis des Antragstellers
- Nachlassverzeichnis (informelle Aufstellung des Vermögens)
Schritt 3: Antrag stellen
Du kannst den Antrag persönlich beim Nachlassgericht stellen oder einen Notar mit der Antragstellung beauftragen. Viele Nachlassgerichte nehmen auch schriftliche Anträge entgegen. Bei der persönlichen Vorsprache nimmst du die eidesstattliche Versicherung (§ 2356 BGB) ab — das ist Pflicht.
Schritt 4: Wartezeit
Nach Einreichung aller Unterlagen prüft das Gericht den Antrag. In unkomplizierten Fällen dauert das 4 bis 8 Wochen. Bei Unvollständigkeit oder Rückfragen kann sich die Dauer verlängern.
Schritt 5: Erbschein abholen oder zustellen lassen
Du holst den Erbschein persönlich beim Nachlassgericht ab oder lässt ihn per Post zuschicken. Beachte: Du erhältst in der Regel nur ein einziges Exemplar. Weitere Ausfertigungen kosten zusätzliche Gebühren.
Jetzt Testament erstellen → zum Testamentschreiber
Erbschein beantragen — Muster
Du kannst den Antrag auf Erbscheinserteilung formlos stellen. Hier ein Musteranschreiben, das du als Vorlage verwenden kannst:
An das
Amtsgericht [Stadtname]
— Nachlassgericht —
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Stadt]
[Dein Name]
[Deine Adresse]
[Datum]
Betreff: Antrag auf Erteilung eines Erbscheins
Erblasser: [Vollständiger Name des Verstorbenen], geboren am [Geburtsdatum],
zuletzt wohnhaft in [Adresse], verstorben am [Sterbedatum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage hiermit die Erteilung eines Erbscheins.
Ich bin [alleiniger Erbe / Miterbe zu [Bruchteil]] des am [Sterbedatum] in
[Sterbeort] verstorbenen [Name des Erblassers].
Die Erbfolge ergibt sich aus [dem gesetzlichen Erbrecht / dem Testament vom
[Datum] / dem Erbvertrag vom [Datum]].
Beigefügt sind:
- Sterbeurkunde (Kopie)
- Geburtsurkunde des Erblassers (Kopie)
- [Heiratsurkunde / Familienstammbuch] (Kopie)
- Meine Geburtsurkunde (Kopie)
- [Testament / Erbvertrag] (Original / Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
Ich erkläre mich bereit, die erforderliche eidesstattliche Versicherung
nach § 2356 BGB abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
[Vollständiger Name]
Erbschein Dauer — wie lange bis zum Erhalt?
Die Bearbeitungszeit für einen Erbschein variiert je nach Auslastung des zuständigen Nachlassgerichts und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen erheblich:
- 4–8 Wochen: Regulärer Zeitraum bei vollständigen Unterlagen und unstreitiger Erbfolge
- 2–4 Monate: Üblich bei unvollständigen Unterlagen oder Rückfragen des Gerichts
- 6 Monate und mehr: Bei Streit über die Erbfolge, fehlenden Erben oder komplexen Nachlasssituationen
- Bis zu 2 Jahre: In extremen Ausnahmefällen, bei internationalen Sachverhalten oder gerichtlichen Auseinandersetzungen
Wenn du den Erbschein dringend benötigst (z.B. weil eine Zahlung fällig wird), kannst du beim Nachlassgericht eine beschleunigte Bearbeitung beantragen. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Die Wartezeit ist einer der wichtigsten Gründe, warum du zu Lebzeiten durch ein durchdachtes Testament und gegebenenfalls eine Vollmacht dafür sorgen solltest, dass deine Erben schnell handeln können. Ein gutes Testament bei testamentschreiber.de hilft dir, genau das zu regeln.
Erbschein in Erbengemeinschaft — wer bekommt ihn?
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben (Erbengemeinschaft nach § 2032 ff. BGB), gibt es zwei Möglichkeiten:
Gemeinschaftlicher Erbschein für alle Miterben
In der Regel wird ein gemeinsamer Erbschein ausgestellt, der alle Miterben mit ihren jeweiligen Erbteilen aufführt. Jeder Miterbe kann diesen gemeinsamen Erbschein beantragen — er muss aber alle anderen Miterben benennen. Der Erbschein wird nur einmal ausgestellt und gehört allen Miterben gemeinsam.
Praktisch bedeutet das: Wenn du Geschäfte im Namen der Erbengemeinschaft erledigen möchtest, brauchst du die Zustimmung der anderen Miterben — oder zumindest eine Vollmacht von ihnen. Der gemeinsame Erbschein weist dich als Miterben aus, nicht als Alleinentscheidungsträger.
Teilungserbschein für einzelne Miterben
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Miterbe auch einen sogenannten Teilungserbschein beantragen (§ 2353 BGB), der nur seinen eigenen Anteil ausweist. Das ist sinnvoll, wenn er über seinen Anteil verfügen möchte, ohne die anderen Miterben einzubeziehen — z.B. beim Verkauf seines Erbanteils.
Der Teilungserbschein kostet dieselben Gebühren wie der gemeinschaftliche Erbschein, allerdings bezogen auf den Wert des jeweiligen Anteils, nicht auf den Gesamtnachlass.
Erbengemeinschaft und Handlungsfähigkeit
Eine Erbengemeinschaft muss den Nachlass grundsätzlich gemeinsam verwalten und auseinandersetzen. Das ist oft mühsam. Ein durchdachtes Testament kann Streit und unnötige Erbscheinskosten verhindern — etwa durch Einsetzung eines Testamentsvollstreckers oder durch klare Zuweisung von Vermögensgegenständen an einzelne Erben. Lies dazu auch unseren Artikel zur gesetzlichen Erbfolge, um zu verstehen, was ohne Testament passiert.
Europäisches Nachlasszeugnis statt Erbschein
Wer Vermögen in einem anderen EU-Mitgliedstaat hinterlässt (z.B. ein Ferienhaus in Spanien oder ein Bankkonto in Österreich), benötigt kein separates Erbscheinsverfahren in jedem Land. Stattdessen gibt es seit 2015 das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) nach der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) und § 2369 BGB.
Das ENZ wird in Deutschland vom Nachlassgericht oder einem Notar ausgestellt und ist in allen EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark, Irland und Großbritannien nach Brexit) anerkannt. Die Kosten entsprechen ungefähr denen eines deutschen Erbscheins. Der Vorteil: Du brauchst nicht in jedem Land ein eigenes Erbscheinsverfahren durchlaufen.
Wichtig: Das ENZ gilt nur für EU-Sachverhalte. Bei Vermögen in der Schweiz, den USA oder anderen Drittstaaten gelten die jeweiligen nationalen Erbrechtsregeln.
Jetzt Testament erstellen → zum Testamentschreiber
Die 8 häufigsten Fehler beim Erbschein-Antrag
- Unterlagen unvollständig: Das Nachlassgericht schickt den Antrag zurück und der Prozess verzögert sich um Wochen. Checkliste vorher durcharbeiten.
- Falsche Bewertung des Nachlasses: Wer den Nachlasswert zu niedrig ansetzt, riskiert eine nachträgliche Korrektur und zusätzliche Kosten.
- Erbschein beantragt, obwohl notarielles Testament ausreicht: Viele Erben beantragen voreilig einen Erbschein, obwohl das Eröffnungsprotokoll des Testaments ausreicht. Zuerst bei der Bank oder dem Grundbuchamt nachfragen.
- Zuständiges Gericht falsch: Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen — nicht das des Erben und nicht das des Geburtsortes.
- Ausschlagungsfrist versäumt: Wer eine überschuldete Erbschaft nicht innerhalb von 6 Wochen ausschlägt, haftet mit dem Privatvermögen. Dann braucht man zwar einen Erbschein, aber will keiner sein.
- Keine Kopien der Unterlagen gemacht: Originale werden eingereicht und manchmal nicht zurückgegeben. Vorher Kopien anfertigen.
- Nur ein Exemplar des Erbscheins beantragt: Du brauchst den Erbschein möglicherweise mehrfach (Bank, Grundbuchamt, Versicherung). Mehrere Ausfertigungen sofort beantragen spart Zeit — jede weitere Ausfertigung kostet erneut Gebühren.
- Kein Testament hinterlassen: Der häufigste und teuerste Fehler — der Erblasser hat kein Testament gemacht. Dann greift die gesetzliche Erbfolge, die oft nicht dem Willen des Verstorbenen entspricht, und die Erben müssen fast immer einen Erbschein beantragen.
Häufig gestellte Fragen zum Erbschein
Was kostet ein Erbschein bei einem Nachlass von 100.000 Euro?
Bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro fallen nach GNotKG insgesamt rund 546 Euro an Gebühren an (2 × 273 Euro für eV und Ausstellung).
Muss ich einen Erbschein beantragen?
Nein, ein Erbschein ist nicht immer Pflicht. Er ist jedoch erforderlich, wenn Banken, das Grundbuchamt oder Behörden ihn als Erbnachweis verlangen. Bei notariellem Testament reicht oft das Eröffnungsprotokoll.
Wie lange ist ein Erbschein gültig?
Ein Erbschein hat keine zeitliche Befristung. Er ist jedoch einzuziehen (§ 2361 BGB), wenn sich herausstellt, dass er unrichtig ist — etwa weil ein neueres Testament gefunden wurde.
Kann ich einen Erbschein selbst beantragen?
Ja, du kannst den Antrag persönlich beim Nachlassgericht stellen. Du brauchst keinen Anwalt oder Notar — aber du musst persönlich erscheinen, um die eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Was ist der Unterschied zwischen Erbschein und Testamentseröffnungsprotokoll?
Das Testamentseröffnungsprotokoll dokumentiert nur, dass ein Testament eröffnet wurde und was darin steht. Der Erbschein hingegen ist eine amtliche Bestätigung der Erbfolge, die behördlich und gerichtlich geprüft wurde. Der Erbschein hat mehr Rechtssicherheit.
Brauche ich für jede Bank einen eigenen Erbschein?
Nein. Du kannst denselben Erbschein bei mehreren Banken vorlegen. Wenn eine Bank den Erbschein einbehalten möchte, kannst du eine beglaubigte Abschrift anfertigen lassen.
Was kostet ein Erbschein beim Notar?
Wenn du den Erbschein über einen Notar beantragst (dieser leitet den Antrag ans Nachlassgericht weiter), kommen Notarkosten hinzu. Die reine Erbscheinsgebühr bleibt gleich — du zahlst jedoch zusätzlich die Beratungsgebühr des Notars.
Wie kann ich Erbschein-Kosten sparen?
Du kannst den Erbschein vermeiden durch: transmortale Vollmachten, notarielle Testamente (die oft als Erbnachweis ausreichen), und durch klare Regelung des Nachlasses zu Lebzeiten. Lies unseren Artikel über Erbschaftssteuer-Freibeträge, um auch steuerlich optimal zu planen.
Was passiert, wenn ich keinen Erbschein beantrage?
Du kannst ohne Erbschein nicht auf gesperrte Bankkonten zugreifen, keine Immobilien ins Grundbuch eintragen lassen und keine behördlichen Erbangelegenheiten erledigen. In der Praxis sind viele Erben früher oder später auf den Erbschein angewiesen.
Kann ein Erbschein zurückgenommen werden?
Ja. Ein unrichtiger Erbschein muss nach § 2361 BGB eingezogen werden, sobald das Gericht von seiner Unrichtigkeit erfährt. Das kann vorkommen, wenn ein späteres Testament auftaucht oder die Erbfolge neu beurteilt werden muss.
Was ist der Unterschied zwischen Erbschein und Europäischem Nachlasszeugnis?
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) gilt in allen EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark und Irland). Es ersetzt den nationalen Erbschein für EU-grenzüberschreitende Erbfälle. In rein deutschen Erbfällen ist der deutsche Erbschein das maßgebliche Dokument.
Fazit: Mit einem guten Testament den Erbschein überflüssig machen
Der Erbschein kostet Zeit und Geld — und beides lässt sich durch vorausschauende Planung zu Lebzeiten vermeiden oder zumindest minimieren. Ein notarielles Testament, das das Nachlassgericht nach deinem Tod eröffnet, reicht in vielen Fällen als Erbnachweis aus. Eine transmortale Vollmacht ermöglicht deinen Erben sofortigen Zugriff auf Bankkonten, ohne wochenlang auf einen Erbschein zu warten.
Die beste Investition ist ein rechtssicheres Testament, das genau regelt, wer was bekommt. Bei testamentschreiber.de erstellst du in wenigen Minuten ein rechtssicheres, individuelles Testament — und schenkst deinen Erben damit Zeit, Geld und Streit.



