Was kostet ein Testament? Die drei Wege im Überblick
Wer seinen Nachlass regeln möchte, hat grundsätzlich drei Möglichkeiten: das Testament selbst handschriftlich verfassen, einen Rechtsanwalt mit der Beratung und dem Entwurf beauftragen oder einen Notar mit der Beurkundung betrauen. Jeder Weg hat unterschiedliche Kosten — und unterschiedliche Vorteile.
Die gute Nachricht vorweg: Ein rechtsgültiges Testament zu erstellen muss nicht teuer sein. Wer es eigenhändig schreibt, zahlt im Kern nichts. Selbst die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht kostet nur 75 Euro. Am anderen Ende der Skala stehen notarielle Testamente bei großen Vermögen, die mehrere Tausend Euro kosten können.
In diesem Ratgeber schlüsseln wir die Kosten für jede Option transparent auf — mit konkreten Zahlen, Gebührentabellen und einem Vergleich, der dir die Entscheidung erleichtert.
Option 1: Testament selbst schreiben — was kostet das?
Ein eigenhändiges (handschriftliches) Testament nach § 2247 BGB ist kostenlos. Du brauchst ein Blatt Papier und einen Stift. Keine Gebühren, keine Beratungskosten, keine Termine. Rechtlich ist es genauso wirksam wie ein notarielles Testament — vorausgesetzt, du hältst die Formvorschriften ein.
Kosten im Detail
- Erstellung: 0 Euro
- Amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht: 75 Euro (einmalig, optional aber dringend empfohlen)
- Registrierung im Zentralen Testamentsregister (ZTR): 18 Euro (einmalig, wird bei amtlicher Verwahrung automatisch veranlasst)
Gesamtkosten: 0 Euro (ohne Verwahrung) bis 93 Euro (mit amtlicher Verwahrung und ZTR-Registrierung).
Für wen ist das eigenhändige Testament geeignet?
Das eigenhändige Testament eignet sich besonders für Menschen mit überschaubaren Vermögensverhältnissen und klaren Familienverhältnissen. Wenn du zum Beispiel verheiratet bist, zwei Kinder hast und dein Vermögen aus einem Bankkonto und Hausrat besteht, reicht ein sauber formuliertes handschriftliches Testament in der Regel aus.
Nicht geeignet ist es, wenn du juristische Konstruktionen wie Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung mit komplexen Anweisungen oder Unternehmensnachfolge regeln möchtest. In diesen Fällen lohnt sich die Investition in professionelle Beratung.
Risiken und versteckte Kosten
Das eigenhändige Testament ist zwar in der Erstellung kostenlos, kann aber durch Formfehler teuer werden — allerdings nicht für dich, sondern für deine Erben. Ein unwirksames Testament führt zur gesetzlichen Erbfolge, und wenn diese nicht deinem Willen entspricht, entstehen Kosten für Erbauseinandersetzung, Rechtsanwälte und Gerichtsverfahren, die schnell fünfstellige Beträge erreichen können.
Option 2: Testament vom Anwalt erstellen lassen
Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann dich beraten, einen Testament-Entwurf erstellen und sicherstellen, dass deine Wünsche rechtlich korrekt formuliert sind. Anders als beim Notar erhältst du aber kein beurkundetes Dokument — du musst das Testament anschließend trotzdem eigenhändig abschreiben (für ein eigenhändiges Testament) oder es zusätzlich beim Notar beurkunden lassen.
Wie berechnet ein Anwalt sein Honorar?
Rechtsanwälte rechnen Testamentsberatung in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Honorarvereinbarung ab. Es gibt zwei Abrechnungsmodelle:
Abrechnung nach RVG (Geschäftsgebühr)
Das RVG sieht für außergerichtliche Beratung und Vertretung Gebühren vor, die sich am Gegenstandswert (hier: dem Nachlasswert) orientieren. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG liegt zwischen 0,5 und 2,5 — in der Praxis berechnen die meisten Anwälte eine 1,3-fache Gebühr.
Beispielrechnung bei einem Nachlasswert von 200.000 Euro:
- Gegenstandswert: 200.000 Euro
- Volle Gebühr nach RVG-Tabelle: 1.737 Euro
- 1,3-fache Geschäftsgebühr: 2.258,10 Euro
- Auslagenpauschale: 20 Euro
- Mehrwertsteuer (19 %): 432,84 Euro
- Gesamt: ca. 2.711 Euro
Abrechnung nach Stundensatz (Honorarvereinbarung)
Viele Fachanwälte für Erbrecht arbeiten auf Stundenbasis. Die Stundensätze variieren je nach Region und Spezialisierung:
- Fachanwalt Erbrecht, Großstadt: 200–400 Euro pro Stunde (netto)
- Allgemeinanwalt, ländlicher Raum: 150–250 Euro pro Stunde (netto)
Für ein einfaches Testament (Beratungsgespräch + Entwurf) musst du mit 2–4 Stunden Aufwand rechnen. Bei komplexen Konstellationen (Patchwork-Familie, Unternehmensnachfolge, internationale Aspekte) können es auch 8–10 Stunden werden.
Typische Gesamtkosten:
- Einfaches Testament: 300–800 Euro (netto)
- Mittlere Komplexität: 800–2.000 Euro (netto)
- Komplexe Nachlassplanung: 2.000–5.000 Euro (netto)
Erstberatung: 190 Euro Deckel für Verbraucher
Gut zu wissen: Bei einer Erstberatung darf ein Rechtsanwalt Verbrauchern nach § 34 Abs. 1 RVG maximal 190 Euro (netto) berechnen. Für diesen Betrag bekommst du eine erste Einschätzung deiner Situation und kannst entscheiden, ob du den Anwalt mit dem vollständigen Entwurf beauftragst. Viele Anwälte rechnen die Erstberatungsgebühr auf das spätere Honorar an.
Option 3: Notarielles Testament — Gebühren nach GNotKG
Beim notariellen Testament beurkundet ein Notar deinen letzten Willen. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Der Notar kann und darf keine anderen Gebühren verlangen — weder mehr noch weniger.
So berechnet sich die Notargebühr
Die Gebühr für die Beurkundung eines Einzeltestaments beträgt eine 1,0-fache Gebühr nach der Gebührentabelle B des GNotKG (KV Nr. 21100). Für ein gemeinschaftliches Testament (Ehegattentestament) fällt eine 2,0-fache Gebühr an (KV Nr. 21100 Nr. 2).
Der maßgebliche Geschäftswert ist dein Reinvermögen — also alle Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten. Bei Ehegattentestamenten zählt das gemeinsame Vermögen beider Partner.
Gebührentabelle: Notarkosten für ein Einzeltestament
Die folgende Tabelle zeigt die Notarkosten für ein Einzeltestament (1,0-fache Gebühr). Für ein Ehegattentestament verdoppeln sich die Beträge.
| Reinvermögen | 1,0 Gebühr (Einzeltestament) | 2,0 Gebühr (Ehegattentestament) |
|---|---|---|
| 25.000 € | 115 € | 230 € |
| 50.000 € | 165 € | 330 € |
| 100.000 € | 273 € | 546 € |
| 200.000 € | 435 € | 870 € |
| 500.000 € | 935 € | 1.870 € |
| 1.000.000 € | 1.735 € | 3.470 € |
| 2.000.000 € | 2.735 € | 5.470 € |
Hinweis: Zu den Gebühren kommen noch Auslagen (Porto, Kopien) und die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %. Der Notar ist verpflichtet, die Gebühren genau nach GNotKG abzurechnen — Verhandeln ist nicht möglich.
Was ist im Notarhonorar enthalten?
Die Notargebühr deckt mehr ab als nur das Unterschreiben eines Dokuments. Im Preis enthalten sind:
- Beratung: Der Notar bespricht deine Wünsche und erklärt die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen.
- Entwurf: Der Notar erstellt den vollständigen Testamentstext.
- Beurkundung: Der Notar liest das Testament vor, du bestätigst den Inhalt, und der Notar beurkundet es.
- Belehrung: Der Notar weist auf Pflichtteilsansprüche, steuerliche Folgen und mögliche Risiken hin.
- Verwahrung: Das notarielle Testament wird automatisch in amtliche Verwahrung genommen und im ZTR registriert — ohne zusätzliche Kosten.
Wann lohnt sich der Notar finanziell?
Auf den ersten Blick erscheinen die Notarkosten hoch. Allerdings sparst du durch ein notarielles Testament unter Umständen die Kosten für einen Erbschein. Bei einem Vermögen von 200.000 Euro kostet der Erbschein etwa 435 Euro (1,0-fache Gebühr nach GNotKG). Mit einem notariellen Testament entfällt dieser Erbschein in vielen Fällen — das Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll reicht als Erbnachweis aus, auch gegenüber dem Grundbuchamt.
Rechnung: Notarielles Testament (435 Euro) vs. handschriftliches Testament (93 Euro) + Erbschein (435 Euro) = 528 Euro. Der Notar ist in diesem Fall sogar günstiger.
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Testament erstellen →Amtliche Verwahrung: 75 Euro für maximale Sicherheit
Die amtliche Verwahrung ist eine der klügsten Investitionen im Zusammenhang mit einem Testament — egal ob eigenhändig oder notariell. Für 75 Euro (festgelegt in KV Nr. 12100 GNotKG) nimmt das zuständige Amtsgericht (Nachlassgericht) dein Testament in sichere Verwahrung.
So funktioniert die amtliche Verwahrung
- Testament mitbringen: Du gehst persönlich zum zuständigen Amtsgericht (das Amtsgericht deines Wohnsitzes) und gibst dein handschriftliches Testament ab.
- Identitätsprüfung: Das Gericht prüft deine Identität anhand deines Personalausweises.
- Verwahrungsschein: Du erhältst einen Hinterlegungsschein als Nachweis.
- ZTR-Registrierung: Das Gericht veranlasst die Registrierung im Zentralen Testamentsregister (18 Euro, wird separat in Rechnung gestellt).
- Automatische Benachrichtigung: Nach deinem Tod meldet das Standesamt den Todesfall ans ZTR, das ZTR informiert das Nachlassgericht, und das Gericht eröffnet das Testament.
Was passiert ohne amtliche Verwahrung?
Wenn du dein Testament zu Hause aufbewahrst, besteht das Risiko, dass es nach deinem Tod nicht gefunden wird. Oder schlimmer: dass es jemand findet und vernichtet, weil der Inhalt ihm nicht passt. § 2259 BGB verpflichtet zwar jeden, ein aufgefundenes Testament beim Nachlassgericht abzuliefern — wer das unterlässt, macht sich nach § 274 StGB strafbar (Urkundenunterdrückung). Aber in der Praxis werden solche Fälle nur selten aufgedeckt.
Erbschein: Die versteckte Kostenquelle
Der Erbschein ist der offizielle Nachweis, dass du Erbe bist. Banken, das Grundbuchamt und Versicherungen verlangen ihn in der Regel, bevor sie Vermögenswerte an die Erben auszahlen oder umschreiben. Die Kosten richten sich — wie beim Notar — nach dem Nachlasswert.
Erbschein-Gebühren nach GNotKG
Für die Erteilung eines Erbscheins fällt eine 1,0-fache Gebühr an (KV Nr. 12210 GNotKG). Dazu kommt eine 1,0-fache Gebühr für die eidesstattliche Versicherung (KV Nr. 23300 GNotKG), die zur Beantragung nötig ist. Insgesamt also eine 2,0-fache Gebühr.
| Nachlasswert | Erbschein-Kosten (2,0-fache Gebühr) |
|---|---|
| 25.000 € | 230 € |
| 50.000 € | 330 € |
| 100.000 € | 546 € |
| 200.000 € | 870 € |
| 500.000 € | 1.870 € |
| 1.000.000 € | 3.470 € |
Wann brauchst du keinen Erbschein?
Ein Erbschein ist nicht immer nötig. Du kannst darauf verzichten, wenn:
- Notarielles Testament vorhanden: Das beurkundete Testament zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll reicht in vielen Fällen als Erbnachweis — auch beim Grundbuchamt.
- Bankvollmacht besteht: Wenn der Erblasser zu Lebzeiten eine Kontovollmacht über den Tod hinaus erteilt hat, kann der Bevollmächtigte ohne Erbschein auf das Konto zugreifen.
- Kleine Nachlässe: Einige Banken und Versicherungen verzichten bei geringen Beträgen auf den Erbschein und akzeptieren ein eigenhändiges Testament mit Eröffnungsprotokoll.
Kostenvergleich: Alle Optionen auf einen Blick
Die folgende Tabelle vergleicht die Gesamtkosten der drei Wege — jeweils für ein Einzeltestament bei einem Vermögen von 200.000 Euro:
| Kostenposition | Selbst geschrieben | Mit Anwalt | Beim Notar |
|---|---|---|---|
| Erstellung / Beratung | 0 € | 500–2.000 € | 435 € |
| Amtliche Verwahrung | 75 € | 75 € | inklusive |
| ZTR-Registrierung | 18 € | 18 € | 18 € |
| Erbschein (nach dem Tod) | 870 € | 870 € | oft entbehrlich |
| Gesamtkosten | 93–963 € | 593–2.963 € | 453 € |
Erkenntnis: Das notarielle Testament ist bei Vermögen ab ca. 100.000 Euro oft die wirtschaftlich klügste Lösung, weil der Erbschein entfällt. Bei kleineren Vermögen oder wenn kein Immobilienbesitz vorhanden ist (Erbschein wird seltener verlangt), ist das eigenhändige Testament die günstigste Option.
Sonderfall: Berliner Testament (Ehegattentestament)
Das Berliner Testament ist die beliebteste Testamentsform für Ehepaare. Die Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Partners (Schlusserben). Die Kosten unterscheiden sich je nach Erstellungsweg:
Handschriftliches Berliner Testament
Ein Partner schreibt das gesamte Testament handschriftlich, beide unterschreiben mit Ort und Datum. Kosten: 0 Euro (ohne Verwahrung) bis 93 Euro (mit Verwahrung). Das ist identisch mit dem Einzeltestament.
Notarielles Berliner Testament
Hier fällt eine 2,0-fache Gebühr an. Bei einem gemeinsamen Vermögen von 400.000 Euro wären das 2 × 735 Euro = 1.470 Euro (netto, zzgl. Auslagen und MwSt.). Das ist deutlich teurer als ein Einzeltestament, aber immer noch günstiger als zwei separate notarielle Testamente.
Steuerliche Falle beim Berliner Testament
Das Berliner Testament hat einen steuerlichen Nachteil, der oft übersehen wird: Wenn der erste Partner stirbt, erbt der überlebende Partner alles. Die Kinder gehen zunächst leer aus und können ihre Freibeträge (je 400.000 Euro pro Elternteil) nicht nutzen. Stirbt dann der zweite Partner, erben die Kinder das gesamte Vermögen — aber nur mit dem Freibetrag gegenüber einem Elternteil. Bei größeren Vermögen kann das zu einer erheblichen Erbschaftsteuerbelastung führen.
Ob das Berliner Testament für dich die richtige Wahl ist, hängt von deiner konkreten Vermögenssituation ab. Bei Vermögen über 400.000 Euro solltest du die steuerlichen Folgen mit einem Fachanwalt oder Steuerberater durchrechnen.
Online-Tools für die Testamentserstellung
Neben Anwalt und Notar gibt es eine weitere Option: Online-Tools, die dich durch einen strukturierten Fragebogen führen und am Ende eine personalisierte Testamentsvorlage erstellen. Diese Vorlage schreibst du anschließend eigenhändig ab, um ein formgültiges Testament zu erhalten.
Was Online-Tools leisten
- Strukturierte Abfrage: Du beantwortest Fragen zu deiner Familie, deinem Vermögen und deinen Wünschen. Das Tool führt dich Schritt für Schritt und stellt sicher, dass du keine wichtigen Punkte vergisst.
- Rechtlich geprüfte Formulierungen: Die generierten Texte basieren auf juristisch geprüften Bausteinen und vermeiden die typischen Formulierungsfehler.
- Hinweise auf Pflichtteil und Steuern: Gute Tools weisen dich auf Pflichtteilsansprüche und steuerliche Implikationen hin.
- Sofort verfügbar: Kein Termin beim Notar, keine Wartezeit beim Anwalt. Du kannst dein Testament jederzeit erstellen — auch abends oder am Wochenende.
Was Online-Tools nicht leisten
- Keine individuelle Rechtsberatung: Ein Online-Tool ersetzt keine persönliche Beratung durch einen Fachanwalt. Bei komplexen Konstellationen (Auslandsvermögen, Unternehmensnachfolge, Vor- und Nacherbschaft) stößt jedes Tool an seine Grenzen.
- Keine Beurkundung: Das Ergebnis ist eine Vorlage, kein notarielles Testament. Du musst den Text eigenhändig abschreiben.
- Keine Prüfung der Testierfähigkeit: Der Notar prüft bei der Beurkundung, ob du testierfähig bist. Ein Online-Tool kann das naturgemäß nicht.
Typische Kosten für Online-Tools
Die Preise für Testament-Online-Tools variieren stark. Einige Anbieter verlangen einmalige Gebühren zwischen 10 und 50 Euro, andere bieten Abo-Modelle an. Im Vergleich zu Anwalt und Notar sind die Kosten minimal — bei gleichzeitig deutlich höherer Sicherheit als ein komplett ohne Anleitung geschriebenes Testament.
Weitere Kosten rund um den Nachlass
Die Testamentskosten sind nur ein Teil der Gesamtkosten, die im Zusammenhang mit einem Nachlass entstehen können. Hier eine Übersicht der wichtigsten Kostenpositionen:
Testamentseröffnung
Nach dem Tod wird das Testament vom Nachlassgericht eröffnet. Die Kosten betragen eine Festgebühr von 100 Euro (KV Nr. 12101 GNotKG). Diese Gebühr fällt unabhängig davon an, ob das Testament eigenhändig oder notariell errichtet wurde.
Nachlassverzeichnis
Wenn das Nachlassgericht oder die Erben ein Nachlassverzeichnis erstellen lassen, fallen Kosten für die Vermögensaufstellung an. Bei einem notariellen Nachlassverzeichnis richtet sich die Gebühr nach dem Nachlasswert (1,0-fache Gebühr nach GNotKG).
Testamentsvollstrecker
Wenn du einen Testamentsvollstrecker eingesetzt hast, hat dieser Anspruch auf eine angemessene Vergütung (§ 2221 BGB). Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt — üblich sind 2–5 % des Nachlasswertes, bei komplexen Abwicklungen auch mehr. Du kannst die Vergütung im Testament festlegen.
Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer ist keine Testamentskosten im engeren Sinne, beeinflusst aber die Gesamtbelastung der Erben erheblich. Die Freibeträge betragen:
- Ehepartner / eingetragener Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro (pro Elternteil)
- Enkel: 200.000 Euro
- Eltern, Großeltern (bei Erbschaft): 100.000 Euro
- Alle anderen (Geschwister, Nichten, Freunde): 20.000 Euro
Erst was über den Freibetrag hinausgeht, wird besteuert — mit Sätzen zwischen 7 % und 50 %, je nach Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs.
Geld sparen: Praktische Tipps zur Kostensenkung
Hier sind konkrete Möglichkeiten, die Gesamtkosten rund um dein Testament zu senken:
1. Eigenhändig schreiben + amtlich verwahren
Für die meisten Menschen mit überschaubarem Vermögen ist das die optimale Kombination: 0 Euro für die Erstellung, 93 Euro für Verwahrung und ZTR-Registrierung. Wenn du unseren Ratgeber zur handschriftlichen Testamentserstellung befolgst, sparst du die Notarkosten bei vergleichbarer Rechtssicherheit.
2. Erstberatung beim Anwalt nutzen
Wenn du unsicher bist, ob dein eigenhändig geschriebenes Testament korrekt ist, nutze die Erstberatung beim Fachanwalt für maximal 190 Euro (netto). Der Anwalt prüft deinen Entwurf und weist auf Fehler hin. Du sparst das vollständige Anwaltshonorar für den Entwurf.
3. Erbschein vermeiden
Informiere dich vorab bei deiner Bank, ob sie ein eigenhändiges Testament mit Eröffnungsprotokoll als Erbnachweis akzeptiert. Viele Banken tun das bei kleineren Nachlässen. Bei Immobilien ist ein notarielles Testament wirtschaftlich sinnvoll, weil es den Erbschein ersetzt.
4. Schenkungen zu Lebzeiten
Durch Schenkungen zu Lebzeiten kannst du die Erbschaftsteuer-Freibeträge alle zehn Jahre neu ausschöpfen. Beispiel: Wenn du deinem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro schenkst, fällt keine Schenkungsteuer an. Das reduziert den späteren Nachlass und damit die Erbschaftsteuer.
5. Gemeinschaftliches Testament statt zwei Einzeltestamente
Wenn du und dein Ehepartner ohnehin denselben letzten Willen haben (gegenseitige Erbeinsetzung + gemeinsame Schlusserben), ist ein gemeinschaftliches Testament günstiger als zwei Einzeltestamente — sowohl handschriftlich als auch notariell.
Wann sich welche Option lohnt
Die richtige Wahl hängt von deiner persönlichen Situation ab. Hier eine Orientierungshilfe:
Eigenhändiges Testament ist ideal, wenn:
- Dein Vermögen unter 100.000 Euro liegt
- Du keine Immobilien besitzt
- Deine Familienverhältnisse klar sind (keine Patchwork-Situation)
- Du keine Unternehmensnachfolge regeln musst
- Du die Formvorschriften kennst und einhältst
Anwaltliche Beratung lohnt sich, wenn:
- Du eine komplexe Familiensituation hast (Patchwork, geschiedene Partner mit Kindern)
- Du Pflichtteilsansprüche minimieren oder ausschließen möchtest
- Du steuerliche Gestaltung brauchst (Schenkungen, Nießbrauch, Familienpool)
- Du ein Testament anfechten oder gegen ein bestehendes vorgehen möchtest
Notarielles Testament ist die beste Wahl, wenn:
- Du Immobilien vererbst (Erbschein wird dadurch oft entbehrlich)
- Du Unternehmensanteile besitzt
- Dein Vermögen über 200.000 Euro liegt
- Du sichergehen möchtest, dass das Testament nicht angefochten wird
- Du die Testierfähigkeit dokumentieren lassen möchtest (wichtig bei Alter oder Krankheit)
Häufig gestellte Fragen zu den Kosten
Kann ich die Testamentskosten von der Steuer absetzen?
Die Kosten für die Erstellung eines Testaments sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar, da sie der privaten Lebensführung zugeordnet werden. Ausnahme: Wenn die Testamentserstellung im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge steht, können die Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Lass dich dazu von deinem Steuerberater beraten.
Was kostet es, ein Testament zu ändern?
Ein eigenhändiges Testament änderst du kostenlos — du schreibst einfach ein neues. Bei einem notariellen Testament fällt für die Änderung (Nachtrag oder neues Testament) erneut eine Notargebühr an, wobei sich der Geschäftswert nur auf den geänderten Teil beziehen kann. In der Praxis ist es oft einfacher und nicht teurer, ein komplett neues Testament zu beurkunden.
Muss ich die Notarkosten sofort bezahlen?
Ja, der Notar stellt seine Gebühren nach der Beurkundung in Rechnung. Zahlungsziel ist in der Regel 14–30 Tage. Ratenzahlung ist unüblich, aber du kannst den Notar vorab um einen Kostenvoranschlag bitten — dieser ist nach GNotKG genau berechenbar.
Ist ein teureres Testament ein besseres Testament?
Nicht unbedingt. Ein korrekt formuliertes eigenhändiges Testament ist rechtlich genauso wirksam wie ein notarielles. Der Mehrwert des Notars liegt in der Beratung, der Dokumentation der Testierfähigkeit und dem Wegfall des Erbscheins — nicht in einer „höheren" rechtlichen Wirksamkeit.
Was kostet es, das Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückzuholen?
Die Rücknahme eines Testaments aus der amtlichen Verwahrung ist gebührenfrei. Du gehst persönlich zum Nachlassgericht und nimmst das Testament entgegen. Beachte: Mit der Rücknahme gilt das Testament als widerrufen (§ 2256 BGB), es sei denn, du erklärst ausdrücklich, dass du es nur physisch zurücknehmen, aber nicht widerrufen möchtest.
Fazit
Die Kosten für ein Testament variieren erheblich — von 0 Euro (eigenhändig, ohne Verwahrung) bis zu mehreren Tausend Euro (Notar + Anwalt bei großem Vermögen). Für die meisten Menschen ist das eigenhändige Testament mit amtlicher Verwahrung (93 Euro) die wirtschaftlich sinnvollste Option. Wer Immobilien besitzt, sollte ein notarielles Testament in Betracht ziehen, weil der eingesparte Erbschein die Notarkosten oft überkompensiert.
Unabhängig vom gewählten Weg gilt: Die Kosten für ein Testament sind immer deutlich geringer als die Kosten, die durch ein fehlendes oder fehlerhaftes Testament entstehen. Erbstreitigkeiten, anwaltliche Vertretung vor dem Nachlassgericht und ungewollte gesetzliche Erbfolge verursachen Kosten, die schnell das Zehn- bis Hundertfache eines Testaments betragen.
Wenn du dir die Notarkosten sparen möchtest, aber trotzdem sichergehen willst, dass dein Testament keine Formfehler enthält, kann ein Online-Tool eine gute Zwischenlösung sein. Es führt dich durch alle relevanten Fragen und liefert eine Vorlage, die du nur noch handschriftlich abschreiben musst.
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