Warum die Aufbewahrung deines Testaments so wichtig ist
Du hast dein Testament geschrieben, es handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben. Alles richtig gemacht — nach § 2247 BGB ist dein letzter Wille damit formgültig. Aber jetzt kommt die Frage, die viele Menschen unterschätzen: Wo legst du dieses Dokument hin?
Die Aufbewahrung eines Testaments ist kein nebensächliches Detail. Sie entscheidet darüber, ob dein letzter Wille im Erbfall tatsächlich gefunden, eröffnet und umgesetzt wird. Ein Testament, das niemand findet, existiert rechtlich gesehen nicht. Ein Testament, das jemand findet und vernichtet, ebenfalls nicht. Und ein Testament, das erst Jahre nach dem Erbfall auftaucht, kann zu endlosen Rechtsstreitigkeiten führen.
In Deutschland gibt es drei grundsätzliche Möglichkeiten, ein Testament aufzubewahren: die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht, die private Aufbewahrung zu Hause, und als Ergänzung die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Jede Option hat Vor- und Nachteile — und die richtige Wahl hängt von deiner persönlichen Situation ab.
Option 1: Amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht
Die sicherste Methode ist die amtliche Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht — genauer gesagt beim Nachlassgericht. Jedes Amtsgericht in Deutschland hat eine Abteilung, die sich um Nachlasssachen kümmert und Testamente in Verwahrung nimmt. Die gesetzliche Grundlage dafür findest du in § 2248 BGB.
Wie funktioniert die amtliche Verwahrung?
Du gehst persönlich zu dem Amtsgericht, in dessen Bezirk du deinen Wohnsitz hast. Du gibst dein handschriftliches Testament dort ab. Das Gericht nimmt es entgegen, erstellt einen Hinterlegungsschein und bewahrt das Original in einem besonders gesicherten Bereich auf. Du bekommst den Hinterlegungsschein als Nachweis — bewahre diesen Schein gut auf, denn er erleichtert den Zugriff erheblich.
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass du persönlich erscheinst. Du kannst auch eine bevollmächtigte Person schicken. In der Praxis empfiehlt es sich aber, selbst hinzugehen, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alles korrekt aufgenommen wird.
Der Vorgang selbst dauert in der Regel nur wenige Minuten. Du brauchst keinen Termin vorab — allerdings empfehlen viele Gerichte eine kurze telefonische Anmeldung, um Wartezeiten zu vermeiden. Bring deinen Personalausweis oder Reisepass mit.
Was kostet die amtliche Verwahrung?
Die Kosten für die amtliche Verwahrung sind gesetzlich geregelt und betragen einmalig 75 Euro. Diese Gebühr gilt bundesweit einheitlich und wird bei der Abgabe fällig. Es fallen keine laufenden Gebühren an — dein Testament bleibt so lange in Verwahrung, wie du möchtest, ohne weitere Kosten.
Zusätzlich zur Verwahrungsgebühr kommt eine Gebühr von 18 Euro für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer hinzu. Diese Registrierung erfolgt automatisch bei der amtlichen Verwahrung — du musst dich nicht separat darum kümmern. Insgesamt zahlst du also 93 Euro für Verwahrung plus Registrierung.
Das klingt nach wenig Geld — und das ist es auch, gemessen an der Sicherheit, die du dafür bekommst. Zum Vergleich: Ein notarielles Testament kostet je nach Vermögenswert mehrere Hundert bis Tausend Euro.
Vorteile der amtlichen Verwahrung
- Maximale Sicherheit: Das Testament wird in einem gesicherten Bereich des Gerichts aufbewahrt, geschützt vor Feuer, Wasser, Diebstahl und unbefugtem Zugriff.
- Automatische Eröffnung: Wenn das Standesamt deinen Tod meldet, informiert das Zentrale Testamentsregister das Nachlassgericht. Dieses eröffnet dein Testament von Amts wegen — ohne dass jemand aktiv werden muss.
- Kein Manipulationsrisiko: Niemand kann dein Testament verändern, zerstören oder unterschlagen. Es liegt beim Gericht in einem versiegelten Umschlag.
- Automatische Registrierung: Die Meldung an das Zentrale Testamentsregister erfolgt automatisch mit der Verwahrung.
- Rechtssicherheit: Im Erbfall gibt es keinen Streit darüber, ob das Testament echt, vollständig oder manipuliert ist.
Nachteile der amtlichen Verwahrung
- Einmalige Kosten: 75 Euro Verwahrung plus 18 Euro Registrierung — für manche Menschen ein Hindernis, auch wenn der Betrag objektiv gering ist.
- Weniger Flexibilität: Wenn du dein Testament ändern möchtest, musst du es aus der Verwahrung zurückholen, das neue Testament erstellen und erneut hinterlegen. Das ist nicht kompliziert, erfordert aber einen erneuten Gang zum Gericht.
- Kein sofortiger Zugriff: Du kannst dein Testament nicht einfach aus der Schublade nehmen und schnell etwas ergänzen. Änderungen erfordern einen formalen Prozess.
Wie hole ich mein Testament zurück?
Du kannst dein Testament jederzeit aus der amtlichen Verwahrung zurücknehmen. Dafür gehst du erneut persönlich zum Nachlassgericht und bittest um die Herausgabe. Du brauchst deinen Personalausweis und idealerweise den Hinterlegungsschein. Eine schriftliche Erklärung, dass du das Testament zurücknehmen möchtest, wird protokolliert.
Wichtig zu wissen: Die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung ist nicht automatisch ein Widerruf des Testaments. Dein Testament bleibt gültig, auch wenn es nicht mehr beim Gericht liegt — es fehlt dann nur der Schutz der amtlichen Verwahrung. Wenn du das Testament widerrufen möchtest, musst du das separat tun (mehr dazu in unserem Artikel zum Testament ändern und widerrufen).
Option 2: Das Zentrale Testamentsregister (ZTR)
Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer ist eine bundesweite Datenbank, die seit 2012 alle erbfolgerelevanten Urkunden erfasst. Es wird häufig missverstanden — deshalb hier eine klare Erklärung, was das Register kann und was nicht.
Was ist das Zentrale Testamentsregister?
Das ZTR ist kein Aufbewahrungsort für Testamente. Es speichert nicht den Inhalt deines Testaments, sondern nur die Information, dass ein Testament existiert und wo es aufbewahrt wird. Es ist ein Verzeichnis, keine Verwahrstelle.
Die Bundesnotarkammer führt dieses Register im Auftrag des Gesetzgebers. Jedes notarielle Testament und jedes in amtlicher Verwahrung befindliche handschriftliche Testament wird dort automatisch registriert. Im Sterbefall wird das Register elektronisch abgefragt — das Standesamt meldet den Todesfall, und das ZTR informiert innerhalb kürzester Zeit das zuständige Nachlassgericht, ob und wo ein Testament liegt.
Wie kommt mein Testament ins Register?
Es gibt zwei Wege:
- Automatisch bei amtlicher Verwahrung: Wenn du dein Testament beim Nachlassgericht hinterlegst, meldet das Gericht die Verwahrung an das ZTR. Du musst nichts tun — die 18 Euro Registrierungsgebühr werden zusammen mit der Verwahrungsgebühr erhoben.
- Automatisch bei notariellem Testament: Der Notar meldet jedes von ihm beurkundete Testament an das ZTR. Auch hier geschieht die Registrierung ohne dein Zutun.
Eine freiwillige Registrierung eines privat aufbewahrten handschriftlichen Testaments ist nicht möglich. Das Register nimmt nur Testamente auf, die entweder notariell beurkundet oder amtlich verwahrt sind. Wenn du dein Testament zu Hause aufbewahrst, gibt es keinen Weg, es im ZTR registrieren zu lassen — du müsstest es erst in amtliche Verwahrung geben.
Was passiert im Sterbefall?
Der Ablauf ist hochgradig automatisiert und effizient:
- Das Standesamt meldet den Sterbefall elektronisch an das ZTR.
- Das ZTR prüft innerhalb weniger Stunden, ob eine Registrierung vorliegt.
- Falls ja, benachrichtigt das ZTR das Nachlassgericht, bei dem das Testament verwahrt wird.
- Das Nachlassgericht eröffnet das Testament und benachrichtigt die Beteiligten.
Dieser Prozess stellt sicher, dass kein amtlich verwahrtes oder notariell beurkundetes Testament „vergessen" wird. Vor Einführung des ZTR im Jahr 2012 war es tatsächlich möglich, dass ein beim Gericht hinterlegtes Testament jahrelang unentdeckt blieb, weil das zuständige Gericht nicht informiert wurde. Heute ist das praktisch ausgeschlossen.
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Testament erstellen →Option 3: Testament zu Hause aufbewahren
Die dritte Möglichkeit ist die einfachste — und die riskanteste: Du bewahrst dein Testament zu Hause auf, ohne es beim Gericht zu hinterlegen. Das ist rechtlich vollkommen zulässig. Es gibt keine Pflicht, ein handschriftliches Testament in amtliche Verwahrung zu geben. Aber es gibt gute Gründe, warum du es trotzdem tun solltest.
Vorteile der Aufbewahrung zu Hause
- Keine Kosten: Du sparst die 75 Euro Verwahrungsgebühr und die 18 Euro Registergebühr.
- Sofortiger Zugriff: Du kannst dein Testament jederzeit hervorholen, lesen, ergänzen oder ersetzen — ohne den Weg zum Gericht.
- Maximale Flexibilität: Änderungen sind sofort möglich, ohne bürokratischen Aufwand.
- Privatsphäre: Niemand außer dir weiß vom Inhalt — bis zum Erbfall.
Risiken der Aufbewahrung zu Hause
Die Risiken der privaten Aufbewahrung sind erheblich und werden von vielen Menschen unterschätzt. Hier die wichtigsten Gefahren:
Risiko 1: Das Testament wird nicht gefunden
Das häufigste Problem bei privat aufbewahrten Testamenten ist schlicht: Niemand findet es. Der Erblasser hat es in einer Schublade, in einem Ordner, zwischen Büchern oder in einem Schließfach versteckt — und nach dem Tod sucht niemand an der richtigen Stelle. Oder es wird bei einer Haushaltsauflösung übersehen und entsorgt.
Wenn dein Testament nicht gefunden wird, tritt die gesetzliche Erbfolge ein — als hättest du nie ein Testament geschrieben. Alle deine Wünsche, alle Regelungen, alle Vermächtnisse sind wirkungslos. Das ist besonders tragisch, wenn du bewusst von der gesetzlichen Erbfolge abweichen wolltest, etwa weil du einen unverheirateten Partner oder eine gemeinnützige Organisation bedenken wolltest.
Risiko 2: Das Testament wird manipuliert oder vernichtet
Ein privat aufbewahrtes Testament ist nicht vor Manipulation geschützt. Jeder, der Zugang zu deiner Wohnung hat, kann das Dokument theoretisch verändern, beschädigen oder vernichten. Das ist nicht nur eine theoretische Gefahr — in der gerichtlichen Praxis kommen regelmäßig Fälle vor, in denen Familienangehörige Testamente verschwinden lassen, weil sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind.
Die bewusste Vernichtung oder Unterdrückung eines Testaments ist eine Straftat nach § 274 StGB (Urkundenunterdrückung) und kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Aber das nützt dir als Erblasser wenig — denn du bist nicht mehr da, um den Verlust zu bemerken oder anzuzeigen.
Risiko 3: Beschädigung durch äußere Einflüsse
Papier ist empfindlich. Wasserschäden, Feuer, Schimmel, Insektenfraß — all das kann ein zu Hause aufbewahrtes Testament unleserlich machen oder zerstören. Selbst wenn Teile des Textes noch lesbar sind, kann ein beschädigtes Testament im Erbfall angefochten werden, weil unklar ist, ob der vollständige Wille des Erblassers noch erkennbar ist.
Risiko 4: Unkenntnis der Erben
Selbst wenn dein Testament physisch vorhanden und unbeschädigt ist, besteht ein weiteres Risiko: Die Erben wissen nicht, dass es existiert. Wenn du niemandem gesagt hast, dass du ein Testament geschrieben hast und wo es liegt, wird möglicherweise niemand danach suchen. Das Nachlassgericht eröffnet nur Testamente, die ihm vorgelegt werden — es sucht nicht aktiv danach.
Bei der amtlichen Verwahrung ist das anders: Das Zentrale Testamentsregister stellt sicher, dass das Nachlassgericht automatisch informiert wird. Bei privater Aufbewahrung gibt es diesen Automatismus nicht.
Risiko 5: Mehrere Testamente — welches gilt?
Wenn du im Laufe deines Lebens mehrere Testamente geschrieben hast, gilt grundsätzlich das neueste. Aber wenn verschiedene Testamente an verschiedenen Orten auftauchen — eines zu Hause, eines bei Verwandten, vielleicht ein älteres in einem Bankschließfach — kann die Frage, welches das letzte und damit gültige ist, zu erbitterten Streitigkeiten führen. Fehlende oder unleserliche Datumsangaben verschärfen das Problem.
Wenn du dein Testament trotzdem zu Hause aufbewahrst
Falls du dich trotz der Risiken für die private Aufbewahrung entscheidest, solltest du einige Vorsichtsmaßnahmen treffen:
Den richtigen Aufbewahrungsort wählen
Bewahre dein Testament an einem festen, logischen Ort auf, den deine Angehörigen kennen oder leicht finden können. Ein beschrifteter Ordner mit der Aufschrift „Testament" oder „Wichtige Dokumente" in einem Schrank oder Schreibtisch ist besser als ein verstecktes Geheimfach. Denke daran: Es geht nicht darum, das Testament vor Einbrechern zu schützen — es geht darum, dass die richtigen Menschen es nach deinem Tod finden.
Ein feuerfester Tresor oder eine feuerfeste Dokumentenkassette bietet zusätzlichen Schutz. Achte darauf, dass mindestens eine Vertrauensperson weiß, wo der Tresor steht und wie er geöffnet wird. Ein Tresor, dessen Kombination nur du kennst, ist nach deinem Tod genauso nutzlos wie ein verstecktes Testament.
Vertrauenspersonen informieren
Sage mindestens einer, besser zwei Vertrauenspersonen, dass du ein Testament geschrieben hast und wo es liegt. Das muss nicht der Inhalt sein — nur die Existenz und der Aufbewahrungsort. Wähle Personen, die nicht selbst Beteiligte im Testament sind, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Du kannst auch einen Hinweis in deinen persönlichen Unterlagen hinterlassen — etwa einen Zettel im Ordner mit Versicherungspolicen oder Bankdokumenten: „Mein Testament befindet sich in [Ort]."
Keine Kopien als Ersatz
Manche Menschen erstellen Kopien ihres Testaments und verteilen sie an Familienmitglieder. Das ist als Informationsmaßnahme verständlich, birgt aber rechtliche Risiken. Kopien sind keine gültigen Testamente — nur das handschriftliche Original zählt. Wenn das Original verloren geht, kann eine Kopie zwar als Beweis für den Inhalt dienen, aber das Gericht muss dann prüfen, ob das Original möglicherweise absichtlich vernichtet wurde (was als Widerruf gelten könnte).
Bankschließfach — eine häufige Falle
Viele Menschen bewahren ihr Testament im Bankschließfach auf, weil sie denken, es sei dort sicher. Das stimmt — aber es gibt ein gravierendes Problem: Nach deinem Tod haben deine Erben ohne Erbschein oft keinen Zugang zum Schließfach. Und den Erbschein bekommen sie nur, wenn das Nachlassgericht das Testament kennt. Es entsteht ein Teufelskreis.
Zwar hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, die den Zugang zum Bankschließfach nach dem Tod ermöglicht (§ 10 Kreditwesengesetz in Verbindung mit dem Nachweisgesetz), aber in der Praxis ist das ein bürokratischer Hürdenlauf, der Wochen dauern kann. Für die Aufbewahrung eines Testaments ist ein Bankschließfach daher nicht empfehlenswert.
Aufbewahrung beim Notar — eine weitere Option
Eine Variante, die oft übersehen wird: Du kannst dein handschriftliches Testament auch bei einem Notar aufbewahren lassen. Der Notar nimmt es in seine Verwahrung und meldet es an das Zentrale Testamentsregister. Der Vorteil: Du hast einen persönlichen Ansprechpartner. Der Nachteil: Die Kosten sind höher als beim Nachlassgericht, und wenn der Notar in den Ruhestand geht, wird die Verwahrung an einen Nachfolger übertragen.
In der Praxis wählen die meisten Menschen, die ihr Testament professionell aufbewahren lassen möchten, die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht — sie ist günstiger, unbefristet und unabhängig von Einzelpersonen.
Sonderfall: Gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag
Für gemeinschaftliche Testamente (etwa das Berliner Testament) und Erbverträge gelten besondere Aufbewahrungsregeln.
Gemeinschaftliches Testament
Ein gemeinschaftliches Testament, das beide Eheleute oder eingetragene Lebenspartner errichten, sollte besonders sorgfältig aufbewahrt werden. Nach dem Tod des Erstversterbenden entfaltet es Bindungswirkung — der überlebende Partner kann die Schlusserbeneinsetzung grundsätzlich nicht mehr ändern. Wird das Testament vernichtet oder manipuliert, können die Schlusserben ihre Rechte verlieren, ohne es zu wissen.
Die amtliche Verwahrung ist bei gemeinschaftlichen Testamenten besonders empfehlenswert. Die 75 Euro Gebühr sind eine minimale Investition, gemessen an den potenziellen Konflikten, die ein verschwundenes gemeinschaftliches Testament auslösen kann.
Erbvertrag
Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden (§ 2276 BGB). Die amtliche Verwahrung und Registrierung im ZTR erfolgt automatisch durch den Notar. Du musst dich um die Aufbewahrung nicht kümmern — das Originaldokument bleibt beim Notar, der es ans ZTR meldet.
Gesetzliche Ablieferungspflicht: Was passiert nach dem Tod?
Ein wichtiger Punkt, den viele nicht kennen: Wer ein Testament findet oder verwahrt, ist nach § 2259 BGB gesetzlich verpflichtet, es unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern. Diese Pflicht gilt für jeden — Familienangehörige, Freunde, Vermieter, Arbeitgeber. Es spielt keine Rolle, ob du mit dem Inhalt einverstanden bist oder nicht.
„Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis sollte die Ablieferung innerhalb weniger Tage nach Kenntnis vom Tod des Erblassers erfolgen. Wer ein Testament zurückhält, unterschlägt oder vernichtet, macht sich nach § 274 StGB (Urkundenunterdrückung) strafbar.
Das zuständige Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Im Zweifel kannst du das Testament bei jedem Amtsgericht abgeben — es wird dann an das zuständige Gericht weitergeleitet.
Was passiert bei der Testamentseröffnung?
Sobald das Nachlassgericht ein Testament erhält — sei es aus der amtlichen Verwahrung oder durch Ablieferung — setzt es einen Eröffnungstermin an. Alle Beteiligten werden geladen, müssen aber nicht persönlich erscheinen. Das Gericht öffnet das Testament, verliest es und protokolliert den Inhalt. Anschließend erhalten alle Beteiligten eine beglaubigte Abschrift.
Die Testamentseröffnung ist ein formaler Akt. Das Gericht prüft dabei nicht, ob das Testament inhaltlich wirksam ist — es stellt nur sicher, dass alle Beteiligten vom Inhalt Kenntnis erhalten. Streitigkeiten über die Wirksamkeit werden in einem separaten Verfahren geklärt.
Vergleich: Welche Aufbewahrung passt zu dir?
Die folgende Übersicht hilft dir bei der Entscheidung:
Amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht
- Kosten: 75 EUR (einmalig) + 18 EUR (ZTR-Registrierung)
- Sicherheit: Sehr hoch — gesicherter Aufbewahrungsort, kein Zugriff durch Dritte
- Auffindbarkeit im Erbfall: Garantiert durch automatische ZTR-Abfrage
- Manipulationsschutz: Vollständig
- Flexibilität bei Änderungen: Gering — Rücknahme und erneute Hinterlegung nötig
- Empfohlen für: Alle, die auf Nummer sicher gehen wollen — besonders bei hohen Vermögenswerten, komplexen Familienverhältnissen oder gemeinschaftlichen Testamenten
Private Aufbewahrung zu Hause
- Kosten: Keine
- Sicherheit: Gering — abhängig von Aufbewahrungsort und Vertrauenspersonen
- Auffindbarkeit im Erbfall: Nicht garantiert — abhängig von Information an Angehörige
- Manipulationsschutz: Keiner
- Flexibilität bei Änderungen: Hoch — sofortiger Zugriff jederzeit
- Empfohlen für: Übergangsweise, bis zur amtlichen Verwahrung — oder bei einfachen Verhältnissen und informierten Vertrauenspersonen
Notarielle Verwahrung
- Kosten: Variabel, abhängig vom Notar — meist höher als beim Gericht
- Sicherheit: Hoch — professionelle Aufbewahrung mit ZTR-Registrierung
- Auffindbarkeit im Erbfall: Garantiert durch ZTR-Registrierung
- Manipulationsschutz: Hoch
- Flexibilität bei Änderungen: Mittel — persönlicher Ansprechpartner, aber formaler Prozess
- Empfohlen für: Wer ohnehin einen Notar für die Nachlassplanung nutzt
Häufige Fehler bei der Testamentsaufbewahrung
Aus der Praxis der Nachlassgerichte lassen sich typische Fehler identifizieren, die du vermeiden solltest:
Fehler 1: „Meine Familie weiß schon Bescheid"
Viele Erblasser verlassen sich darauf, dass ihre Angehörigen vom Testament wissen und es finden werden. Aber „wissen" und „finden" sind zwei verschiedene Dinge. Selbst wenn deine Kinder wissen, dass ein Testament existiert, heißt das nicht, dass sie es in deiner Wohnung finden — besonders wenn du es an einem ungewöhnlichen Ort aufbewahrst oder deine Wohnung nach deinem Tod schnell geräumt werden muss.
Fehler 2: Testament im Bankschließfach
Wie oben beschrieben: Das Bankschließfach ist einer der schlechtesten Aufbewahrungsorte für ein Testament, weil der Zugang nach dem Tod des Inhabers erheblich erschwert ist.
Fehler 3: Nur eine Kopie aufbewahren
Wer das Original vernichtet oder verliert und nur eine Kopie besitzt, hat ein Problem. Die Kopie allein beweist nicht, dass der Erblasser das Testament nicht widerrufen hat. Gerichte sind in solchen Fällen sehr zurückhaltend und legen oft die gesetzliche Erbfolge zugrunde.
Fehler 4: Testament und Widerruf am selben Ort
Wenn du ein altes Testament und ein neues (das das alte widerruft) am selben Ort aufbewahrst, besteht die Gefahr, dass jemand das neue Testament entfernt und das alte vorlegt. Trenne die Dokumente — oder besser: vernichte das alte Testament bei Errichtung des neuen und bewahre nur das aktuelle auf.
Fehler 5: Keine regelmäßige Überprüfung
Ein Testament ist kein Dokument, das du einmal schreibst und dann vergisst. Lebensumstände ändern sich — Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern oder Enkeln, Vermögenszuwachs oder -verlust, Tod eines bedachten Erben. Überprüfe dein Testament alle zwei bis drei Jahre und passe es gegebenenfalls an.
Schritt-für-Schritt: Testament beim Nachlassgericht hinterlegen
Wenn du dich für die amtliche Verwahrung entschieden hast, gehst du wie folgt vor:
- Zuständiges Gericht finden: Das ist das Amtsgericht deines Wohnsitzes. Du findest es über eine einfache Internetsuche: „Amtsgericht [dein Wohnort]".
- Termin vereinbaren (optional): Die meisten Nachlassgerichte empfehlen eine kurze telefonische Voranmeldung. Die Nummer findest du auf der Webseite des Amtsgerichts.
- Dokumente mitbringen: Dein handschriftliches Testament (Original), deinen Personalausweis oder Reisepass, und 93 Euro (75 EUR + 18 EUR) in bar oder per EC-Karte.
- Testament abgeben: Am Schalter der Nachlassabteilung gibst du dein Testament ab. Es wird in einen Umschlag gesteckt und versiegelt. Du erhältst einen Hinterlegungsschein.
- Hinterlegungsschein aufbewahren: Diesen Schein brauchst du, wenn du dein Testament jemals zurückholen möchtest. Bewahre ihn bei deinen wichtigen Unterlagen auf und informiere eine Vertrauensperson darüber.
- Registrierung abwarten: Das Gericht meldet die Verwahrung automatisch ans ZTR. Du bekommst keine separate Bestätigung dafür — es passiert im Hintergrund.
Digitale Alternativen: Testament online erstellen und aufbewahren?
Im digitalen Zeitalter fragen sich viele, ob man ein Testament nicht auch digital erstellen und aufbewahren kann. Die Antwort ist klar: Nein.
Das deutsche Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament die vollständige Handschriftlichkeit (§ 2247 BGB). Ein am Computer geschriebenes, ausgedrucktes und unterschriebenes Dokument ist kein gültiges Testament. Ebenso wenig ein PDF, eine E-Mail oder ein Scan. Die einzige Alternative zum handschriftlichen Testament ist das notarielle Testament — aber auch das liegt dann als physisches Dokument beim Notar.
Was du aber digital tun kannst: Einen Online-Dienst nutzen, der dir eine individuell zugeschnittene Vorlage erstellt, die du dann handschriftlich abschreibst. Genau das macht der TestamentSchreiber — er führt dich durch alle relevanten Fragen und erstellt eine Vorlage, die auf deine persönliche Situation zugeschnitten ist. Das Abschreiben per Hand ist dann der letzte Schritt.
Was passiert, wenn kein Testament gefunden wird?
Wird kein Testament gefunden — sei es, weil keines existiert oder weil es verloren gegangen ist — tritt die gesetzliche Erbfolge nach den §§ 1924 ff. BGB ein. Das bedeutet:
- Ehepartner und Kinder erben gemeinsam (die genauen Anteile hängen vom Güterstand ab)
- Ohne Ehepartner erben die Kinder zu gleichen Teilen
- Ohne Kinder erben die Eltern und deren Nachkommen
- Unverheiratete Partner, Freunde, gemeinnützige Organisationen erben nichts
Die gesetzliche Erbfolge ist starr und berücksichtigt keine individuellen Wünsche. Deshalb ist es so wichtig, nicht nur ein Testament zu schreiben, sondern es auch so aufzubewahren, dass es im Erbfall gefunden wird.
Besondere Situationen
Umzug in ein anderes Bundesland
Wenn du umziehst, bleibt dein Testament beim ursprünglichen Nachlassgericht — du musst es nicht umlagern. Das ZTR verknüpft deine Personendaten mit dem Aufbewahrungsort. Im Sterbefall wird das neue zuständige Nachlassgericht (am letzten Wohnsitz) automatisch informiert, wo das Testament liegt.
Umzug ins Ausland
Wenn du ins Ausland ziehst, bleibt ein in Deutschland hinterlegtes Testament beim deutschen Nachlassgericht. Für Vermögenswerte in Deutschland gilt grundsätzlich deutsches Erbrecht, sofern du nicht eine andere Rechtswahl getroffen hast (EU-Erbrechtsverordnung). Es empfiehlt sich, eine spezialisierte Rechtsberatung hinzuzuziehen, wenn du Vermögen in mehreren Ländern hast.
Nach der Scheidung
Eine Scheidung hat Auswirkungen auf bestehende Testamente. Verfügungen zugunsten des Ehegatten werden mit der Scheidung grundsätzlich unwirksam (§ 2077 BGB). Trotzdem solltest du nach einer Scheidung dein Testament überprüfen und gegebenenfalls ein neues erstellen — schon um Klarheit zu schaffen und Auslegungsstreitigkeiten zu vermeiden.
Ein in amtlicher Verwahrung befindliches Testament bleibt dort, auch nach der Scheidung. Es wird im Erbfall eröffnet, und das Gericht prüft dann, welche Verfügungen noch wirksam sind. Du kannst es jederzeit zurückfordern, ein neues erstellen und dieses wieder hinterlegen.
Fazit: Amtliche Verwahrung ist fast immer die beste Wahl
Für 93 Euro — einmalig, ohne laufende Kosten — bekommst du die Gewissheit, dass dein Testament im Erbfall gefunden, eröffnet und umgesetzt wird. Die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht in Kombination mit der automatischen Registrierung im Zentralen Testamentsregister ist die sicherste und günstigste Methode, deinen letzten Willen zu schützen.
Die private Aufbewahrung zu Hause mag verlockend sein — kostenlos, flexibel, unkompliziert. Aber die Risiken sind real: Verlust, Manipulation, Unkenntnis der Erben. Ein Testament, das nicht gefunden wird, ist wertlos.
Wenn du dein Testament geschrieben hast, nimm dir die Zeit und die 93 Euro, um es beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Es ist die beste Investition in die Sicherheit deines letzten Willens.
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