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TestamentSchreiber15 Min. Lesezeit12. April 2026

Testament Vorlage 2026: Handschriftliches Testament richtig erstellen

Handschriftliches Testament auf einem Schreibtisch mit Füllfederhalter

Inhalt

  1. Warum jeder ein Testament braucht
  2. Testament Vorlage: Was rechtlich zählt (BGB § 2247)
  3. Schritt-für-Schritt: Handschriftliches Testament erstellen
  4. Testament Muster: 3 Vorlagen zum Abschreiben
  5. Pflichtteil: Was du nicht umgehen kannst
  6. Häufige Fehler beim Testament
  7. Testament beim Nachlassgericht hinterlegen
  8. Wann zum Notar?
  9. FAQ: Häufige Fragen zum Testament

Warum jeder ein Testament braucht

Die gesetzliche Erbfolge klingt zunächst vernünftig: Ehepartner und Kinder erben, in einer klaren Reihenfolge, geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch. Aber sie passt selten zur Realität heutiger Lebenssituationen. Lebst du in einer unverheirateten Partnerschaft, geht dein Partner leer aus — vollständig. Hast du Kinder aus einer früheren Beziehung, kann das zu Konflikten führen, die du dir nicht vorstellen magst. Möchtest du einem guten Freund, einer Nichte oder einer gemeinnützigen Organisation etwas hinterlassen, bleibt das ohne Testament unerfüllt.

Laut verschiedenen Erhebungen hat nur etwa jeder vierte Erwachsene in Deutschland ein Testament. Das bedeutet: Die meisten Menschen überlassen die wichtigste Entscheidung ihres Lebensabends dem Zufall der gesetzlichen Vorschriften. Dabei ist ein handschriftliches Testament in Deutschland ohne Notar, ohne Kosten und ohne Bürokratie möglich — vorausgesetzt, du weißt, worauf es ankommt.

Ein Testament ist nicht nur etwas für ältere Menschen oder große Vermögen. Wer ein Konto hat, eine Wohnung besitzt, ein Auto fährt oder digitale Assets wie Kryptowährungen oder Online-Konten hält, sollte regeln, was damit passiert. Denn ohne klare Regelung entsteht oft Streit — genau dann, wenn Familie und Freunde bereits mit dem Verlust kämpfen.

Testament Vorlage: Was rechtlich zählt (BGB § 2247)

Das deutsche Recht kennt zwei Hauptformen des Testaments: das handschriftliche (eigenhändige) Testament und das notarielle Testament. Für das handschriftliche Testament gilt § 2247 BGB, der die Formvorschriften eindeutig definiert. Wer diese Regeln nicht kennt oder nicht beachtet, riskiert, dass sein Testament im Erbfall als ungültig behandelt wird.

Handschriftlichkeit (das A und O)

Das gesamte Testament muss handschriftlich verfasst sein — von der ersten Zeile bis zur Unterschrift. Das bedeutet: kein Computer, kein Drucker, kein Schreibmaschinentext. Selbst wenn du nur einen Satz per Tastatur tippst und den Rest handschreibst, ist das Testament unwirksam. Auch diktieren an eine andere Person macht es ungültig. Du musst selbst schreiben — mit deiner eigenen Hand.

Nutze einen Kugelschreiber, einen Füller oder einen ähnlichen dauerhaften Schreiber. Bleistift ist theoretisch möglich, aber nicht empfehlenswert, da er verwischt und leichter verändert werden kann. Schreibe auf unliniertem oder liniertem Papier — das spielt keine Rolle, solange der Text leserlich ist.

Unterschrift

Das Testament muss am Ende mit deiner eigenhändigen Unterschrift abgeschlossen werden. Dein vollständiger Name ist ideal — Vor- und Nachname, so wie du sonst auch unterschreibst. Kürzel oder Initialen können im Erbfall zu Problemen führen, wenn Zweifel an der Echtheit entstehen. Die Unterschrift steht unter dem Text, nicht daneben oder darüber.

Datum und Ort

Ein Testament ohne Datum ist nicht automatisch unwirksam, kann aber zu Problemen führen, wenn mehrere Testamente existieren und unklar ist, welches das neueste ist. Das neueste Testament gilt im Zweifel. Schreibe daher immer Ort und Datum dazu: „München, den 12. April 2026". Der Ort ist keine Pflicht nach dem Gesetz, aber er hilft bei der Einordnung.

Testierwille

Das Dokument muss klar als Testament erkennbar sein. Schreibe deshalb oben: „Mein Testament" oder „Mein letzter Wille". Ein Brief, in dem du beiläufig erwähnst, wer dein Auto haben soll, ist kein Testament — auch wenn er handschriftlich ist und du ihn unterschrieben hast.

Was nicht nötig ist

Du brauchst keine Zeugen. Du brauchst keinen Notar. Du brauchst keine offizielle Bestätigung. Allein deine Handschrift, deine Unterschrift und ein klarer Inhalt machen das Testament rechtsgültig.

Schritt-für-Schritt: Handschriftliches Testament erstellen

Die folgenden sieben Schritte führen dich durch die Erstellung deines Testaments. Nimm dir Zeit, lies jeden Schritt durch, bevor du anfängst zu schreiben. Ein Testament sollte kein Dokument sein, das du in zehn Minuten herunterschreibst — aber es muss auch kein Jahrhundertwerk sein.

Schritt 1: Überblick über dein Vermögen verschaffen

Bevor du anfängst zu schreiben, notiere für dich (nicht im Testament selbst): Was gehört dir? Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere, Fahrzeuge, Schmuck, Sammlungen, digitale Assets, Kryptowährungen, wichtige Verträge. Diese Liste hilft dir zu entscheiden, wer was bekommen soll. Im Testament selbst musst du nicht jedes einzelne Stück aufführen — du kannst auch Gesamterben einsetzen, die alles bekommen.

Schritt 2: Erben bestimmen

Wen setzt du als Erben ein? Ein Erbe bekommt einen Anteil am gesamten Nachlass — also auch Schulden. Wenn du jemanden bedenkst, der keine Schulden übernehmen soll, kannst du stattdessen ein Vermächtnis anordnen (mehr dazu im nächsten Schritt). Denke auch an Ersatzerben: Was passiert, wenn dein Haupterbe vor dir stirbt? Ohne Ersatzerben greift wieder die gesetzliche Erbfolge für diesen Anteil.

Schritt 3: Vermächtnisse überlegen

Ein Vermächtnis ist die Zuwendung eines bestimmten Gegenstands oder Betrags an eine Person, ohne sie zum Miterben zu machen. Beispiel: „Meine Uhr soll mein Neffe Thomas erhalten." Thomas bekommt die Uhr, erbt aber nicht den Rest des Nachlasses. Vermächtnisse sind ideal für konkrete Gegenstände oder kleinere Geldsummen.

Schritt 4: Testierfähigkeit prüfen

Du musst mindestens 16 Jahre alt und testierfähig sein. Testierfähigkeit bedeutet, dass du in dem Moment, in dem du das Testament schreibst, geistig in der Lage bist, die Bedeutung einer letztwilligen Verfügung zu verstehen. Wer das Testament in einem Zustand schreibt, in dem er nicht Herr seiner Sinne ist — durch Medikamente, Krankheit oder Ähnliches — riskiert, dass das Testament angefochten wird.

Schritt 5: Formulierungen wählen

Klare Sprache ist besser als juristische Fachbegriffe. Schreibe, was du meinst — eindeutig und verständlich. Vermeide Formulierungen, die mehrere Interpretationen zulassen. Statt „Mein Besitz soll meiner Familie zukommen" lieber: „Ich setze meine Tochter Anna Müller, geboren am 3. März 1985, als alleinige Erbin ein." Je präziser, desto weniger Streit.

Verwende für die Formulierung immer vollständige Namen und, wenn möglich, Geburtsdaten der Bedachten. Das verhindert Verwechslungen, falls es in deiner Familie Personen mit ähnlichen Namen gibt.

Schritt 6: Handschriftlich aufsetzen

Nimm Papier und Stift. Schreibe das gesamte Testament in einem Zug oder an einem Tag ab — wenn du an verschiedenen Tagen schreibst, vermerke das explizit. Beginne mit „Mein Testament" oder „Mein letzter Wille", dann Ort und Datum, dann den Inhalt, dann die Unterschrift. Lies das fertige Dokument noch einmal komplett durch, bevor du unterschreibst.

Schritt 7: Sicher verwahren und bekanntmachen

Ein Testament, das niemand findet, nützt nichts. Bewahre es an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf. Informiere eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort. Alternativ — und empfehlenswert — kannst du es beim Nachlassgericht hinterlegen (mehr dazu weiter unten). Das kostet einmalig 75 Euro und garantiert, dass das Testament nach deinem Tod gefunden und eröffnet wird.

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Testament Muster: 3 Vorlagen zum Abschreiben

Die folgenden drei Vorlagen kannst du handschriftlich abschreiben und an deine persönliche Situation anpassen. Ersetze alle Angaben in eckigen Klammern durch deine eigenen Daten. Denke daran: Das gesamte Dokument muss handschriftlich sein — das Abschreiben dieser Vorlage von deiner eigenen Hand macht sie rechtsgültig.

Vorlage 1: Einfaches Einzeltestament

Für Singles oder Personen, die ihren gesamten Nachlass einer Person hinterlassen möchten.

[Ort], den [Datum] Mein Testament Ich, [Vollständiger Name], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [vollständige Adresse], verfüge hiermit meinen letzten Willen: Ich setze [vollständiger Name des Erben], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], als meinen alleinigen Erben ein. Für den Fall, dass [Name des Erben] vor mir oder gleichzeitig mit mir verstirbt, setze ich [vollständiger Name des Ersatzerben], geboren am [Geburtsdatum], als Ersatzerben ein. [Ort], [Datum] [Handschriftliche Unterschrift — Vor- und Nachname]

Vorlage 2: Testament mit Vermächtnissen

Für Personen, die bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge gezielt einzelnen Menschen zukommen lassen möchten.

[Ort], den [Datum] Mein letzter Wille Ich, [Vollständiger Name], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], setze folgendes fest: 1. Ich setze [Name des Haupterben] als meinen Erben zu 3/4 und [Name des zweiten Erben] als meinen Erben zu 1/4 meines gesamten Nachlasses ein. 2. Meiner langjährigen Freundin [Name], geboren am [Geburtsdatum], vermache ich als Vorausvermächtnis den Schmuck meiner Mutter, insbesondere die goldene Brosche mit Saphiren. 3. Dem Tierschutzverein [Name des Vereins], [Adresse], vermache ich einen Geldbetrag von [Betrag in Euro] Euro. Meine Erben sind verpflichtet, diese Vermächtnisse zu erfüllen. [Ort], [Datum] [Handschriftliche Unterschrift]

Vorlage 3: Berliner Testament (für Ehepaare)

Das Berliner Testament ist das bekannteste gemeinschaftliche Testament für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Beide Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des länger lebenden Partners erben die Kinder oder andere bestimmte Personen. Wichtig: Das Berliner Testament muss von beiden Partnern handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Eine Person schreibt das Testament vollständig ab, die andere fügt eigenhändig eine ergänzende Erklärung und Unterschrift hinzu.

[Ort], den [Datum] Unser gemeinschaftlicher letzter Wille Wir, [Vollständiger Name Ehegatte 1], geboren am [Geburtsdatum], und [Vollständiger Name Ehegatte 2], geboren am [Geburtsdatum], beide wohnhaft in [gemeinsame Adresse], treffen folgende letztwillige Verfügung: § 1 — Gegenseitige Erbeinsetzung Wir setzen uns gegenseitig als alleinige und unbeschränkte Erben ein. Der länger lebende Ehegatte soll das gesamte Vermögen des Erstversterbenden erben. § 2 — Schlusserben Nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten soll unser gesamtes Vermögen zu gleichen Teilen an unsere Kinder [Namen und Geburtsdaten der Kinder] fallen. Sollte ein Kind vor uns oder vor dem länger lebenden Elternteil versterben, treten dessen Kinder an seine Stelle. § 3 — Bindungswirkung Wir sind uns bewusst, dass dieses gemeinschaftliche Testament nach dem Tod des Erstversterbenden für den länger lebenden Ehegatten bindend ist, soweit es wechselbezügliche Verfügungen enthält. [Ort], [Datum] [Handschriftliche Unterschrift Ehegatte 1 — Vor- und Nachname] Ich, [Name Ehegatte 2], stimme dem vorstehenden Testament vollumfänglich zu und schließe mich allen darin getroffenen Verfügungen an. [Handschriftliche Unterschrift Ehegatte 2 — Vor- und Nachname]

Diese Vorlagen sind allgemein gehalten und decken häufige Fälle ab. Für eine auf deine persönliche Situation zugeschnittene Vorlage — mit deinen genauen Verhältnissen, besonderen Wünschen oder komplexeren Familienkonstellationen — nutze den TestamentSchreiber. Er führt dich durch alle relevanten Fragen und erstellt eine individuelle Vorlage, die du einfach abschreiben kannst.

Pflichtteil: Was du nicht umgehen kannst

Das deutsche Erbrecht schützt bestimmte nahe Angehörige durch das Pflichtteilsrecht. Das bedeutet: Auch wenn du jemanden in deinem Testament vollständig enterbt hast, kann diese Person einen gesetzlichen Mindestanteil — den Pflichtteil — verlangen. Du kannst jemanden nicht vollständig aus dem Erbe heraushalten, wenn er zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis gehört.

Wer hat Pflichtteilsansprüche?

Pflichtteilsberechtigt sind:

  • Kinder (und Enkel, wenn ein Kind vorverstorben ist)
  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
  • Eltern — aber nur, wenn keine Kinder (oder Enkel) vorhanden sind

Geschwister, Nichten, Neffen, unverheiratete Partner und Freunde haben keinen Pflichtteilsanspruch. Sie können nur über das Testament bedacht werden.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wäre ein Kind nach gesetzlicher Erbfolge zu einem Drittel erbberechtigt, beträgt sein Pflichtteil ein Sechstel des Nachlasses. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch — der Pflichtteilsberechtigte kann nicht verlangen, konkrete Gegenstände zu bekommen, sondern nur eine Geldzahlung in Höhe des entsprechenden Anteils.

Strategien im Umgang mit dem Pflichtteil

Den Pflichtteil vollständig zu umgehen ist schwer und nur in engen gesetzlichen Ausnahmefällen (z. B. bei schwerem Fehlverhalten des Erben) möglich. Was du tun kannst:

  • Schenkungen zu Lebzeiten: Vermögen, das du mehr als zehn Jahre vor deinem Tod verschenkt hast, wird bei der Pflichtteilsberechnung nicht mehr berücksichtigt. Bei Schenkungen innerhalb von zehn Jahren erfolgt eine schrittweise Anrechnung.
  • Pflichtteilsverzicht: Du kannst mit pflichtteilsberechtigten Personen einen notariellen Pflichtteilsverzichtsvertrag schließen. Das erfordert einen Notar und die freiwillige Zustimmung des Verzichtenden.
  • Lebensversicherung: Todesfallleistungen aus Lebensversicherungen mit benanntem Bezugsberechtigten fallen oft nicht in den Nachlass und werden daher nicht in die Pflichtteilsberechnung einbezogen — allerdings gibt es hier Ausnahmen.

Wenn du komplexe Pflichtteilsfragen hast, ist anwaltliche Beratung empfehlenswert. Die Grundstruktur deines Testaments kannst du aber unabhängig davon selbst formulieren.

Häufige Fehler beim Testament

Die meisten Fehler beim handschriftlichen Testament sind vermeidbar — wenn man weiß, worauf man achten muss. Hier sind die häufigsten Probleme, die im Erbfall zu Schwierigkeiten führen.

Formfehler: maschinengeschriebener Text

Der häufigste Fehler: Jemand tippt das Testament am Computer, druckt es aus und unterschreibt es. Das ist nicht rechtsgültig. Das gesamte Testament muss handschriftlich sein. Kein Ausnahme, kein Teilausnahme.

Fehlende oder unleserliche Unterschrift

Eine Unterschrift, die nur aus einem Kürzel oder einem unleserlichen Schwung besteht, kann im Erbfall angefochten werden. Unterschreibe mit deinem vollständigen Namen — Vor- und Nachname, so wie du es üblicherweise tust.

Unklare Formulierungen

„Meine Tochter soll das Haus bekommen" klingt klar — ist es aber nicht, wenn du mehrere Töchter hast. Oder wenn unklar ist, welches Haus gemeint ist. Nenne immer vollständige Namen, Geburtsdaten, genaue Bezeichnungen von Immobilien (Adresse, Grundbucheintrag) und Konten (Bank, IBAN).

Fehlende Ersatzerben

Was passiert, wenn dein eingesetzter Erbe vor dir stirbt? Ohne Ersatzerben greift die gesetzliche Erbfolge für diesen Anteil — und das kann bedeuten, dass jemand erbt, den du ausdrücklich nicht bedenken wolltest. Benenne immer Ersatzerben für den Haupterben.

Vergessener digitaler Nachlass

E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Online-Banking, Kryptowährungen, Abonnements — der digitale Nachlass wird immer wichtiger und oft komplett vergessen. Erstelle eine separate Liste deiner digitalen Accounts (mit Zugangsdaten, sicher verwahrt) und vermerke im Testament, wo diese Liste zu finden ist. Weise auch explizit einen Erben an, diesen digitalen Nachlass zu verwalten oder zu löschen.

Zu viele handschriftliche Korrekturen

Durchstreichungen, Überschreibungen und Randbemerkungen machen ein Testament nicht automatisch ungültig, können aber zu Auslegungsproblemen führen. Wenn du viele Korrekturen hast, schreibe das Testament lieber neu ab. Das ist zwar Aufwand, aber es ist das sicherste Vorgehen.

Testament beim Nachlassgericht hinterlegen

Du kannst dein handschriftliches Testament beim örtlichen Nachlassgericht (in der Regel das Amtsgericht) amtlich verwahren lassen. Das ist keine Pflicht, aber es hat erhebliche Vorteile.

Kosten und Ablauf

Die Verwahrung kostet einmalig 75 Euro. Du gehst zum Nachlassgericht, bringst deinen Personalausweis mit und gibst das Testament in einem verschlossenen Umschlag ab. Das Gericht trägt dein Testament in das Zentrale Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer ein. Nach deinem Tod wird das Standesamt das Nachlassgericht informieren, das Testament wird dann automatisch aus der Verwahrung geholt und eröffnet.

Zentrales Testamentsregister

Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) ist eine bundesweite Datenbank, in der alle amtlich verwahrten Testamente und Erbverträge registriert sind. Erben, Nachlassgerichte und Notare können nach deinem Tod prüfen, ob ein Testament hinterlegt ist. Das verhindert, dass ein Testament übersehen oder unterdrückt wird.

Aufbewahrung zu Hause

Wenn du das Testament selbst aufbewahrst: Wähle einen feuerfesten Tresor oder einen anderen sicheren Ort. Informiere eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort. Gib dem Testament keinen Platz, an dem es zufällig gefunden werden kann — etwa in alten Unterlagen — ohne dass die richtige Person davon weiß.

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Wann zum Notar?

Ein handschriftliches Testament ist für viele Situationen ausreichend. Aber es gibt Fälle, in denen ein notarielles Testament — oder zumindest eine notarielle Beratung — sinnvoll ist.

Wann ein Notar empfehlenswert ist

  • Komplexe Familiensituationen: Patchworkfamilien, Kinder aus verschiedenen Beziehungen, Adoptivkinder — wenn die Verwandtschaftsverhältnisse kompliziert sind, ist ein Notar sicherer.
  • Großes Vermögen: Ab einem Nachlasswert von mehreren hunderttausend Euro lohnt sich die professionelle Beratung, um steuerliche Aspekte und Pflichtteilsproblematiken zu berücksichtigen.
  • Unternehmensnachfolge: Wenn du ein Unternehmen besitzt oder Anteile an einer GmbH oder anderen Gesellschaft hältst, ist ein Notar fast immer notwendig.
  • Immobilien im Ausland: Für Vermögen in anderen Ländern gelten oft andere Erbrechtsregelungen.
  • Behindertentestament: Wenn ein Erbe Sozialleistungen bezieht, erfordert die korrekte Gestaltung spezielle Formulierungen, um keine Leistungsansprüche zu gefährden.

Kosten des notariellen Testaments

Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert — also dem Nachlasswert. Als Faustregel gilt: Bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro kostet das notarielle Testament etwa 273 Euro (einfacher Entwurf und Beurkundung). Bei 500.000 Euro sind es rund 935 Euro. Das notarielle Testament wird automatisch beim Zentralen Testamentsregister registriert, eine separate Gebühr für die Verwahrung entfällt.

Im Vergleich: Das handschriftliche Testament kostet nichts (außer 75 Euro für die optionale Hinterlegung beim Nachlassgericht). Für einfache Situationen ist es die kostengünstigere und oft ausreichende Lösung.

FAQ: Häufige Fragen zum Testament

Kann ich mein Testament jederzeit ändern?

Ja. Du kannst ein Testament jederzeit widerrufen oder durch ein neues ersetzen. Das neueste Testament gilt. Wenn du ein älteres Testament durch ein neues ersetzen möchtest, schreibe ins neue Testament ausdrücklich: „Ich widerrufe alle früheren Testamente." Vernichte außerdem das alte Testament oder kennzeichne es klar als widerrufen. Beim Berliner Testament gibt es Einschränkungen: Nach dem Tod des ersten Partners kann der überlebende Partner wechselbezügliche Verfügungen nicht mehr einseitig ändern.

Was ist ein Erbschein und brauche ich ihn?

Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, wer Erbe ist und in welchem Umfang. Banken, Grundbuchämter und andere Institutionen verlangen ihn oft als Nachweis der Erbberechtigung. Er kostet je nach Nachlasswert mehrere hundert bis tausend Euro. Wenn ein notariell beurkundetes Testament oder ein amtlich verwahrtes Testament existiert, kann manchmal auf den Erbschein verzichtet werden — das hängt von der jeweiligen Institution ab.

Kann mein Testament angefochten werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Anfechtung ist möglich bei: Irrtum (der Erblasser hat sich geirrt), arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung. Anfechtungsberechtigt ist, wer durch die Anfechtung einen Vorteil erlangt — also in der Regel derjenige, der ohne das Testament mehr bekommen hätte. Die Anfechtungsfrist beträgt in der Regel ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrunds.

Muss ich alle Kinder gleich bedenken?

Nein. Du kannst frei entscheiden, wen du wie viel erben lässt — auch wenn das bedeutet, ein Kind weniger oder gar nicht zu bedenken. Das enterbte Kind hat dann aber Pflichtteilsansprüche (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils). Wenn du Kinder unterschiedlich bedenkst, empfiehlt sich eine klare Begründung im Testament — das verhindert nicht unbedingt Streit, macht aber deine Absicht deutlich.

Was passiert mit meinen Schulden?

Erben treten in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein — also auch in Schulden. Wenn der Nachlass überschuldet ist, sollten Erben die Erbschaft ausschlagen, um nicht mit ihrem eigenen Vermögen zu haften. Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Alternativ gibt es die Möglichkeit der Nachlassverwaltung oder des Nachlassinsolvenzverfahrens, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken.

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