Für berufstätige Eltern

Testament für Berufstätige mit minderjährigen Kindern — Vormundschaft regeln

Für berufstätige Eltern minderjähriger Kinder regelt ein Testament nicht nur die Vermögensverteilung, sondern kann auch einen Vormundschaftsvorschlag enthalten — fehlt eine solche Regelung und fallen beide Elternteile aus, entscheidet allein das Familiengericht, wer die Kinder aufzieht, ohne den Wunsch der Eltern zu kennen.

Quelle: § 1782 BGB

Berufstätige Eltern mit minderjährigen Kindern denken bei einem Testament oft zuerst an die Vermögensverteilung — dabei ist die Vormundschaftsfrage mindestens genauso wichtig. Fallen beide Elternteile gleichzeitig aus, etwa durch einen Unfall, entscheidet ohne testamentarische Regelung allein das Familiengericht, wer die Kinder aufzieht. Ein Vormundschaftsvorschlag im Testament gibt dem Gericht zwar keine bindende, aber eine stark gewichtete Orientierung — in der Praxis wird ein klar geäußerter Elternwille meist respektiert. TestamentSchreiber führt berufstätige Eltern durch beide Aspekte: Vermögensverteilung und Vormundschaftsvorschlag.

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Typische Situation

Diese Punkte tauchen bei für eltern minderjähriger kinder besonders häufig auf.

  • Ihr seid berufstätige Eltern mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern
  • Ihr habt euch noch keine Gedanken gemacht, wer die Kinder im Ernstfall aufziehen würde
  • Vermögen soll bis zur Volljährigkeit der Kinder sinnvoll verwaltet werden
  • Ihr wollt dem Familiengericht einen klaren Vormundschaftsvorschlag an die Hand geben

So funktioniert es

In 3 Schritten zum fertigen Testament.

1

Familiensituation und Vermögen erfassen

Du gibst an, wie viele minderjährige Kinder ihr habt und welches Vermögen zu regeln ist.

2

Vormundschaft und Vermögensverwaltung festlegen

Du legst einen Vormundschaftsvorschlag fest und regelst, wie das Vermögen bis zur Volljährigkeit verwaltet wird.

3

Entwurf abschreiben und unterschreiben

Den fertigen Entwurf überträgst du eigenhändig und versiehst ihn mit Ort, Datum und Unterschrift.

FAQ

Häufige Fragen

Ist ein Vormundschaftsvorschlag im Testament bindend für das Gericht?

Rechtlich nicht zu hundert Prozent bindend, aber das Familiengericht muss den Vorschlag der Eltern bei der Entscheidung berücksichtigen und weicht in der Praxis nur bei triftigen Gründen davon ab. Solche Gründe können etwa eine akute Gefährdung des Kindeswohls oder gravierende Bedenken gegen die Eignung der vorgeschlagenen Person sein.

Was passiert mit dem Vermögen der Kinder bis zur Volljährigkeit?

Ohne besondere Regelung verwaltet der gesetzliche Vertreter (in der Regel der überlebende Elternteil oder der Vormund) das Vermögen. Im Testament lassen sich zusätzliche Vorgaben zur Verwaltung festlegen, etwa eine Testamentsvollstreckung bis zu einem bestimmten Alter. Ohne eine solche Regelung verwalten die Eltern oder der Vormund das Vermögen nach den gesetzlichen Vorgaben, was bei größeren Summen zusätzliche gerichtliche Genehmigungen erfordern kann.

Was, wenn nur ein Elternteil ausfällt?

Fällt nur ein Elternteil aus, bleibt der überlebende Elternteil in der Regel automatisch allein sorgeberechtigt. Die Vormundschaftsfrage wird erst relevant, wenn beide Elternteile ausfallen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Vormund und einem Testamentsvollstrecker?

Ein Vormund kümmert sich um die Person der minderjährigen Kinder — also Erziehung, Wohnort, Ausbildung. Ein Testamentsvollstrecker verwaltet dagegen das Vermögen der Erben und setzt deinen letzten Willen um. Beide Rollen können, müssen aber nicht dieselbe Person sein — häufig trennen Eltern bewusst persönliche Fürsorge und Vermögensverwaltung. Diese Trennung kann sinnvoll sein, wenn die Person deines Vertrauens für die Kindererziehung nicht zwingend die beste Wahl für die Verwaltung eines größeren Vermögens ist — beide Aufgaben lassen sich unabhängig voneinander im Testament benennen, ohne dass eine Rolle die andere ausschließt.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. TestamentSchreiber liefert einen automatisiert erstellten Textentwurf und allgemeine Informationen. Bei komplexeren Sorgerechts- oder Vermögensfragen empfiehlt sich zusätzlich eine individuelle Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familien- und Erbrecht.

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