Für Selbstständige & Betriebsinhaber

Testament für Unternehmer — Nachfolge im Betrieb rechtzeitig regeln

Für Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet ein durchdachtes Testament vor allem eines: den Betrieb im Erbfall handlungsfähig zu halten, statt ihn in eine unklare Erbengemeinschaft aus mehreren Kindern oder Angehörigen fallen zu lassen, die sich erst noch einigen müssen, wer operativ entscheidet.

Wer ein Unternehmen führt — als Einzelunternehmer, GmbH-Gesellschafter oder Freiberufler mit Praxis —, trägt eine zusätzliche Verantwortung im Erbfall: Ohne klare Regelung kann der Betrieb handlungsunfähig werden, wenn mehrere Erben sich erst einigen müssen, bevor überhaupt eine Entscheidung getroffen werden kann. Anders als bei privatem Vermögen braucht es hier oft eine klare Person, die operativ übernimmt, während andere Erben finanziell beteiligt, aber nicht mitentscheidend eingebunden werden. TestamentSchreiber führt durch die zentralen Fragen: Wer führt den Betrieb weiter, wie werden andere Erben ausgeglichen, und welche Sonderregelungen (etwa ein Testamentsvollstrecker für die Übergangsphase) sind sinnvoll.

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Typische Situation

Diese Punkte tauchen bei für unternehmerinnen und unternehmer besonders häufig auf.

  • Du führst ein Einzelunternehmen, eine Kanzlei, Praxis oder bist Gesellschafter einer GmbH
  • Der Betrieb soll im Erbfall handlungsfähig bleiben, statt in einer Erbengemeinschaft zu blockieren
  • Eine Person soll klar die operative Nachfolge übernehmen, andere sollen finanziell ausgeglichen werden
  • Ein Testamentsvollstrecker für die Übergangsphase kommt für dich grundsätzlich infrage

So funktioniert es

In 3 Schritten zum fertigen Testament.

1

Unternehmensform und Vermögen erfassen

Du gibst an, in welcher Rechtsform dein Betrieb geführt wird und welches weitere Vermögen zum Nachlass gehört.

2

Nachfolge und Ausgleich festlegen

Du bestimmst, wer operativ übernimmt und wie andere Erben finanziell beteiligt oder ausgeglichen werden.

3

Entwurf handschriftlich umsetzen

Den Entwurf überträgst du eigenhändig, versiehst ihn mit Ort, Datum und Unterschrift — damit ist er formwirksam.

FAQ

Häufige Fragen

Reicht ein eigenhändiges Testament auch für Unternehmensnachfolge?

Grundsätzlich ja — ein eigenhändiges Testament nach § 2247 BGB kann auch Unternehmensanteile regeln. Bei komplexeren Gesellschaftsstrukturen (mehrere Gesellschafter, Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag) sollte zusätzlich mit dem Gesellschaftsvertrag abgeglichen werden.

Was ist ein Testamentsvollstrecker und brauche ich einen?

Ein Testamentsvollstrecker setzt deinen letzten Willen um und kann speziell für Unternehmensnachfolgen sinnvoll sein, um die Übergangsphase zu steuern, wenn Erben noch nicht sofort operativ übernehmen können oder sollen.

Was passiert mit meinem Betrieb ohne Testament?

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge — bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft, die gemeinsam über den Betrieb entscheiden muss. Das kann die operative Führung erheblich verzögern oder blockieren. In der Praxis empfiehlt sich deshalb, frühzeitig eine Vertretungsregelung für den Ernstfall festzulegen.

Was passiert mit laufenden Verträgen und Krediten des Betriebs?

Laufende Verträge, Kredite und Verpflichtungen gehen grundsätzlich mit dem Betrieb auf die Erben über — auch Verbindlichkeiten sind Teil des Nachlasses. Wer das operative Risiko nicht übernehmen kann oder will, sollte das rechtzeitig im Testament berücksichtigen, etwa durch eine klare Regelung, wer haftet und wer lediglich finanziell beteiligt wird. Ergänzend kann eine Erbausschlagung für einzelne Erben sinnvoll sein, wenn absehbar ist, dass die Verbindlichkeiten den Wert des Betriebs übersteigen — diese Entscheidung sollte aber mit Blick auf die kurze gesetzliche Ausschlagungsfrist frühzeitig durchdacht werden. Auch eine vorsorgliche Vollmacht für die Übergangszeit bis zur endgültigen Klärung der Nachfolge kann sinnvoll sein, damit der Betrieb handlungsfähig bleibt.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. TestamentSchreiber liefert einen automatisiert erstellten Textentwurf und allgemeine Informationen. Bei Gesellschaftsanteilen empfiehlt sich zusätzlich eine individuelle Abstimmung mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Erb- und Gesellschaftsrecht sowie dem Gesellschaftsvertrag.

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