12 Lebenssituationen · 1 Testament

Testament erstellen — passend zu deinem Leben

Wähle die Situation, die zu dir passt. Jeder Weg führt zum selben Ziel: ein individuelles Testament auf einer Vorlage nach § 2247 BGB in wenigen Minuten.

Kein Account nötigDSGVO-konformBeim Kauf: 14 Tage Geld-zurück
TestamentSchreiber Redaktion·22. August 2026·10 Min·Rechtsstand 2026·Aktualisiert: August 2026

Passt keine Situation genau?

Der 3-Fragen-Check zeigt dir in unter einer Minute, welche Testament-Art zu dir passt.

Zum Testament-Typ-Check
Ausgangslage

Wann du ein Testament brauchst und wann die gesetzliche Erbfolge reicht

Was die gesetzliche Erbfolge vorgibt

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Sie verteilt den Nachlass nach Verwandtschaftsgraden und Ehestand, nicht nach deinen Beziehungen. Ehepartner und Kinder erben nebeneinander, Eltern und Geschwister rücken nach, wenn keine Kinder da sind. Wer damit zufrieden ist, braucht nicht zwingend ein Testament.

Für welche Lebensmodelle die Verteilung nicht passt

Für viele Lebensmodelle passt diese Verteilung aber nicht:

  • Unverheiratete Partner sind von der gesetzlichen Erbfolge vollständig ausgeschlossen, egal wie lange sie zusammengelebt haben.
  • In Patchwork-Familien erben Stiefkinder nichts, leibliche Kinder aus früheren Beziehungen dagegen voll.
  • Ein Ehepartner mit Kindern muss sich den Nachlass teilen und kann das gemeinsame Haus nicht ohne Weiteres behalten.

Wer ein Unternehmen, eine Immobilie oder einen Hund hat, wer jemanden bedenken will, der nicht verwandt ist, oder wer Streit zwischen den Erben erwartet, sollte das selbst regeln.

Form

Eigenhändig oder notariell: welche Form die richtige ist

Das Gesetz kennt zwei ordentliche Wege, ein Testament zu errichten: zur Niederschrift eines Notars oder durch eine eigenhändige Erklärung (§ 2231 BGB). Beide sind gleich wirksam. Der Unterschied liegt in Aufwand, Kosten und Beweiskraft.

Das eigenhändige Testament

Das eigenhändige Testament schreibst du komplett von Hand und unterschreibst es. Die Unterschrift soll Vor- und Familiennamen enthalten, und du sollst angeben, wann und wo du es geschrieben hast (§ 2247 Abs. 1 bis 3 BGB).

Mehr Form ist nicht nötig: keine Zeugen, kein Stempel, kein bestimmtes Papier. Diese Form passt für klare Verhältnisse, etwa wenn ein Ehepaar sich gegenseitig einsetzt oder eine Person ihr Vermögen auf zwei Kinder verteilt.

Das notarielle Testament

Das notarielle Testament wird vom Notar beurkundet. Es ist der bessere Weg bei komplexen Vermögen, bei Unternehmensnachfolge, bei Vor- und Nacherbschaft oder wenn abzusehen ist, dass die Testierfähigkeit später angezweifelt wird. Der Notar prüft die Formulierungen, was Auslegungsstreit nach dem Tod deutlich seltener macht.

Beide Formen nebeneinander

Eigenhändiges und notarielles Testament im Vergleich
MerkmalEigenhändiges TestamentNotarielles Testament
Wie es entstehtkomplett von Hand geschrieben und unterschriebenzur Niederschrift eines Notars beurkundet
Was das Gesetz verlangtUnterschrift mit Vor- und Familiennamen, dazu Ort und Datum als Soll-Angabe (§ 2247 Abs. 1 bis 3 BGB)Errichtung vor dem Notar (§ 2231 BGB)
Wofür es passtklare Verhältnisse: Ehepaar setzt sich gegenseitig ein, Vermögen auf zwei Kinderkomplexe Vermögen, Unternehmensnachfolge, Vor- und Nacherbschaft, absehbare Zweifel an der Testierfähigkeit
Was es zusätzlich bringtkeine Zeugen, kein Stempel, kein bestimmtes Papier nötigder Notar prüft die Formulierungen — Auslegungsstreit wird deutlich seltener
Fehlerquellen

Die Fehler, die ein eigenhändiges Testament unwirksam machen

Fünf Formfehler, die du vor dem Unterschreiben prüfst

Die meisten gescheiterten Testamente scheitern nicht am Inhalt, sondern an der Form. Diese Punkte solltest du vor dem Unterschreiben prüfen:

  • Nicht vollständig handgeschrieben: Ein getippter Text mit handschriftlicher Unterschrift ist kein eigenhändiges Testament.
  • Unterschrift fehlt oder steht an falscher Stelle: Sie gehört unter den Text, damit sie alles davor abdeckt. Nachträge unter der Unterschrift brauchen eine eigene.
  • Minderjährige und Leseunfähige: Wer minderjährig ist oder Geschriebenes nicht lesen kann, kann kein eigenhändiges Testament errichten (§ 2247 Abs. 4 BGB) und muss zum Notar.
  • Fehlendes Datum: Entstehen Zweifel über die Gültigkeit und lässt sich der Errichtungszeitpunkt nicht anders klären, ist das Testament unwirksam (§ 2247 Abs. 5 BGB).
  • Unklare Begriffe: „Mein Vermögen soll an die Familie gehen" lässt offen, wer gemeint ist. Namen, Geburtsdaten und Quoten schaffen Klarheit.

Zwei Lücken, die erst im Erbfall auffallen

Zwei weitere Lücken fallen erst im Erbfall auf. Erstens: Wer keinen Ersatzerben benennt, riskiert, dass beim Vorversterben des Bedachten doch die gesetzliche Erbfolge greift. Zweitens: Wer einzelne Gegenstände verteilt, ohne zu sagen, wer Erbe des restlichen Vermögens ist, hinterlässt ein unvollständiges Testament, das die Gerichte auslegen müssen.

Bevor du schreibst, lege eine Liste an:

  • alle Vermögenswerte
  • alle Personen, die etwas bekommen sollen
  • für jede Person ein Ersatz, falls sie vor dir stirbt
Pflichtteil

Pflichtteil: warum du niemanden vollständig ausschließen kannst

Wer einen Pflichtteil hat und wie hoch er ist

Abkömmlinge, Eltern und der Ehegatte haben einen Pflichtteilsanspruch, wenn sie durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Er ist kein Anteil am Nachlass, sondern ein Geldanspruch gegen die Erben.

Drei Wege, den Pflichtteil einzuplanen

Praktisch heißt das: Wer ein Kind „enterbt", schuldet ihm trotzdem Geld. Die Erben müssen diesen Betrag aus dem Nachlass aufbringen, notfalls durch den Verkauf einer Immobilie.

Wer das vermeiden will, kann drei Wege gehen:

  • mit dem Berechtigten einen Pflichtteilsverzicht vereinbaren, der notariell beurkundet werden muss (§§ 2346, 2348 BGB)
  • Vermögen schrittweise übertragen
  • im Testament eine Regelung treffen, die den Pflichtteilsberechtigten freiwillig etwas mehr zuwendet, damit er den Pflichtteil nicht geltend macht
Gemeinsam

Gemeinschaftliches Testament mit dem Ehepartner

Wie es errichtet wird

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dafür genügt es, wenn einer der beiden den Text eigenhändig schreibt und unterschreibt und der andere die gemeinsame Erklärung mitunterzeichnet. Der Mitunterzeichnende soll dabei angeben, wann und wo er seine Unterschrift gesetzt hat (§ 2267 BGB).

Das Berliner Testament und seine zwei Folgen

Die bekannteste Variante ist das Berliner Testament: Die Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des Längerlebenden. Das sichert den überlebenden Partner ab, hat aber zwei Folgen, die oft übersehen werden:

  • Die Kinder können beim ersten Todesfall ihren Pflichtteil verlangen.
  • Die wechselbezüglichen Verfügungen binden den überlebenden Partner, der sein Testament dann nicht mehr frei ändern kann.

Eine Pflichtteilsklausel und eine Änderungsbefugnis sollten deshalb bewusst mitgedacht werden.

Unverheiratete Paare: zwei Testamente oder ein Erbvertrag

Unverheiratete Paare können kein gemeinschaftliches Testament errichten (§ 2265 BGB). Sie schreiben jeweils ein eigenes Testament und setzen sich darin gegenseitig ein. Wer die Bindungswirkung wie beim Ehegattentestament möchte, braucht dafür einen Erbvertrag, der vor dem Notar bei Anwesenheit beider geschlossen wird (§ 2276 BGB) und beide Seiten gleichermaßen bindet.

Danach

Aufbewahren, ändern, widerrufen

Zu Hause oder in amtlicher Verwahrung

Ein eigenhändiges Testament kannst du zu Hause aufbewahren oder auf dein Verlangen in besondere amtliche Verwahrung geben (§ 2248 BGB). Die Verwahrung schützt das Dokument vor Verlust und davor, dass jemand es nach dem Tod verschwinden lässt. Wer es zu Hause lässt, sollte mindestens eine Vertrauensperson über den Ort informieren.

Ändern durch ein neues Testament

Geändert wird ein Testament am saubersten durch ein neues Testament, das die alte Fassung aufhebt. Alte Exemplare vernichtest du, damit später nicht zwei widersprüchliche Texte auftauchen.

Prüfe dein Testament nach jedem großen Lebensereignis:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Geburt eines Kindes
  • Immobilienkauf
  • Tod eines bedachten Erben

FAQ

Testament schreiben: die häufigsten Fragen

Gilt ein am Computer geschriebenes Testament?

Nein, wenn es ohne Notar errichtet wird. Das eigenhändige Testament muss vom Erblasser komplett von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ein ausgedruckter Text mit Unterschrift darunter erfüllt die Form nicht, selbst wenn Zeugen dabei waren. Wer nicht von Hand schreiben kann oder will, geht zum Notar.

Was passiert, wenn ich das Datum vergesse?

Das Testament ist nicht automatisch unwirksam. Ort und Datum sind Soll-Angaben. Fehlt das Datum, wird es aber dann problematisch, wenn es auf den Zeitpunkt ankommt, etwa weil zwei Testamente existieren oder die Testierfähigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt bezweifelt wird. Lässt sich das Datum dann nicht anders feststellen, gilt das Testament als unwirksam.

Kann ich meine Kinder komplett enterben?

Du kannst sie von der Erbfolge ausschließen, aber ihr Pflichtteil bleibt. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als Geldanspruch gegen die Erben geltend gemacht. Eine vollständige Entziehung des Pflichtteils ist nur in den im Gesetz genannten Ausnahmefällen möglich, etwa bei schweren Straftaten gegen den Erblasser (§ 2333 BGB).

Wo sollte das Testament liegen?

Entweder zu Hause an einem Ort, den eine Vertrauensperson kennt, oder in besonderer amtlicher Verwahrung. Die amtliche Verwahrung schützt vor Verlust und Unterdrückung und sorgt dafür, dass das Testament im Todesfall eröffnet wird. Ein Bankschließfach ist dagegen ungünstig, weil es nach dem Tod oft erst mit Erbschein geöffnet wird.

Wie ändere ich ein bestehendes Testament?

Am einfachsten durch ein neues, vollständiges Testament, das die alte Fassung ausdrücklich aufhebt. Handschriftliche Nachträge auf dem alten Dokument müssen ebenfalls eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Bei einem gemeinschaftlichen Testament mit dem Ehepartner sind einseitige Änderungen eingeschränkt; hier lohnt sich eine gemeinsame Neufassung.

Live · Sofort startklar

Jetzt Testament schreiben

Dein individuelles Testament auf einer Vorlage nach § 2247 BGB — einmalig, kein Abo.

Testament erstellen
Kein Account nötigDSGVO-konformBeim Kauf: 14 Tage Geld-zurück