Für Eigentümerinnen und Eigentümer

Testament mit Immobilienbesitz erstellen — Haus und Wohnung eindeutig regeln

Bei einem Testament mit Immobilienbesitz kommt es vor allem auf Eindeutigkeit an: Wer erbt das Haus allein, wer als Miterbengemeinschaft, und wer darf wie lange darin wohnen bleiben — unklare Formulierungen bei Immobilien führen in der Praxis besonders häufig zu Erbstreitigkeiten, weil eine Immobilie im Gegensatz zu Geld nicht einfach geteilt werden kann.

Eine selbst genutzte oder vermietete Immobilie ist für die meisten Menschen der wertvollste Vermögensgegenstand im Nachlass — und gleichzeitig der komplizierteste, weil sie sich nicht wie ein Sparkonto in beliebige Anteile aufteilen lässt. Ohne klare testamentarische Regelung entsteht bei mehreren Erben automatisch eine Erbengemeinschaft, die gemeinsam über Verkauf, Vermietung oder Instandhaltung entscheiden muss — ein häufiger Streitpunkt unter Geschwistern. TestamentSchreiber führt Eigentümerinnen und Eigentümer gezielt durch die Fragen, die bei Immobilienvererbung besonders wichtig sind: Alleinerbe oder Bruchteile, Wohnrecht für den Partner, Ausgleichszahlungen an andere Erben.

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Typische Situation

Diese Punkte tauchen bei mit immobilienbesitz besonders häufig auf.

  • Du besitzt ein Haus oder eine Eigentumswohnung, die im Erbfall eindeutig zugeordnet werden soll
  • Mehrere potenzielle Erben (Kinder, Geschwister) sollen fair, aber nicht zwingend gleich beteiligt werden
  • Ein Partner oder eine Partnerin soll möglicherweise ein Wohnrecht behalten, auch ohne Miteigentümer zu sein
  • Eine unklare Erbengemeinschaft an der Immobilie soll von vornherein vermieden werden

So funktioniert es

In 3 Schritten zum fertigen Testament.

1

Immobilie und weiteres Vermögen erfassen

Du gibst an, welche Immobilien und sonstigen Vermögenswerte zu deinem Nachlass gehören.

2

Erbverteilung und Wohnrechte festlegen

Du entscheidest, wer die Immobilie erbt, ob Ausgleichszahlungen anfallen und ob ein Wohnrecht eingeräumt wird.

3

Entwurf abschreiben und unterschreiben

Den fertigen Entwurf überträgst du eigenhändig, versiehst ihn mit Ort, Datum und Unterschrift — erst dann ist er gültig.

FAQ

Häufige Fragen

Was passiert mit meiner Immobilie, wenn ich kein Testament habe?

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge — bei mehreren Erben entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, die Entscheidungen zur Immobilie nur gemeinsam treffen kann. Das führt in der Praxis häufig zu langwierigen Abstimmungsprozessen oder Streit.

Kann ich meinem Partner ein Wohnrecht einräumen, ohne ihn als Erben einzusetzen?

Ja, ein Wohnrecht oder Nießbrauch kann testamentarisch als Vermächtnis zugunsten einer Person eingeräumt werden, unabhängig davon, wer die Immobilie als Erbe übernimmt. Die genaue Formulierung sollte präzise sein, damit sie später eindeutig auslegbar ist.

Muss ich für eine Immobilie im Testament zum Notar?

Rechtlich nicht zwingend — ein eigenhändiges Testament nach § 2247 BGB kann auch Immobilienvermögen regeln. Bei sehr komplexen Konstellationen (mehrere Immobilien, Unternehmensanteile) kann eine notarielle Beurkundung dennoch sinnvoll sein. Die Kosten dafür richten sich nach dem Grundstückswert.

Was ist eine Teilungsanordnung und brauche ich eine?

Eine Teilungsanordnung legt fest, welcher Erbe welchen konkreten Gegenstand aus dem Nachlass erhält — etwa "Kind A erhält die Immobilie, Kind B den Depotwert in entsprechender Höhe". Ohne eine solche Anordnung müssen sich Miterben über die Auseinandersetzung des Nachlasses einigen, was bei einer Immobilie oft schwieriger ist als bei Bankguthaben. Gerade wenn eine Immobilie wertmäßig einen großen Teil des Nachlasses ausmacht, kann eine klare Teilungsanordnung spätere Zwangsversteigerungen zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verhindern, die sonst als letztes Mittel drohen, wenn sich Miterben nicht einigen können.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. TestamentSchreiber liefert einen automatisiert erstellten Textentwurf und allgemeine Informationen. Bei größeren Immobilienvermögen oder mehreren Erben empfiehlt sich zusätzlich eine individuelle Prüfung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Erbrecht.

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