Für Geschiedene
Testament nach Scheidung neu erstellen — alte Verfügungen überprüfen
Nach einer rechtskräftigen Scheidung verliert der frühere Ehepartner in aller Regel automatisch seine testamentarische Erbenstellung, wenn er im alten Testament als Erbe eingesetzt war — trotzdem lohnt sich ein komplett neues, aktuelles Testament, weil alte Formulierungen zu Kindern, Vermögen oder Ersatzerben oft nicht mehr zur neuen Lebenssituation passen.
Quelle: § 2077 BGB
Eine Scheidung verändert die familiäre und finanzielle Situation grundlegend — ein bestehendes Testament aus der Ehezeit spiegelt diese neue Realität in der Regel nicht mehr wider. Zwar entfällt die Erbenstellung des früheren Ehepartners nach rechtskräftiger Scheidung meist automatisch, doch andere Regelungen im alten Testament — etwa zu gemeinsamen Kindern, zum ehemals gemeinsamen Vermögen oder zu Ersatzerben — bleiben bestehen und passen oft nicht mehr. TestamentSchreiber hilft, nach einer Scheidung ein komplett neues Testament aufzusetzen, das die aktuelle Lebenssituation, neue Partnerschaften und die Kinder klar berücksichtigt.
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Typische Situation
Diese Punkte tauchen bei nach einer scheidung besonders häufig auf.
- Deine Scheidung ist rechtskräftig oder das Scheidungsverfahren läuft bereits
- Ein bestehendes Testament aus der Ehezeit soll überprüft und durch ein aktuelles ersetzt werden
- Du hast gemeinsame Kinder mit dem früheren Partner, die weiterhin klar bedacht werden sollen
- Eine neue Partnerschaft oder veränderte Vermögensverhältnisse sollen im Testament berücksichtigt werden
So funktioniert es
In 3 Schritten zum fertigen Testament.
Aktuelle Familien- und Vermögenssituation erfassen
Du gibst deine aktuelle Situation nach der Scheidung an, inklusive Kinder und neuem Vermögen.
Neues Testament inhaltlich festlegen
Du legst fest, wer künftig erben soll — unabhängig von alten, während der Ehe getroffenen Regelungen.
Entwurf abschreiben und unterschreiben
Der neue Entwurf wird eigenhändig übertragen und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen — erst dann ersetzt er die alte Verfügung wirksam.
FAQ
Häufige Fragen
Wird mein altes Testament nach der Scheidung automatisch ungültig?
Die Erbeinsetzung des früheren Ehepartners entfällt bei rechtskräftiger Scheidung in der Regel automatisch (§ 2077 BGB), sofern das Testament keine abweichende Anordnung enthält. Andere Regelungen im Testament bleiben davon unberührt und können weiterhin gelten.
Warum reicht es nicht, nur die Erbeinsetzung des Ex-Partners zu streichen?
Weil sich mit einer Scheidung oft mehr ändert als nur die Partnerstellung — neues Vermögen, neue Partnerschaften oder veränderte Wünsche zu den Kindern lassen sich in einem alten Testament meist nicht sauber nachtragen. Ein neues, vollständiges Testament schafft klare Verhältnisse. Auch Vermächtnisse, Auflagen oder die Benennung eines Testamentsvollstreckers zugunsten des Ex-Partners bleiben sonst bestehen und können den gesamten Nachlass durcheinanderbringen, selbst wenn die Erbeinsetzung selbst gestrichen wurde.
Muss ich das alte Testament vernichten?
Ein neues, wirksames Testament hebt widersprechende ältere Verfügungen inhaltlich auf. Es empfiehlt sich trotzdem, das alte Testament eindeutig zu widerrufen oder zu vernichten, um spätere Auslegungsstreitigkeiten zu vermeiden.
Was gilt für eine gemeinsam finanzierte Immobilie nach der Scheidung?
Das hängt vom Ausgang der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung der Scheidung ab — häufig wird die Immobilie verkauft, übertragen oder verbleibt bei einem Partner gegen Ausgleichszahlung. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, lässt sich im neuen Testament eindeutig festlegen, wer die dann noch vorhandene Immobilie erbt. Bis zur endgültigen vermögensrechtlichen Klärung empfiehlt sich, das Testament zumindest vorläufig anzupassen, damit im Ernstfall keine veraltete Regelung mit dem früheren Ehepartner greift.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. TestamentSchreiber liefert einen automatisiert erstellten Textentwurf und allgemeine Informationen. Bei laufenden Scheidungsverfahren oder komplexen Vermögensfragen empfiehlt sich zusätzlich eine individuelle Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Erbrecht.
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