Für Singles ohne Kinder oder Partner
Testament für Alleinstehende — ohne eigene Regelung entscheidet der Staat
Für Alleinstehende ohne Kinder oder Partner bedeutet kein Testament: Das Vermögen geht nach der gesetzlichen Erbfolge an die nächsten Verwandten — Geschwister, Nichten, Neffen oder entferntere Verwandte — unabhängig davon, ob überhaupt Kontakt besteht; existieren keine erbberechtigten Verwandten, erbt im letzten Schritt der Staat.
Quelle: § 1936 BGB
Wer alleinstehend ist, ohne Kinder und ohne Partner, denkt oft, ein Testament sei erst bei größerem Vermögen oder komplizierten Familienverhältnissen nötig. Tatsächlich ist es gerade für Alleinstehende besonders wichtig: Die gesetzliche Erbfolge zieht automatisch entferntere Verwandte heran — Geschwister, Nichten, Neffen, im Zweifel noch entferntere Cousinen und Cousins —, selbst wenn seit Jahren kein Kontakt mehr besteht. Wer stattdessen einer engen Freundin, einem Verein oder einer gemeinnützigen Organisation etwas hinterlassen möchte, muss das ausdrücklich testamentarisch regeln, denn die gesetzliche Erbfolge kennt nur Verwandtschaftsgrade, keine emotionale Nähe.
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Typische Situation
Diese Punkte tauchen bei für alleinstehende besonders häufig auf.
- Du lebst alleinstehend, ohne Kinder und ohne Ehe- oder Lebenspartner
- Entferntere Verwandte sollen nicht automatisch erben, wenn dir andere Personen wichtiger sind
- Eine enge Freundschaft, ein Verein oder eine gemeinnützige Organisation soll bedacht werden können
- Du willst selbst bestimmen, was mit deinem Vermögen geschieht, statt es der gesetzlichen Erbfolge zu überlassen
So funktioniert es
In 3 Schritten zum fertigen Testament.
Vermögen und gewünschte Begünstigte erfassen
Du gibst an, welches Vermögen vorhanden ist und wer — Personen oder Organisationen — bedacht werden soll.
Erbeinsetzung frei festlegen
Du bestimmst frei, wer erbt, unabhängig von der gesetzlichen Verwandtschaftsreihenfolge.
Entwurf abschreiben und unterschreiben
Den fertigen Entwurf überträgst du eigenhändig und versiehst ihn mit Ort, Datum und Unterschrift.
Weitere Situationen
FAQ
Häufige Fragen
Wer erbt, wenn ich alleinstehend bin und kein Testament habe?
Es erben die nächsten Verwandten nach der gesetzlichen Erbfolge — zunächst Geschwister und deren Kinder, bei entfernterer Verwandtschaft auch Cousinen, Cousins oder Großtanten und Großonkel. Existieren keine erbberechtigten Verwandten, erbt der Staat. Die gesetzliche Erbfolge orientiert sich dabei ausschließlich am Verwandtschaftsgrad, unabhängig davon, wie eng oder distanziert die tatsächliche Beziehung zu Lebzeiten tatsächlich war. Selbst entfernte Cousins oder Cousinen können so vor engen, aber nicht verwandten Vertrauenspersonen erben.
Kann ich eine Freundin oder einen Verein als Erben einsetzen?
Ja, du kannst frei bestimmen, wer erbt — auch Personen ohne verwandtschaftliches Verhältnis oder gemeinnützige Organisationen. Das muss ausdrücklich im Testament festgehalten werden, da die gesetzliche Erbfolge das nicht automatisch vorsieht.
Was passiert, wenn ich gar keine Verwandten mehr habe?
Existieren keine erbberechtigten Verwandten und kein Testament, fällt das Vermögen laut Gesetz an den Staat. Ein Testament ist der einzige Weg, das zu verhindern und selbst zu bestimmen, wer erbt.
Kann ich eine gemeinnützige Organisation als Erbin einsetzen?
Ja, gemeinnützige Vereine, Stiftungen oder Organisationen können testamentarisch als Erben oder mit einem Vermächtnis bedacht werden. Viele Organisationen bieten dafür sogar eigene Beratung an — wichtig ist eine eindeutige Bezeichnung mit vollständigem Namen und, falls bekannt, Registernummer, damit später keine Verwechslung entsteht. Gemeinnützige Organisationen sind zudem von der Erbschaftssteuer befreit, sodass eine testamentarische Zuwendung in voller Höhe ankommt — ein Aspekt, der bei der Entscheidung zwischen mehreren möglichen Begünstigten eine Rolle spielen kann, auch wenn die steuerliche Seite nicht der einzige Beweggrund sein sollte.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. TestamentSchreiber liefert einen automatisiert erstellten Textentwurf und allgemeine Informationen. Bei größeren Vermögen oder gemeinnützigen Zuwendungen empfiehlt sich zusätzlich eine individuelle Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Erbrecht.
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