Für Senioren

Testament für Senioren online erstellen — in Ruhe von zu Hause aus

Für Senioren, die ihr Testament online vorbereiten wollen, ist der größte Vorteil: kein Anfahrtsweg, kein fester Termin, keine Wartezeit — die Angaben lassen sich in Ruhe zu Hause machen, der fertige Entwurf wird anschließend eigenhändig abgeschrieben, mit Ort, Datum und Unterschrift versehen, wie es § 2247 BGB für ein gültiges eigenhändiges Testament verlangt.

Quelle: § 2247 BGB

Ein Notartermin bedeutet für viele Seniorinnen und Senioren zusätzlichen Aufwand: Anfahrt organisieren, einen festen Termin einhalten, sich in fremder Umgebung konzentrieren. Ein eigenhändiges Testament lässt sich dagegen komplett von zu Hause aus vorbereiten, in dem eigenen Tempo, ohne Zeitdruck. TestamentSchreiber führt Schritt für Schritt durch die wichtigsten Fragen zu Vermögen, Erben und persönlichen Wünschen und erstellt daraus einen verständlichen, strukturierten Entwurf. Der einzige verbleibende Schritt — das eigenhändige Abschreiben mit Unterschrift — kann in aller Ruhe am eigenen Schreibtisch erfolgen.

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Typische Situation

Diese Punkte tauchen bei für seniorinnen und senioren besonders häufig auf.

  • Ein Anfahrtsweg zu Notar oder Anwalt soll möglichst vermieden werden
  • Du möchtest die Angaben in deinem eigenen Tempo machen, ohne Termindruck
  • Größere Schrift und eine klare, verständliche Führung sind dir wichtig
  • Angehörige sollen später eine eindeutige, gut lesbare Verfügung vorfinden

So funktioniert es

In 3 Schritten zum fertigen Testament.

1

In Ruhe zu Hause Angaben machen

Du beantwortest die Fragen zu Vermögen und Erben in deinem eigenen Tempo, ohne Zeitdruck.

2

Entwurf erhalten und durchlesen

Du erhältst einen klar strukturierten, gut lesbaren Textentwurf, den du in Ruhe prüfen kannst.

3

Von Hand abschreiben und unterschreiben

Den Text schreibst du eigenhändig ab und versiehst ihn mit Ort, Datum und Unterschrift — damit wird er wirksam.

FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich technisches Vorwissen, um TestamentSchreiber zu nutzen?

Nein. Der Ablauf besteht aus einfachen, verständlichen Fragen — vergleichbar mit einem Online-Formular. Es sind keine besonderen Computerkenntnisse notwendig. Die Bedienung erfolgt Schritt für Schritt mit klaren Erklärungen zu jedem Abschnitt, sodass auch wer selten am Computer arbeitet ohne fremde Hilfe zurechtkommt.

Ist ein handschriftliches Testament auch im hohen Alter noch gültig?

Ja, solange Testierfähigkeit besteht, also die Fähigkeit, die Bedeutung der eigenen Erklärung zu verstehen. Bei gesundheitlichen Zweifeln an der Testierfähigkeit kann zusätzlich eine ärztliche Bestätigung oder eine notarielle Beurkundung sinnvoll sein.

Was, wenn das Schreiben von Hand schwerfällt?

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich sein — bei körperlichen Einschränkungen kann stattdessen ein notarielles Testament durch Erklärung gegenüber einem Notar oder Notarin eine praktikable Alternative sein. Wichtig ist, dass am Ende trotzdem eine eigenhändige, handschriftliche Unterschrift unter dem fertigen Text steht, da diese für die Gültigkeit zwingend vorgeschrieben ist.

Sollten Zeugen beim Unterschreiben dabei sein?

Rechtlich nicht erforderlich — ein eigenhändiges Testament wird allein durch Ort, Datum und deine Unterschrift wirksam, Zeugen sind keine Voraussetzung. Wer zusätzliche Sicherheit möchte, kann das Testament dennoch bei einer nahestehenden Person hinterlegen oder die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht in Anspruch nehmen, damit es im Erbfall auch gefunden wird. Die amtliche Verwahrung kostet eine einmalige Gebühr, stellt aber sicher, dass das Testament über das zentrale Testamentsregister im Erbfall zuverlässig gefunden wird — ein handschriftliches Testament, das nur zu Hause liegt, kann sonst im Zweifel übersehen werden.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. TestamentSchreiber liefert einen automatisiert erstellten Textentwurf und allgemeine Informationen. Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Zweifeln an der Testierfähigkeit empfiehlt sich zusätzlich eine individuelle Beratung durch eine Fachanwältin, einen Fachanwalt für Erbrecht oder eine Notarin bzw. einen Notar.

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