Für alle mit überschaubarem Vermögen

Testament schnell und günstig erstellen — ohne teuren Notartermin

Ein Testament schnell und günstig zu erstellen bedeutet in der Praxis meist: ein eigenhändiges Testament nach § 2247 BGB, das ohne Notarkosten auskommt — geeignet, wenn die Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine komplizierten Sonderregelungen wie Unternehmensnachfolge oder mehrfache Auslandsbezüge nötig sind.

Quelle: § 2247 BGB

Nicht jede Nachlassregelung erfordert einen kostenintensiven Notartermin. Wer überschaubare Vermögensverhältnisse hat — ein Konto, vielleicht eine Immobilie, klare Erbwünsche ohne komplizierte Sonderfälle —, kann ein eigenhändiges Testament selbst verfassen, das ohne Notarkosten vollständig wirksam ist. Die Herausforderung liegt darin, den Text trotzdem präzise und eindeutig zu formulieren, damit später keine Auslegungsfragen entstehen. TestamentSchreiber übernimmt genau diese Strukturierung, sodass in kurzer Zeit ein durchdachter Entwurf entsteht, den du selbst abschreibst und unterschreibst. Viele Menschen schieben die Testamentserstellung jahrelang vor sich her, weil sie einen aufwendigen Prozess erwarten — dabei lässt sich ein Standardfall in deutlich kürzerer Zeit lösen, als ein Termin beim Notar überhaupt zu vereinbaren wäre.

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Typische Situation

Diese Punkte tauchen bei schnell & günstig besonders häufig auf.

  • Deine Vermögensverhältnisse sind überschaubar, ohne komplizierte Sonderfälle
  • Ein Notartermin mit Gebühren nach Nr. 21200 KV GNotKG erscheint dir für deine Situation nicht notwendig
  • Dir ist wichtig, trotzdem eine rechtlich durchdachte, eindeutige Formulierung zu erhalten
  • Du möchtest die Angelegenheit zeitnah abschließen, ohne Wochen auf einen Termin zu warten

So funktioniert es

In 3 Schritten zum fertigen Testament.

1

Vermögen und Erben knapp erfassen

Du gibst die wichtigsten Eckdaten zu deinem Vermögen und deinen gewünschten Erben an.

2

Entwurf sofort erhalten

TestamentSchreiber erstellt umgehend einen strukturierten, verständlichen Textentwurf.

3

Abschreiben und unterschreiben

Den Text überträgst du eigenhändig, versiehst ihn mit Ort, Datum und Unterschrift — schon ist er gültig.

FAQ

Häufige Fragen

Ist ein selbst erstelltes Testament genauso gültig wie ein notarielles?

Ja, ein formgerecht erstelltes eigenhändiges Testament nach § 2247 BGB ist genauso wirksam wie ein notarielles Testament. Der Unterschied liegt vor allem in der zusätzlichen Beratung und amtlichen Verwahrung, die ein Notar bietet.

Wann lohnt sich ein Notar trotzdem?

Bei komplizierten Vermögensverhältnissen, Unternehmensanteilen, internationalen Bezügen oder wenn du zusätzliche rechtliche Beratung und amtliche Verwahrung wünschst, kann ein notarielles Testament sinnvoll sein. Auch wenn du dir bei der eigenen Testierfähigkeit unsicher bist oder besonders streitanfällige Familienverhältnisse vorliegen, bietet die notarielle Beratung zusätzliche Absicherung.

Wie viel spare ich gegenüber einem Notartermin?

Notarkosten richten sich nach dem Vermögenswert (§§ 34, 102 GNotKG) und liegen oft im mittleren bis hohen dreistelligen Bereich. TestamentSchreiber bietet eine deutlich günstigere Alternative für alle, die keine notarielle Beurkundung benötigen. Die genaue Ersparnis hängt vom Wert deines Nachlasses ab, da sich Notarkosten nach dem Geschäftswert richten und mit steigendem Vermögen weiter zunehmen.

Was, wenn ich später doch komplexere Vermögensverhältnisse habe?

Ein Testament lässt sich jederzeit durch ein neues ersetzen. Wächst dein Vermögen oder werden die Verhältnisse komplizierter — etwa durch eine Immobilie, ein Unternehmen oder Auslandsvermögen —, kannst du ein neues, angepasstes Testament aufsetzen und dabei prüfen, ob diesmal eine notarielle Beratung sinnvoller ist. Es empfiehlt sich, das eigene Testament etwa alle paar Jahre oder nach größeren Lebensereignissen — Heirat, Scheidung, Immobilienkauf, Unternehmensgründung — kurz zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren, statt es einmal zu schreiben und nie wieder anzuschauen.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. TestamentSchreiber liefert einen automatisiert erstellten Textentwurf und allgemeine Informationen zu den Formvorschriften. Bei komplexeren Vermögensverhältnissen empfiehlt sich zusätzlich eine individuelle Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Erbrecht.

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